Info: Es geht um einen studentischen Hilfskraftjob und ich bin Studentin.
Wo muss ich in diesem Fall den „Arbeitgeberanteil/-zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung“ (Zeile 22 a in der Lohnsteuerbescheinigung) eintragen: Unter „Arbeitgeberanteil/-Zuschuss laut Nummer 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung“ ODER (laut Vertrag ist dieser Job eine geringfügige Beschäftigung) unter „Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung“?
Woher weiß ich, ob diese Beschäftigung eine „pauschal besteuerte geringfügige“ war?