Betriebskostenabrechnung - Gewerbefläche
Unser Ladengeschäft befindet sich in einem Wohnhaus.
Zu unserer Verkaufsfläche gehört ein Keller / Lagerraum mit einer Deckenhöhe von ca. 185-190cm.
Nun haben wir von unserem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Der Keller von ca. 30 qm wurde in der BKA mit der Verkaufsfläche / Wohnraum kostenmäßig gleichgestellt, was zu einer Kostenexplosion führt.
Ist es rechtens das der Vermieter die Kellerfläche zu 100 % zur Berechnung in die BKA einbezieht?
Mietrecht,
Betriebskostenabrechnung