Hallo zusammen,

Mein Vermieter hat zum 01.05.2023 die Grundmiete um 10 % erhöht, u.a. wurde als Begründung lt. Mietspiegel "guter Boden" angegeben. Folgende Infos liegen vor:

  • Mietverhältnis seit August 2010
  • die Grundmiete wurde seit dem Einzug noch nicht erhöht
  • Laminatboden (im Wohnbereich), PVC in Küche und Flur
  • der Fußbodenbelag wurde vor meinem Einzug nicht erneuert

Meine Frage: Ist es rechtens, wenn die Grundmiete nach dem Mietspiegel wegen "guter Boden" erhöht wird, wenn der Laminatboden eigentlich schon längst (nach 10 Jahren) als abgeschrieben gilt bzw. mit dem bis dahin geleisteten Mietzins als abgegolten zählt. Kann dann überhaupt noch auf Basis des "guten Bodens" erhöht werden, auch wenn der Mietspiegel es so vorgibt?

Mfg

Daniel