Hey,

ich habe zwei Probleme beim Jobcenter..

1. 

Die Miete wird immer direkt an den Vermieter überwiesen.

Ich hatte wegen der Betriebskostenabrechnung 2018 ein Guthaben in Höhe von 740€ gutgeschrieben bekommen.

Das wurde jetzt so verrechnet, dass mein Vermieter nur 40€ für den Monat Februar überwiesen bekam.

Ist das rechtens? 

In dem Anhörungsschreiben steht unter

„3.Einziehung“:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen.

Im letzten Satz steht:

Die Höhe der Aufrechnung würde 10% des für sie maßgebenden Regelbedarfs betragen.

Wie sollte ich mich dagegen wehren?

2.

Mir ich wurde von September 19 - November 19 von 0% auf 100% gekürzt.

Ich habe keinen Einspruch eingelegt.

Kann ich mich nachträglich über einen Anwalt dagegen wehren? 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße