Wasserverbrauch von 104 m3 in 6 Monaten?
Ich wohne seit Mai 2021 alleine in einer 35 qm2 Wohnung. Berufsbedingt pendle ich zwischen meinem Freund ( näher zur Arbeit) und meiner Arbeitsstelle. In der Wohnung bin ich im Durchschnitt ca. 1-2 mal in der Woche und da spüle ich Geschirr (sofern ein Muss besteht), duschen etc. Ich besitze auch keine Waschmaschine o.ä.
Nun kam meine Betriebskostenabrechnung und ich habe eine Summe nachzuzahlen. Laut der Firma habe ich in 6 Monaten ca. 104 m3 Wasser verbraucht.
Mein Vermieter verweist mich an die Firma- er hat damit nichts zu tun. Auf der Abrechnung steht aber „Angaben und Auftrag im Namen des Vermieters XY“ .
Ist das nun ein Fall für den Mieterschutz , kann ich selbst irgendetwas tun?
5 Antworten
Es muss doch ein Übergabeprotokoll gefertigt worden sein, in dem die Zählerstände dokumentiert wurden (bei der Wohnungsübergabe) und es muss ein Ableseprotokoll des Wasserzählers existieren - vergleiche diese Werte mit denen in der Nebenkostenabrechnung. Stimmen die überein, hast Du entweder tatsächlich soviel Wasser verbraucht oder der Zähler ist defekt, stimmen die nicht überein, reklamiere die Abweichung beim Vermieter.
Das macht die Sache natürlich extrem schwierig, ließe sich vermutlich nur vor Gericht klären und hinge davon ab, wie der Richter Deine Einlassungen und das fehlende Übergabeprotokoll bewertet. Wobei: Eigentlich muss es auch ein Übergabeprotokoll des Vormieters geben ...
Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Der muß dir, wenn nötig, erklären wie diese Abrechnung zustande gekommen ist.
Was Du vorab selbst machen kannst ist die Zählernummer und den Zählerstand prüfen.
Für welche Abrechnungszeitraum ist denn die Abrechnung?
Der Abrechnungszeitraum ist der 1.1.2021 bis 31.12.2021 - Nutzungszeitraum 31.05.21- 31.12.21 . Wie unten schon genannt, habe ich leider keinen Vergleichswert, da ich nicht hartnäckig genug war um ein Übergabeprotokoll zu bekommen.
Auf jeden Fall gegen den Bescheid Einspruch erheben. Dann den zuständigen Mieterschutz in formieren. Es kann durchaus ein Ablesefehler vorliegen. Es kommt auch schon einmal vor, dass der Zähler verwechselt wurde. Vergleiche doch einmal die Zählernummern. Wenn du schon länger in der Wohnung wohnst, könnte man die Abrechnung vom Vorjahr mit der jetzigen vergleichen. Dein Wasserverbrauch hat sich ja kaum verändert.
LG von Manfred
Hallo Manfred, die Zählerstände sind laut meinem Vermieter unbrauchbar , da der Zähler undicht war. Natürlich wusste er das nicht . Laut ihm habe ich zu zahlen; nächstes Mal sind die Werte richtig… so ein Quatsch
104 m 3 wären auch so zuviel . Pro Tag , den Du dagewesen bist dürften es höchstens 50 Liter gewesen sein ; also gesamt nur mehrere Kubikmeter .
Hallo , tut mir leid für die späte Rückmeldung. Mein Vermieter und ich befinden uns nun im Streit und ich werde höchstwahrscheinlich doch noch einmal den Mieterschutz kontaktieren. Der Wasserzähler war angeblich defekt und die Werte für jede Wohnung unbrauchbar. Laut meinem Vermieter hab ich deshalb zu zahlen, bei der nächsten Abrechnung würden die Werte wieder stimmen.
Ich sehe dies nicht ein, auch wenn es sich nur um 70 Euro handelt. Ich bin der Meinung, dass ein defekter Zähler nicht in meiner Verantwortung steht.
Hallo , vor allen Dingen wenn alle Wohnungen betroffen waren und Du auch wenig da gewesen bist .
Das ist etwa 9mal Klospülung oder einmal Duschen plus etwas, passt also nicht
Der durchschnittsdeutsche verbraucht 125Liter pro tag.
Bei dir stimmt also etwas nicht.
Wo ist das ganze Wasser hin, 600Liter pro Tag ist echt viel.
Klospülung? Garten? Geklaut?
Leider kam nie ein Übergabeprotokoll zustande , das war auch einfach ein Fehler meinerseits . Die Wohnung war schnell verfügbar und ich musste dringend aus meiner vorherigen ausziehen ( WG-Auflösung, Arbeitswechsel aufgrund Corona) und war dann etwas zu gutgläubig. Ich habe mehrmals nachgefragt und wurde hingehalten und hab es dann selbst vergessen. Deshalb habe ich keinen Vergleichswert .