Bis zum 31.10?

3 Antworten

Kommt darauf an was du mit Arbeitsamt meinst, also welche Leistungen ?

ALG - 1 Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit, Anspruch bis 31.10.2020, da gibt im Normalfall keine Verlängerung, durch Corona begingt 3 Monate verlängert, dafür muss aber kein extra Antrag gestellt werden, den Änderungsbescheid bekäme man automatisch, würde ein Anspruch darauf bestehen.

Das ALG - 1 wird rückwirkend für den Monat gezahlt, es würde dann also unter normalen Umständen nur noch das ALG - 1 rückwirkend für den Oktober geben.

ALG - 2 ist eine Sozialleistung und wird für den Monat in Voraus gezahlt, da dein Bewilligungsbescheid nur bis zum 31.10.2020 geht, hast du diese Zahlung schon im September erhalten.

Du musst nun einen WBA - stellen und der muss noch im November beim Jobcenter eingehen, sonst entfällt nicht nur dein ALG - 2 Anspruch für November, dann musst du unter Umständen sogar deinen KK - Beitrag zumindest für diesen einen Monat selber übernehmen.

Nein, das Geld für Oktober hast du bereits Ende September erhalten. Jetzt zum Ende Oktober wird das Geld für November ausgezahlt. Da du hier keinen Anspruch mehr hast, bekommst du also nichts mehr wenn du keinen Folgeantrag gestellt und bewilligt bekommen hast.


Familiengerd  25.10.2020, 14:17

Das ist falsch.

Das Arbeitslosengeld 1 wird nachträglich gezahlt, also Ende Oktober für Oktober.

Anders ist es beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV), das am Anfang eines Monats für den laufenden Monat gezahlt wird, also Anfang Oktober für Oktober.

SlightlyAnnoyed  25.10.2020, 14:54
@Familiengerd

Du hast recht! Ich ging hier fälschlicherweise von Hartz 4 an, da hier von Weiterbewilligung gesprochen wird. Folgeanträge sind doch nur beim ALG 2 relevant, oder 🤔

Familiengerd  25.10.2020, 15:00
@SlightlyAnnoyed

Da hast Du allerdings Recht.

Und ich war wegen der Erwähnung "Arbeitsamt" = Agentur für Arbeit erst einmal von ALG 1 ausgegangen.

Da musst du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen.