Als Hartzer eine WG gründen?
Also es ist so das ich (M/21) seit 3 Jahren wegen Arbeitsunfähigkeit von Hartz 4 lebe. Seit dem lebe ich alleine was meiner Psyche nicht gut tut. Ich habe eine Freundin der es ähnlich geht und wir wollen daher eine WG gründen aber sie geht Arbeiten.
Wie lässt sich das dann Regeln, also zählt das Arbeitsamt auch nur einen Teil der Wohnung und sie zahlt den Rest oder wie regelt man das?
2 Antworten
Es gibt mindestens vier, fünf Möglichkeiten:
- Du mietest eine Wohnung und unvermietest ein Zimmer darin an ein WG-Mitglied (hier: an eine Freundin).
- Eine Freundin mietet eine Wohnung und unvermietest ein Zimmer darin an ein WG-Mitglied, also an dich.
- Du und eine Freundin mietet gemeinsam eine Wohnung.
- Du und eine Freundin werdet gemeinsam Untermieter in einer WG oder in einer Wohnung.
- Du und eine Freundin werdet einzeln jeweils Untermieter in einer WG oder in einer Wohnung.
Wenn du alleine eine Bedarfsgemeinschaft bist für das Jobcenter, übernimmt das Jobcenter deine tatsächlichen § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind und soweit Absatz 5 § 22 geklärt ist. Genauso kann es deiner Freundin ergehen - je nach deren Bedarf und Einkommen und Vermögen.
Bei Nr. 1 werden die Kosten, die deine Untermieterin tragen muss laut Vertrag und tatsächlich trägt, abgezogen von deinen Gesamt-Kosten. Und bei Nr. 2, 3, 4 und 5 ... das klären wir dann, wenn klar ist, was passieren wird ...
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn Du seit 3 Jahren arbeitsunfähig bist, hast Du normalerweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.
Wenn Du allerdings Leistungen vom Jobcenter bekommst, dann stell' einen Antrag auf Auszug.
Nach Möglichkeit ärztliches Attest beifügen.
In einer WG würde das Jobcenter Deinen Mietanteil erstatten, sofern dieser angemessen ist und die Freundin zahlt die andere Hälfte.
Das ist falsch. Du verwechselst hier Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.
Das sehe ich nicht so. Wer seit 3 Jahren arbeitsunfähig ist, ist seit 3 Jahren nicht erwerbsfähig und steht seit 3 Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Ergo besteht kein Anspruch auf ALG 2.
"(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist."
Das geht aus der Fragestellung nicht hervor. Ich meinte die Feststellung durch Hausarzt, Facharzt, Gutachter, etc..
"Ich meinte die Feststellung durch Hausarzt, Facharzt, Gutachter, etc.."
Diese können eine Erwerbsunfähigkeit gar nicht rechtswirksam feststellen, wenn dies der Agentur für Arbeit vorbehalten ist! Wo steht etwas anderes?
"Wer seit 3 Jahren arbeitsunfähig ist, ist seit 3 Jahren nicht erwerbsfähig und steht seit 3 Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung."
Nein. Der ist AU, nicht erwerbsgemindert! Beispiel: Ich breche mir einen Arm, und die Heilung zieht sich drei Jahre lang hin, wie es einem Freund passiert ist. Dann war er drei Jahre lang AU, aber nicht erwerbsgemindert.
Anderes Beispiel: Eine allein-betreuende Mutter steht laut SGB II § 10 dem Arbeitsmarkt häufig nicht zur Verfügung - wiederum genau drei Jahre lang. Ist sie deshalb erwerbsunfähig? Kriegt sie deshalb kein ALG II mehr? Mitnichten!
Danke aber wieso habe ich keinen Anspruch auf Hartz 4?
Weil man dazu mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein muß.
Bei Hartz-4-Bezug musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei Arbeitsunfähigkeit ist das nicht der Fall.
Ich bekomme das seit 3 so und niemand hat was gesagt.
Was bekommt man dann wenn kein Hartz 4?
Normalerweise sind Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung.
Falls Du schon erwerbstätig warst und in die Rentenkasse eingezahlt hast, besteht eventuell Anspruch auf eine kleine Erwerbsminderungsrente.
Ansonsten verleibt nur Sozialhilfe. Eine kleine Erwerbsminderungsrente kann man mit Sozialhilfe "aufstocken".
Wer hat denn die Arbeitsunfähigkeit festgestellt?
Agamemnon712 schrieb:
"Wenn Du seit 3 Jahren arbeitsunfähig bist, hast Du normalerweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2."
Das ist falsch. Du verwechselst hier Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.
Die Arbeitsunfähigkeit = AU bescheinigt der behandelnde Arzt mit dem berühmten "gelben Schein" (oder in Zweifels- und Streitfall der Amtsarzt doer der Vertrauensarzt). Bei Arbeitsunfähigkeit gibt es im besten Fall Lohnfortzahlung und dann Krankengeld - und wenn nicht oder wenn zu wenig, gibt es ALG II, und zwar so lange, bis die § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit negativ ausgegangen ist:
"(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist."
Gruß aus Berlin, Gerd