Uns würde einmal interessieren ob ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung Brunnenwasser in Rechnung stellen darf. In unserem Fall zahlen wir für die Wartung und den Strom der Pumpe und die Wassertests schon Betriebskosten. Nun berechnet uns der Vermieter auch noch das Brunnenwasser mit einem Preis für Frischwasser wie es bei den Stadtwerken üblich wäre. Dieses Geld steckt sich der Vermieter nun in seine eigene Tasche da er ja für das Brunnenwasser keine Kosten hat. LG