Was ist Niederschlagswasser bei Betriebskostenabrechnung?
Hallo,
noch eine Frage, hatte bisher bei der Betriebskostenabrechnung noch nie Niederschlagswasser als Posten mit € 380 gesamt gehabt.
Was ist das denn?
Danke
6 Antworten
Hallo,
wahrscheinlich hatten Sie vorher eine Kläranlage oder ähnlich. Wenn man an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen wird, wird tatsächlich Regenabwasser mit in Rechnung gestellt. Das wird an Hand der Dach- und versiegelten Flächen und einer durchschnittlichen jährlichen Regenmenge berechnet. Es wird immer davon ausgegangen, das dieses Wasser in das Abwassersystem eingeleitet wird - auch wenn es evt. nicht so ist.
Das ist die sogenannte Dachsteuer.
Sollte eigentlich schon in der Rohmiete enthalten sein und nicht als Betriebskosten an die Mieter berechnet werden.
Das gehört zu den Kosten der Entwässerung und die sind als Betriebskosten umlegbar.
Niederschlagswasser ist das Wasser, das auf das Gebäude regnet und nicht im Erdreich versickern kann, weil die Flächen versiegelt sind.
Das ist eine Pflichtabgabe tatsächlich an deine Stadt. Bist du in einer Mietwohnung oder hast du ein Haus?
Ja. Ist aber tatsächlich Umlagefähig. Aber wieviele Parteien wohnen in dem Haus? 380€ find ich viel für eine Wohnung. Wir zahlen für ein Mehrfamilienhaus insgesamt knapp 120€. Verstehe ich nicht.
Vielleicht wußte der VM bisher nicht das die Kosten umlegbar sind. Oder die werden erst neu erhoben. Diese Gebühren gibt es übrigens nicht überall. In meiner Gemeinde z. B. nicht.
tatsächlich ist 380 der Gesamtbetrag, wird umgelegt, ich zahle anteilsmässig dann 19,.26. Insgesamt wohnen da 15 Mietparteien.
Achsooo ja okey. Ich dachte schon du sollst das zahlen. Jagut okey. Ja kann sein das es in der Gemeinde erst seit diesem Jahr Pflicht ist oder was sich immer. Oder er es nie umlegen wollte, aber jetzt schon. Wer weiß
Das ist sind Kosten die Eigentümer für die Einleitung von Oberflächenwasser (Regenwasser, Schmelzwasser o. ä.) zahlen muß.
Die zählen zu den Kosten der Entwässerung und sind umlegbar, wenn vertraglich vereinbart.
Das dein VM die bisher nicht umgelegt hat kann 2 Ursachen haben.
- Er wußte nicht das die Kosten umlegbar sind.
- Diese Kosten werden erst neu von der Stadt/Gemeinde erhoben.
Danke, ich hab mal den Mietvertrag durchgelesen, weit und breit steht da nix von Entwässerung oder Niederschlagswasser
Was genau steht denn im Mietvertrag zu Betriebs- oder Nebenkosten? Es müssen normalerweise nicht alle Kostenarten im Vertrag aufgelistet werden. Es reicht auch wenn im Vertrag steht (sinngemäß) "Der Mieter trägt die laufenden Betriebs-/Nebenkosten".
Ja das steht auch da und alles mögliche über Wartungen etc., aber nichts über Entwasserung oder Abwasser, ich dachte dass man genau dargelegt werden. Hab den Mietvertrag gerade nicht dabei, weil ich nur im Handyladen an die PC kann und ins Internet, sorry
Über Wasserkosten wird doch was im Vertrag stehen. Der Vermieter muß nicht alles BK-Arten im Detail auflisten. Eigentlich reicht es wenn im Vertrag steht das der Mieter die Betriebskosten trägt.
Hallo, habe gestern abend nochmal nachgeschaut, tatsächlich erst in der Anlage 2 ganz hinten stehen unter Punkt 3 Kosten für Entwässerung, aber nix von dem Niederschlagswasser
Kosten für Niederschlagswasser zählt zu den Kosten der Entwässerung.
Die sogenannte gesplittete Abwassergebühr wird nach und nach in den Städten und Gemeinden eingeführt. Die reinen Abwasserkosten werden aufgeteilt in Kanal und Oberflächenversiegelung. Die Gesamtkosten sollen eigentlich nicht teurer sein, als die vorherige Berechnung rein nach Frischwasser = Abwasser. Ob das gelungen ist weiß ich nicht so recht.
Jedenfalls zählt das zu den Kosten der Entwässerung und ist prinzipiell umlagefähig.
Nicht teurer?
Ich kenne kein Abwasserabnehmer, der die Beiträge senkt, nur weil ein Rathaus abzocken lässt.
Das Regenwasser kam noch nie ins Klärwerk bei uns.
Mietwohnung, bisher haben sie diesen Posten nicht in Rechnung gestellt