Mitteilungspflicht (Umzug) bei Gründungszuschuss?
Hallo! Muss man einen Umzug dem Arbeitsamt im Vorfeld mitteilen, wenn man bereits Gründungszuschuss bezieht (analog zur Mitteilungspflicht bei ALG1)?
Kann der Gründungszuschuss bei Versäumnis (z.B. Mitteilung erst 1 Woche nach Umzug) gestrichen werden? Oder ggf. sogar schon alleine deshalb, weil man umzieht? Ummeldung beim Bürgeramt ist unbedachterweise schon erfolgt..
Danke!
1 Antwort
Bei JEDEM Bezug von staatlichen Geldern, egal ob Gründungszuschuss, ALG1 oder anderes, sind RELEVANTE Änderungen umgehend mitzuteilen. Und die Änderung der Anschrift ist so eine relevante Änderung!
Also kurze Email ans Amt des Inhalts: Ich bin am XY nach ABC (Adresse) umgezogen.
Vergiss im Betreff nicht dein Aktenzeichen anzugeben, damit die Mail korrekt zugeordnet werden kann... und schon bist du deiner Pflicht nachgekommen.
Nein,wenn du die verpflichtende Mitwirkung möglichst zeitnah (zB dieses WE) nachholst, passiert dir nix. Im Rahmen eines Umzugs hat man an so viel zu denken, da dreht man dir keinen Strick draus.
Und was, wenn es schon zu spät ist (d.h. leider bereits vor 1 Woche umgemeldet)? Muss beim Arbeitsamt ja wahrscheinlich dasselbe Umzugsdatum angeben, wie beim Bürgeramt (wenn die das abgleichen). Kann der Gründungszuschuss dann ggf. komplett gestrichen werden? Oder nur für die ~1 Woche Verspätung?