Was genau bedeutet das? "Nebenkostenabrechnung"?
Hallo, ich habe heute diesen Brief vom Makler erhalten. Was ist eine Nebenkostenabrechnung? Die Betriebskostenvorauszahlung sind meine jetzigen Nebenkosten die ich zahle?
6 Antworten
Sehr dubios ...
Natürlich dürfen, so das im Mietvertrag vereinbart ist, die nach Betriebskostenverordnung umlagefähigen Betriebskosten (oft auch Nebenkosten genannt) auf den Mieter umgelegt werden - aber es ist seit jeher eine jährliche Abrechnung darüber vorgeschrieben, so dass sich nicht erschließt, warum man diese jetzt einführen will. Das alles klingt ein wenig danach, als sei gar keine wirksame vertragliche Regelung über die Betriebskosten vorhanden, gehe mal Deine Unterlagen durch und lasse Dich im Zweifel fachkundig beraten.
Dann macht aber der Brief keinen Sinn ... oder in Ziffer 2 versteckt sich ein Problem.
Ja wundert mich auch, aber so steht es schon im Vertrag ^^
Neben der Netto-Miete sind anteilig folgende Betriebs bzw Nebenkosten gem. §§ 1 und 2 BetrKV zu zahlen, soweit sie anfallen. danach sind alle sachen gelistet wie " prüfung wartung etc. Müllabfuhrgebühren,"etc .
Der Brief macht wirklich keinen Sinn - oder es gibt da etwas, was aus der Ferne nicht erkennbar ist.
Da werden die gezahlten und tatsächlichen Nebenkosten gegeneinander aufgerechnet.
Warum man dich um eine Zustimmung dazu bittet erschließt sich mir nicht.
Wenn monatliche Vorauszahlungen gezahlt werden ist der Vermieter per Gesetz dazu verpflichtet 1 x jährlich darüber abzurechnen.
Okay alles klar, also ändert sich eigentlich nichts? Steht auch so im Vertrag. Wundert mich nur warum ich noch einen Brief erhalte
Die Nebenkostenvorauszahlung sind erst einmal geschätzt. Da ist es normal, dass einmal jährlich eine Abrechnung mit den tatsächlichen Kosten erstellt wird.
Das kann man im voraus ja gar nicht wirklich schätzen, wieviel du verbrauchst.
Hier stellt sich die Frage, was mietvertraglich vereinbart ist. Ich vermute mal einfach, dass dort eine Pauschale und ebend keine monatlichen Vorauszahlungen vereinbart sind.
Die Umwandlung von Pauschale (ohne Abrechnung) in Vorauszahlung (mit jährlichr Abrechnung) für die Betriebskosten wäre nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters zulässig. Eine einseitige Vertragsänderung ist rechtlich nicht möglich. Erst recht nicht mit der Begründung der erhöhten Kosten für Gas und Strom.
In dem Schreiben ist das verklausuliert aber trotzdem rechtlich so nicht möglich.
Das bedeutet, dass die Betriebskosten jährlich abgerechnet werden. Was du über die Betriebskostenvorauszahlung gezahlt hast, wird dabei eingerechnet. Hast du zu viel bezahlt, bekommst du etwas zurück, hast du zu wenig bezahlt, musst du nachzahlen. Wie war denn die Regelung bisher? Es muss eigentlich immer abgerechnet werden, wenn du eine Vorauszahlung leistest. Es sei denn, du zahlst eine Pauschale. Was steht denn dazu im Mietvertrag?
Hallo, es steht genauso im Vertrag mit der Vorauszahlung und Abrechnung wie du meintest. Wunder mich bloß warum ich noch einen extra Brief erhalten habe^^
Sehr seltsam, denn wie schon geschrieben ist das nur in Ausnahmefällen zulässig, die wohl nicht gegeben sein werden, wenn so kurzfristig doch umgestellt wird. Und die Preise sind nicht erst jetzt gestiegen. Vielleicht lässt du das besser von jemandem überprüfen, wie z.B. dem Mieterbund. Ohne hier alle Details zu kennen, kann man dir schlecht zu etwas raten.
"Für die gem. Ziff .2 anfallenden Betriebs/Nebenkosten wird eine Vorauszahlung gem. xxx mit jährlicher Abrechnung vereinbart." So steht es im Vertrag also wird sich nichts ändern?