Mitteilungspflicht (Umzug) bei Gründungszuschuss?

1 Antwort

Bei JEDEM Bezug von staatlichen Geldern, egal ob Gründungszuschuss, ALG1 oder anderes, sind RELEVANTE Änderungen umgehend mitzuteilen. Und die Änderung der Anschrift ist so eine relevante Änderung!

Also kurze Email ans Amt des Inhalts: Ich bin am XY nach ABC (Adresse) umgezogen.

Vergiss im Betreff nicht dein Aktenzeichen anzugeben, damit die Mail korrekt zugeordnet werden kann... und schon bist du deiner Pflicht nachgekommen.


eurotrotter 
Fragesteller
 23.10.2020, 13:11

Und was, wenn es schon zu spät ist (d.h. leider bereits vor 1 Woche umgemeldet)? Muss beim Arbeitsamt ja wahrscheinlich dasselbe Umzugsdatum angeben, wie beim Bürgeramt (wenn die das abgleichen). Kann der Gründungszuschuss dann ggf. komplett gestrichen werden? Oder nur für die ~1 Woche Verspätung?

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Dea2019  23.10.2020, 19:51
@eurotrotter

Nein,wenn du die verpflichtende Mitwirkung möglichst zeitnah (zB dieses WE) nachholst, passiert dir nix. Im Rahmen eines Umzugs hat man an so viel zu denken, da dreht man dir keinen Strick draus.

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