VZ-Studium in Kurzarbeit?

Hallo zusammen,

jetzt eine tricky Frage über die ich mir schon mehrere Wochen den Kopf zerbreche. Ich hoffe, jemand hat eine Idee die vielleicht die Antwort sein könnte!

Wie viele in Deutschland bin ich gerade auf Kurzarbeit (KA) gestellt und darf aber mittlerweile wieder 12h/Woche (statt 40) arbeiten. Nach Überlegungen während des Lockdowns und Gespräch mit meinem Vorgesetzten (VG), habe ich mich für das Wintersemester an der Uni beworben um mit meiner reichlich vorhandenen Zeit etwas sinnvolles nebenher zu beginnen. Offiziell ist es von meinem VG genehmigt. Jetzt stellt sich allerdings die Frage - verliere ich offiziell meinen Anspruch auf KA-Geld wenn das Unternehmen weiß, dass ich ab November Vollzeit studiere? Auf meine eigentliche Arbeit hat das Studium aktuell überhaupt keine Konsequenzen, weil ich als "normaler" Student sowieso bis zu 20h/Woche arbeiten darf. Aktuell sind es ja noch weniger Stunden. Sollte das Unternehmen die MA wieder auf 100% zurückholen, würde ich (wie bei einem Werkstudentenjob auch) meine Stunden auf 20h/Woche anpassen. Steuertechnisch würde ich ja mehr Steuern zahlen, als ich mit dem Studentenstatus eigentlich tun müsste. Von daher auch nicht schlecht für das Finanzamt. Ich versuche nur das beste aus meiner Situation zu machen und möchte nicht Däumchen drehen. Allerdings möchte ich auch nicht meinen KAG-Anspruch verlieren oder wegen der Abrechnung Schwierigkeiten bekommen oder machen. Wegen der aktuellen Situation die so viele betrifft aber doch immer noch chaotisch ist, weiß ich nicht wo ich mir neutralen Rat holen kann.

Liebe Grüße und danke fürs Durchlesen! Ich hoffe es war einigermaßen verständlich.

Studium, Kurzarbeit, Recht, Arbeitsamt, Finanzamt, Ausbildung und Studium