Darf das Jobcenter Betriebskostenabrechnungsgutschrift von dem Geld für Unterkunft abziehen?

3 Antworten

Ich verstehe dein Problem ehrlich gesagt nicht. Du hast doch damit gar nichts zu tun, wenn das Jobcenter sowieso die Miete direkt an den Vermieter bezahlt. Fakt ist, dass dir das Guthaben nicht zusteht, da du die Miete auch nicht selbst finanziert hast. Fakt ist auch, dass das Jobcenter das mit dem Guthaben schlicht verrechnet und dann eben einen (oder 2) Monate lang weniger Miete zahlt, um das Mietkonto auszugleichen. Merken solltest du davon überhaupt nichts, da die Miete ja eh nicht auf dein Konto geht. Problem sehe ich hier also keins.

Solltest du das Guthaben ausgezahlt bekommen und ausgegeben haben, obwohl es dir eigentlich gar nicht zusteht, nennt man das Eigenverschulden. Sowas klärt man mit dem Jobcenter vorher. Dann bliebe dir nichts anderes übrig als eine Ratenzahlung mit dem Vermieter zu vereinbaren oder, sollte dieser ablehnen, einen Darlehensantrag für Mietschulden beim Jobcenter zu beantragen.

ja, das ist leider rechtens. Das JobCenter zahlt dir Regelsatz plus Warmmiete. Wenn dann ein Guthaben entsteht bei der Nebenkostenabrechnung, dann fordern sie das zurück bzw verrechnen das als Einkommen. Mein Vater ist Anwalt, und hat hier schon paar Prozesse geführt und verloren deswegen. Es ist eindeutig.


Balboa44 
Beitragsersteller
 28.02.2020, 14:42

Hey,

erstmal danke für die schnelle Antwort. Dass ich sie bezahlen muss verstehe ich, aber das muss doch verrechnet werden 10% vom Regelsatz, wie es im Schreiben steht oder? Und nicht komplett auf einmal von dem Mietgeld abgezogen werden.

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Eine Anrechnung in einem Betrag ginge in der Regel nur dann, wenn deine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) höher wären als dein BK - Guthaben.

Ist das Guthaben höher als deine KDU - oder kann das BK - Guthaben nicht im Monat nach dem Zufluss des Guthabens auf dem Konto auf die KDU - Leistung berücksichtigt werden, weil Leistungen für den Folgemonat nach dem Zufluss des Guthabens schon gezahlt worden, dann muss zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum angerechnet werden.

Du meinst sicher das Urteil wegen der max.Sanktion von 30 % ??

Da musst du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen, dazu findest du im Internet auch Musterschreiben.


Balboa44 
Beitragsersteller
 28.02.2020, 15:31

Also es wurden von 416€, 383€ abgezogen und somit nur 33€ an dem Vermieter überwiesen.

Auf meinem Konto waren letzten Monat 419€ und diesen Monat 432€

Zu wenig wurde halt für Februar bezahlt.

Danke für die schnellen Antworten.

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isomatte  29.02.2020, 03:15
@Balboa44

Ohne deine individuellen Umstände zu kennen, kann man dazu nicht viel mehr sagen.

Wann hast du denn deine Abrechnung für 2018 bekommen und wann hast du dieses Guthaben von 740 € vom Vermieter erhalten und was hast du mit diesen 740 € gemacht ?

Auch ist mir unklar, warum du letzten Monat nur 419 € und für diesen Monat nur 432 € bekommen hast, denn diese 432 € wäre ja gerade einmal der derzeitige Regelsatz für den Lebensunterhalt für z.B. einen Single.

Wenn deine Miete bei angemessenen 416 € liegt, dann wären das für 2 Monate 832 €, du hast aber nur 740 € an Guthaben erhalten, macht also eine Differenz von 92 € für diese 2 Monate.

Das Jobcenter hat aber nur 33 € an den Vermieter überwiesen, es bliebe dann immer noch ein Fehlbetrag von 59 € die das Jobcenter dann zu wenig überwiesen hätte.

Hast du denn keinen / keine Bescheide über die Aufrechnung erhalten ?

Dann könnte man ggf.mehr dazu sagen !

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