Unser Ladengeschäft befindet sich in einem Wohnhaus.

Zu unserer Verkaufsfläche gehört ein Keller / Lagerraum mit einer Deckenhöhe von ca. 185-190cm.

Nun haben wir von unserem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Der Keller von ca. 30 qm wurde in der BKA mit der Verkaufsfläche / Wohnraum kostenmäßig gleichgestellt, was zu einer Kostenexplosion führt.

Ist es rechtens das der Vermieter die Kellerfläche zu 100 % zur Berechnung in die BKA einbezieht?