Wird bei Betriebskosten auch die NUTZfläche berechnet?
Hallo,
bei einer Betriebskostenabrechnung für einen Mieter stellt sich mir folgende Frage:
Werden die Betriebskosten nur über den WOHNRAUM berechnet oder auch über die Nutzfläche?
Beispiel:
Wohnfläche 100qm
Nutzfläche 50qm
= 150qm
Werden die Betriebskosten nun mit den Quadratmetern 100 oder 150 berechnet?
3 Antworten
frage mal Deinen Vermieter
wir haben Versicherungen, etc über die Anzahl der Wohnungen abgerechnet, Wasser, Müll immer über Personenzahl
In einem Wohnungsmietvertrag vereinbarte Vorauszahlungen für Betriebskosten sind teils nach Wohnfläche, teils nach Verbrauch und teils nach Personen umzulegen. Die Zuordnung hängt jeweils von der konkreten Vereinbarung im MV ab.
Heiz- und Wassererwärmungskosten müssen nach Verbrauch umgelegt werden, einTeil davon, 30 bis 50%, nach Wohnfläche.
Gibt es für die anderen Betriebskosten keine Festlegung um Mietvertrag, sind diese (gemäß BGB) nach Wohnfläche umzulegen.
Bei Vermietung von Wohnraum darf nur die Wohnfläche als Grundlage für die Betriebskosten verwendet werden.
Nutzfläche sind meist Räume außerhalb der Wohnung, wie z. B. Keller oder Garage. Diese dürfen weder als Wohnfläche gezählt noch dafür Betriebskosten umgelegt werden.