Heizkostennachzahlung obwohl kaum geheizt wurde?

Hallo zusammen,

Wir haben heute einen Brief aus dem Briefkasten gefischt, der die Betriebskostenabrechnung vom 01.06.22-31.12.22 beinhaltet, wobei unser Abrechnungszeitraum vom 01.11.22-31.12.22 beträgt (obwohl wir erst zum 05.11.22 Zutritt zur Wohnung hatten) - soweit ok.

Alle Kosten nehmen wir auch gerne so hin, wie sie da stehen bis auf die Heizkosten. Die Wohnung hat laut Vertrag 73qm2 das (tatsächlich ist es weniger, was wir aber nicht geltend gemacht haben, da es zu wenig ist um mietrechtlich irgendwas machen zu können), bis zum 15.12.22 habe ich alleine in dieser gewohnt, danach waren wir zu zweit. Wobei im Zeitraum vom 05.11.22 bis 31.12.22 insgesamt etwa 3 Wochen niemand in der Wohnung war. Selbst wenn einer oder wir beide da waren, wurde kaum geheizt - da wir beide es so gewöhnt sind und auch mit Pulli etc. dann in der Bude Rum laufen.

Laut Abrechnung sieht es jetzt so aus:

Die Heizkosten scheinen nur aufgrund der Wohnfläche ermittelt zu werden - eine Zahl zum Verbrauch liegt gar nicht vor und wir sollen anhand dieser nun über 100 Euro nachzahlen (da wir ja im Sommer davor kein "Polster" angezahlt hätten).

Hatte jemand hier schon Mal so eine Situation? Was habt ihr gemacht?

Wir haben nun schon vor die Belege einzusehen, da die online Recherche ergeben hat, dass die Kosten nicht allein aufgrund der Wohnfläche verteilt werden können, aber wissen nicht, was sonst eventuell zu machen ist.

LG und danke für die Antworten

Energie, Heizkosten, Heizung, heizen, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Betriebskostennachzahlung
Nachzahlung zu hoch / Heizungszähler falsch?

Hallo Freunde,

ich wohne seit Mitte 2020 alleine in einer ca. 90 m² großen Wohnung und habe nun die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 erhalten und stehe unter Schock. Für das halbe Jahr in 2020 waren es ca. 50€, die ich nachzahlen musste und für das Jahr 2021 sind es ganze 1700€!!

Ich konnte mir das Ganze nicht erklären und hab mal ein Blick auf die Abrechnung geworfen: Allein für das Heizen (Zentralheizung) bekam ich eine Rechnung von fast 1900€ (ca. 580€ Festkosten und 1300€ Verbrauch). Für das halbe Jahr davor kam eine Rechnung von 220€ (ca. 100€ Festkosten und 120€ Verbrauch).

Als ich mir dann die Ablesewerte in der Rechnung genauer angeguckt habe, fiel mir Folgendes auf: Ein Raum, den ich fast nie heize (außer bei der extremen Kälte Anfang des Jahres), da ich es als "Lager" für Krempel nutze, hat einen extrem hohen Verbrauch. Zum Vergleich: Es ist die Heizung, die am meisten verbraucht hat und sogar das dreifache von der Heizung im Schlafzimmer, wo ich ja logischerweise mehr geheizt habe, als in einem "Lagerraum". Gut, dann hab ich natürlich den Verbrauch an den Heizungen abgelesen und verglichen, jedoch steht genau der Wert auch auf den Zählern, was ja aber nicht sein kann, weil es wie gesagt fast nie geheizt wurde.

Da ich nicht wirklich viel Ahnung habe wie so ein Zähler funktioniert, habe ich mich im Internet erkundigt (Zähler: HKVE enco 302).

Jetzt habe ich festgestellt, dass alle Zähler die Bewertungsstufe (K-Stufe) 060 haben bis auf den Zähler im besagten "Lagerraum". Diese ist nämlich 072.

Soweit ich verstanden habe ist Diese ein Wert, womit der Verbrauch errechnet wird und ist abhängig von vielen Faktoren (z.B. Größe der Heizung). Jetzt kann ich es mir nicht erklären, wie es sein kann, dass alle Heizungen die gleiche Bewertungsstufe haben, obwohl sie unterschiedlich groß sind. Zudem kann ich es auch nicht nachvollziehen, warum die Heizung im Lagerraum (die kleinste in der Wohnung) die größte Bewertungsstufe hat.

Jetzt frage ich mich, ob das wohl daran liegt? Könnte es einen anderen Grund haben, warum der Verbrauch so unerklärlich hoch ist? Und wie sollte ich vorgehen? Müssten dann auch die Zahlen in den anderen Räumen nicht falsch sein, da die Heizungen ja unterschiedlich groß sind und eigentlich unterschiedliche Bewertungsstufen hätten haben müssen?

Zudem hätte ich noch eine Frage: Die Heizung läuft über den Vermieter, da es eine Zentralheizung ist. Der Preis war im Jahr 2020 0,1383 Cent pro Einheit und für 2021 steht 0,2755 Cent pro Einheit. Ich habe keine Info vom Vermieter darüber bekommen, dass der Preis fast doppelt so hoch geworden ist. Soweit ich weiß sind ja Anbieter verpflichtet, die Kunden darüber zu informieren. Wie ist das, wenn es über den Vermieter läuft? Er hat mir nämlich nichts gesagt und ich habe es jetzt erst durch die Abrechnung gemerkt.

Vielen Dank im Voraus und entschuldigt für den langen Text..

Recht, Heizung, Betriebskostenabrechnung, Nachzahlung
Warum hat man auf einmal hohe Heizkosten?

Hallo,

ich habe einen neuen Thema über die Heizung- und Betriebskosten einer Wohnung, die vielleicht auch für die Anderen nützlich sein kann und sich auf dieser Thema "Hohe Heizkosten und Betriebskosten " interessieren würden.

Ich habe bis Heute nie daran gedacht, bis ich einen Rechnung über EUR 2.003,27 erhalten habe und dadurch schockiert wurde.  

Deswegen brauche ich unbedingt Hilfe etwas zum Aufmuntern über die Abrechnungen Heiz-, Warmwasser- und Betriebskosten, vor Allem wie die berechnet werden.

Ich wurde nie richtig schlau darüber, vor Allem wenn es über die Betriebskosten und Heizkosten angeht.

Ich kann es nicht verstehen, weshalb dass ich Jahr für Jahr ständig mit unterschiedlichen Werte konfrontiert werde? 

Ich würde mich natürlich freuen, wenn hier sogenannte einen Fachmann oder einen Experte rund um die Heizkosten sich hier äußern und einige Ratschläge geben könnte. 

Ich wohne in einer 3 Zimmer Eigentumswohnung Baujahr 1993, ca. 70 m², den Balkon brauche ich natürlich nicht zu heizen, hat aber eine Fläche ca. 6,44 qm und zum Kochen steht zur Verfügung eine Fläche ca. 6,38 qm und wird sehr selten aufgedreht. Also von der Fläche und Volume wird es etwas kleiner als 70 qm.

Die Wohnzimmer hat einen Fläche ca. 21,89 qm und brauche ich nicht viel zu heizen, ist aber ständig gut warm. Hauptsächlich werden die anderen 2 Zimmer aufgeheizt, die auf der Hausfassade Bereich liegen, brauchen mehr Wärme. Beider Zimmer haben einen Fläche 13,08 qm und 10,38 qm. Natürlich zuletzt noch das Bad hat einen Fläche ca. 5,51 qm, wird auch ab und zu mal zugedreht. 

Für die Wärme in der Wohnung wird mit Warmwasser versorgt über die Leitungen des Fußbodenheizung. Die wesentliche Energieträger ist die Gas in dieser 4 Stöckige Mehrfamilienhaus.

Es wird viel behauptet, das eine wasserführende Fußbodenheizung deutlich sparsamer ist, als die anderen Heizkörpern, stimmt das überhaupt?

Ich habe für Kalenderjahr 2019 über EUR 1.331,99 Heizkosten und Betriebskosten EUR 446,71 in Rechnung erhalten. 

Das war im Kalenderjahr 2018 wesentlich viel niedrige gewesen, gerade mal über EUR 181,03 Heizkosten in Rechnung erhalten aber, die Betriebskosten EUR 422,76 waren auch nicht niedrig gewesen. 

Meiner Frage ist hier ins besonders über die Heizkosten. Ich dachte, dass ich im Kalenderjahr 2019 viel sparsamer umgegangen bin als die letzten Jahren. Ich war sogar 2 Wochen nicht mehr zu Hause gewesen wegen Beerdigung meinem Vater.

Ich wohne schon seit 24 Jahren in dem gleichen Wohnung und ich habe noch nie so viel Heizkosten erhalten wie im letztes Jahr und ich kann es einfach nicht begreifen, weshalb die Heizkosten so Hoch sind?

Das andere Frage betrifft die Betriebskosten. Ist es überhaupt angebracht in einen Mehrfamilienhaus so hohen Betriebskosten anzurechnen? Gibt es hier keine bestimmte Vorschriften, wie es berechnet werden sollte?

Ich bedanke mich im Voraus für Alle, die gerne Mitmachen.

Vielen, vielen Dank...!

Es folgt Abrechnungen für 2019 und 2018, jeweils 4 Bilder :

Bild zum Beitrag
Heizkosten, Fußbodenheizung, Abrechnung, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Mehrfamilienhaus, Warmwasserkosten
Betriebskostenabrechnung erhalten - knapp 190 € mtl. mehr, ist das nicht etwas zuviel?

Mir ist klar das die Rechungen hier lückenhaft sind. Aber fragt gerne nach.

Mir war nicht klar dass in jeden Fall die Grundsteuer des Hauses (in Betriebskosten Form) in meinem Fall 19 €/mtl. in jedem Fall zur Miete gerechnet wird. Der Vermieter hat sich auch etwas Zeit gelassen damit, daher kam der Hammer etwas später. Nun, jetzt hab ich eine jährliche Nachzahlung von 1300 € vorliegen, das sind ca. 191 € mehr auf die Miete monatlich. Mir scheint das recht viel für eine Person.

Zur Miete zahle ich ja 80€ anteilig für diese Kosten, diese sind auch berücksichtigt worden. Das heißt der Vermieter hat mit der gesamten Wohnung mit 160€/mtl. fürBetriebskosten gerechnet. Für zwei Personen wären das 160 aber wohne hier alleine und keiner verbraucht was außer ich. Und ich bin sehr sparsam (außer wohl mit der Heizung)

Mein Wohnverhältnis:

1 Person, 2 Zimmer bewohnt von 4, Küche, Bad, WC

  • (Heizungen sind natürlich aus in den leeren Zimmern)
  • (Allerdings sind meine Heizungen im Winter immer voll auf weil es immer kalt ist)
  • (Die Heizungen haben viel Luft und scheinen nicht richtig zu heizen)

Und dabei leiste ich im Jahr 960 € (80 €/mtl. (anteilig von 160€ siehe oben), Aufteilung 40% Fläche 60% Verbrauch) für Heiz und Warm-Wasser-Kosten.

Nun muss ich mal Fragen:

Ich vermute die Heizkosten schlagen hier enorm rein weil die Isolation halt schlecht ist, oder?

  • Heizkosten sind hier gesamt 4900€ (Öl (EL) 7000 Liter für rund 5000 € in 11/2019)
  • Heizkostenverteilung sei auf Fläche und Einheit berechnet 50/50 % (ca. 800/800 €) - Pro Fläche 6,71€ und pro Einheit 3,25€
  • Ich erleide Kälte und muss daher viel Heizen aber es wird kaum warm in der Bude !!!

Wurde was falsche berechnet?

Hätte ich dieses Problem mit der Heizung beanstanden können/ müssen?

Wären für ISO Arbeiten nicht auch für mich kosten entstanden?

Können diese Punkte in die Betriebskosten Kosten rein fallen?

  • Kaltwasser
  • Entwässerung (Was soll das sein?)
  • Grundsteuer (okay sind für mich 228 Euro, muss man erstmal wissen)
  • Kabelanschluss (ich hab nur Internet, was für Kabel?)

Ich danke für Tips und Aufklärung

Recht, Betriebskostenabrechnung
Verteilerschlüssel geändert und Hausgeldabrechnung laut TE und Beschluss falsch?

Hallo zusammen,

die Hausverwaltung welche unsere ETG verwaltet hatte wurde letztes Jahr verkauft. Die erste Abrechnung der Neuen Verwaltung welche wir nun erhalten haben stimmt nicht mit der Abrechnung der Vorjahre überein. Eine ETV hat wegen Corona bisher nicht stattgefunden.

Aussage Hausverwaltung: Die Verteilerschlüssel wurden aufgrund gesetzlicher Vorschriften und der Teilungserklärung geändert. 

Teilungserklärungen zu lesen und auszulegen ist ja bekanntlich nicht immer einfach. Deshalb habe ich mal den gesamten Wortlaut hier eingestellt.

Folgende Punkte sind mir besonders wichtig:

  1. Seit 1999 wurde in der Heizkostenabrechnung Kaltwasser für Warmwasser abgerechnet.

Dies wurde jetzt geändert und das gesamte Kaltwasser und Abwasser werden nach qm-Wohnfläche (lt. TE qm-Wfl. i.O.) umgelegt. Laut Aussage der HV ist dies rechtens, da in den Wohnungen keine Kaltwasserzähler eingebaut sind.

In der TE von 1972 steht folgender Passus:

durch Mehrheitsbeschluss kann der Umlageschlüssel für A (ist u.a. Wasser und Abwasser) geändert werden.

B (ist Umlage für Warmwasser)

im Jahr 1999 gab es einen Beschluss, welcher mehrheitlich genehmigt wurde.

Die ETG beschließt, dass rückwirkend ab 1.1.1999 der verbrauchte Frisch- und Abwasseranteil im Rahmen der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung nach cbm Verbrauch Warmwasser umgestellt wird, da bisher nur der Energiekostenanteil für die Erwärmung des Kaltwassers berücksichtigt wurde. Die Gesamtkosten für Wasser und Abwasser werden dementsprechend reduziert.

In der gesamten Anlage existieren in jeder Wohnung Warmwasserzähler.

2.Laut TE - evtl. Umlage für Hausmeister und Hausreinigung nach Einheiten.

Laut HM-Vertrag werden nicht nur Arbeiten in den Häusern, sondern auch Arbeiten in der dazu gehörigen TG ausgeführt. Außerdem noch Reparaturarbeiten.

Bisher wurde von den Gesamtkosten ein gewisser Anteil der nicht umlagefähigen Kosten abgezogen. Danach wurden 2,45% der Gesamtkosten für die Umlage auf die Stellplätze der TG und Garagen angesetzt. (49 Stellplätze) Die Restsumme wurde auf die 108 Einheiten verteilt.

In der jetzigen Abrechnung werden die Gesamtkosten auf alle MEA Anteile verteilt.

Wie würdert ihr die TE lesen? Was heißt Einheiten? Sind damit nur die Wohnungen gemeint oder auch Garagen und Tiefgaragen.

Ich bedanke mich schon mal über fachkundige Kommentare!

Lg Haesilein

Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung 3x so hoch wegen alter Ablesewerte?

Hallo ihr Lieben, Ich verzage gerade bei einem heißbegehrtem Thema und benötige da mal etwas Rat

Ich habe nun meine neue Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und diese war sage und schreibe 3mal so hoch wie die von 2013, trotz unveränderter Lebensumstände.

Ich lebe alleine und sehr sparsam in einer Einraumwohnung, daher ist meiner Meinung nach die Summe von weit über 300€ absolut nicht nachvollziehbar, aber was tun wenn man kein Finanzmensch ist...?

Im Vergleich zu der alten Abrechnung ist mir etwas ins Auge gefallen, von dem ich aber nicht weiß ob das "normal" ist, nur für mich vom logischen her etwas suspekt.

Und zwar geht es da um die Ablesewerte der Heizungen. Dort hat man einmal Kategorie "Ablesewert alt" und "Ablesewert neu", welche sich in beiden Abrechnungen irgendwie beißen, denn der alte Ablesewert von 2013 steht ebenfalls als alter Ablesewert in der 2014er. (Bzw als "Faktor" betitelt)

Vom logischen Denken würde ich ja sagen, dass in der neuen Rechnung bei "alt" der neue Wert von der 2013er stehen müsste.

Das würde sonst heißen das ich quasi das, was ich 2013 bezahlt hatte dann nochmal zahlen soll.

Ich war damit auch schon bei der Verbraucherzentrale, hatte da allerdings leider keinen fähigen Bearbeiter, der verstanden hat was ich von ihm möchte...

Und das war auch das, was für mich als absoluter Laie erstmal ein Blickfang war.

Vielleicht liest sich das ja wer durch und weiß Rat.

lg
Ergänzung: Mir ist im übrigen gerade aufgefallen, das die Abrechnung nichtmal für das volle Jahr war sondern nur bis 31.8. dann kann da doch erst recht was nicht stimmen

Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung
Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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Wasserkosten doppelt abrechnen durch Vermieter und Versorger ?

Hallo :-)


Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus und waren bis lang beim Städtischen Energieversorger Enercity. Jetzt habe ich den Vetrag gekündigt und möchte zu EON wechseln.

Als ich bei Eon anrief und mich nach dem bearbeitungsstand erkundigt habe wollte ich gleich noch einen Vertrag für Wärme, Schmutz und Kaltwasser bei den abschließen.

Die Dame sagte mir das dieses nicht möglich ist und das es durch die Betriebskosten bei uns abgerechnet wird. Ich zahle aber seit 2 Jahren Wasser-Schmutzwasser bei meinem Vermieter.

Sie gab mir den Tip dieses zu klären , da Sie noch nie gehört habe das die Wasserkosten über den Energieversorger laufen.

Ich rief bei meinem Vermieter an und diese sagten mir das ich Wasser- Schmutzwasser und co bei den in den Betriebskosten mit drin sind und wollten mir eine Bestätigung darüber per Mail zukommen lassen.

Daraufhin rief ich bei Enercity an und die sagten mir rotzfrech das die Zähler ja von denen sein und ich das zahlen muss und dann aber nicht mehr bei meinem Vermieter. Der hätte mich ja auch schließlich angemeldet.

Mein Vermieter konnte ich leider nicht mehr erreichen und die besagte Email habe ich auch icht bekommen.


Was ist denn nun richtig Zahlungen an den Vermieter über die NK bzw BK oder an die Stadtwerke? Denn im Mietvertrag stehen diese Posten aufgeführt.


Aber ich sehe nicht ein doppeltes Wassergeld zu zahlen.


Hoffe Ihr könnt mir helfen


Lg :-)



Miete, Recht, Betriebskostenabrechnung
Was kann ich tun bei Zahlungsaufforderungen trotz Wiederspruch gegen Betriebskostenabrechnung?

Hallo,

mein Vermieter hat mir eine ganz offensichtlich falsche Betriebskostenabrechnung geschickt. (Mehr Heizungszähler aufgelistet als es Heizungen in unserer Wohnung gibt und beim Warmwasser einfach den Anfangswert 0 genommen obwohl ein anderer Zählerstand belegt werden kann).

Der Abrechnung habe ich fristgerecht widersprochen und Einsicht in die Dokumente des Vermieters gefordert. Das ist nun 4 Wochen her. Der eingeforderte Betrag habe ich nicht beglichen. Mittlerweile sind 2 Zahlungsaufforderungen eingetroffen mit Vermerk auf das Recht des Vermieters auf fristloser Kündigung bei Nichtbegleichung.

Da die Betriebskostenabrechnung so enorm falsch ist (ca. 700 Euro zu hoch) kann ich den strittigen Betrag gar nicht unter Vorbehalt begleichen. Der Vermieter hat im Zuge der falschen Betriebskostenabrechnung auch gleich die Vorauszahlungen erhöht, ich zahle aber nur die alte Miete weiter.

Die Forderungen des Vermieters steigen deshalb und werden im November fast 2 Monatsmieten erreichen werden...was ja auch der Wert ist nach dem er mir kündigen kann.

[B][I]Meine Frage ist nun, was kann ich tun außer der Zahlungsaufforderung zu widersprechen und darauf beharren das der Vermieter endlich eine korrekte Betriebskostenabrechnung vorliegt? Wie kann ich auf weitere Zahlungsaufforderungen reagieren?[/I][/B]

Mit dem Vermieter (GAGFAH) zu reden geht kaum, ich möchte behaupten dass falsche Betriebskostenabrechnung zu deren Geschäftsmodell gehören...

Mietrecht, Betriebskostenabrechnung, Widerspruch, zahlungsaufforderung
Unsicherheit bei Betriebskostenabrechnung. Was kann ich tun?

Ich bin im Sommer 2015 alleine und privat in eine Mietwohnung in einem Geschäftshaus eingezogen. Ich wohne mit einem anderen Ehepaar (auch privat) in der obersten Etage 3, Stock. Unter uns nur gewerblich genutzte Räume wie Krankenkasse , Anlaufstelle für Asylanten, Anwalt etc. Ich habe jetzt meine erste große Betriebskostenabrechnung für 2016 erhalten. Sie beinhaltet u.a. 143,00 Euro für Mattenservice und 260,00 Euro Kosten für Fahrstuhl. Der Mattenservice kostet im Jahr 1.430 Euro und wird durch 10 WE aufgeteilt, auch auf mich. Ich komme ins Haus, da liegt auf dem Weg zum Fahrstuhl eine Matte und oben bei uns eine kleine Matte. Ich finde die Umlage unangemessen hoch, wenn ich bedenke, dass hier täglich 100 fach Menschen ein und aus gehen. Das Gleiche beim Fahrstuhl. Er läuft den ganzen Tag und transportiert hier kontinuierlich die Besucher hoch und runter. Auch ich fahre gern damit aber nicht so oft. Hier werden die Kosten auf die Größe meiner Wohnung umgelegt. In einem privaten Mietshaus belaufen sich die Kosten für einen Fahrstuhl auf ca. die Hälfte. Ich finde dass beide Positionen für mich als Privatperson etwas zu hoch sind und die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Natürlich möchte ich bezahlen, ganz besonders für den Fahrstuhl. Meine Frage ist daher, ob ich das Recht habe, gegen die Höhe dieser veranschlagten Kosten in der Betriebsskostenabrechnnung in Widerspruch zu gehen. Ja, natürlich kann ich auch ausziehen. Im Voraus vielen Dank. Ihre rigini

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