Betriebskostenabrechnung verkürzter Abrechnungszeitraum?


09.11.2020, 12:32

Hier die Abrechnung, die Personenbezogenen Daten habe ich mal unprofessionell ausgeblendet.

4 Antworten

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1.1. - 31.10.2019 war dein Nutzungs-/Mietzeitraum?

Der Abrechnungszeitraum für das gesamte Objekt beträgt normalerweise 12 Monate. zum Beispiel 1.1. - 31.12.2019

Dann beginnt die im § 556 genannte Abrechnungsfrist am 1.1.2020 und endet am 31.12.2020. Bist spätestens dann kann der Vermieter noch eine Nachforderung geltend machen. Das der Mietvertrag am 31.10.2019 beendet war spielt da keine Rolle.

Der darf nur verkürzt werden wenn z. B. das Objekt während dessen abgerissen wird.


happyman1992 
Beitragsersteller
 09.11.2020, 12:19

Vom 01.01. bis 31.10.19 war mein Nutzungszeitraum. In der NKA wurde jedoch der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.10.19 angegeben, hier wurde kein Unterscheidung zwischen Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum getätigt.

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Handelt es sich um eine auf Dauer angelegte vermieterseitige Abänderung des Abrechnungszeitraumes ..... so hätte er diese Abrechnung dann meiner Auffassung nach auch bis zum 31.Oktober 2020 vorlegen müssen.

Handelt es sich um einen verkürzten Abrechnungszeitraum, weil Du Deinen Mietvertrag zum 31.102019 beendet hast, so darf der Vermieter wie sonst auch seine Abrechnung bis zum Jahresende vorlegen.


happyman1992 
Beitragsersteller
 09.11.2020, 12:09

Ich habe den Mietvertrag beendet und die Abrechnung wurde daher bis zum 31.10.2019 erstellt. Hätte dann nicht eine Abrechnung von 01.01.2019 - 31.12.2019 erstellt werden müssen und mir Anteilig, die Kosten bis 31.10.19 berechnet werden müssen?

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anitari  09.11.2020, 12:13
@happyman1992

So ist es. Schau dir die Abrechnung nochmal genau an. Normalerweise steht da Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.2019 und

Ihr Abrechnungs-/Nutzungszeitraum 1.1. - 31.102019 drin.

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Hat sich tatsaechlich der Abrechnungszeitraum geaendert oder meinst du den Nutzungszeitraum?

Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, fuer den jedes Jahr die Betriebskostenabrechnung erfolgt. Wenn dieser nun geaendert wurde und in Zukunft vom 1.11. bis zum 31.10. des Folgejahres abgerechnet werden soll, haette die Abrechnung fuer den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.10.2019 spaetestens am 31.10. erfolgen muessen.

Aendert sich der Abrechnungszeitraum selbst aber nicht (es soll weiterhin vom 1. Januar bis zum 31. Dezember abgerechnet werden) und bei dir ergibt sich (z.B. wegen Ende des Mietverhaeltnisses) ein verkuerzter Nutzungszeitraum nur bis zum 31.10., endet der Abrechnungszeitraum ja weiterhin am 31. Dezember und die Abrechnung kann somit noch bis zum 31.12. erfolgen (wobei dann aber natuerlich nur der Nutzungszeitraum 1. Januar bis 31. Oktober abgerechnet werden kann).


happyman1992 
Beitragsersteller
 09.11.2020, 12:16

In der NKA wurde ein Abrechnungszeitraum vom 01.01.19 bis 31.10.19 angegeben, die Vermieter haben keinen Bezug auf einen Nutzungszeitraum angegeben.

Da das Mietverhältnis beendet ist, weiß ich nicht um die Vermieter einen neuen Abrechnungszeitraum festgelegt haben. Ich vermute das hier eigentlich der Nutzungszeitraum gemeint ist.

Dann hätte aber die Abrechnung über den Abrechnungszeitraum von 01.01.19 bis 31.12.19 erfolgen müssen und mir hätte der Nutzungszeitraum vom 01.01.19 bis zum 31.10.19 berechnet werden müssen.

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anitari  09.11.2020, 12:19
@happyman1992

So wäre es korrekt. Stell doch mal ein Bild der Abrechnung ein.

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happyman1992 
Beitragsersteller
 09.11.2020, 12:33
@anitari

Bild habe ich ergänzend hochgeladen, musste aber die Daten der Vermieters "schwärzen"

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