Darf ein Vermieter Brunnenwasser in Rechnung stellen?
Uns würde einmal interessieren ob ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung Brunnenwasser in Rechnung stellen darf. In unserem Fall zahlen wir für die Wartung und den Strom der Pumpe und die Wassertests schon Betriebskosten. Nun berechnet uns der Vermieter auch noch das Brunnenwasser mit einem Preis für Frischwasser wie es bei den Stadtwerken üblich wäre. Dieses Geld steckt sich der Vermieter nun in seine eigene Tasche da er ja für das Brunnenwasser keine Kosten hat. LG
8 Antworten
Und auf welcher Basis wird der Verbrauch des Brunnenwassers erfasst? Wofür findet das Verwendung? Gartenbewässerung? Toilette?
Im Übrigen: Es dürfen Betriebskosten nur berechnet werden, wenn sie nachweisbar sind. Demzufolge Einspruch einlegen und Einsichtnahme in die relevanten Originalbelege fordern. Ohne diese darf nicht berechnet werden.
ich bin da gar nicht informiert- aber meine mam hat nen brunnen im garten und für dass wasser muss sie nichts zahlen! es wird ja aus dem grundwasser abgeschöpft
Warum sollte der VM das Wasser kostenlos zur Verfügung stellen?
Wofür wird es denn genutzt?
Der Widerspruch steckt aber darin, dass er alle Kosten für Pumpen, Wartung, Wasserprüfung etc. zusätzlich berechnet. Das kann irgendwie nicht sein.
Entweder er berechnet was fürs Wasser und hat alle diese Kosten schon enthalten oder aber die Pump- und Aufbereitungskosten werden separat berechnet, dafür aber nichts für das Ausgangsmaterial, das ihm ansonsten die Natur kostenlos liefert.
Mach es dir einfach und frag bei der Gemeinde (oder dem örtlichen Wasserversorger) nach, ob das überhaupt legal ist.
Für was wird das brunnenwasser denn genutzt? Bei Eigenbedarf des Vermieters musst du das nicht zahlen.