Nicht erkennbare Feuerwehrzufahrt

Habe eine Verwarnung i.H.v. 35 Euro wg. Parkens in einer angeblich "amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt" erhalten. Es handelt sich um eine etwa 80m lange Verbindungsstraße im Innenstadtbereich. Nirgendwo, weder an den Einmündungen noch innerhalb dieses Bereiches ist aber eine entsprechende Kennzeichnung zu finden. Weder als Schild, noch als Fahrbahnmarkierung oder als sonstige bauliche Kennzeichnung. Platz für einen LKW zu Durchfahrt wäre gewesen Aber an diesem Tag war Jahrmarkt und die Straße als Durchfahrt gesperrt, da große Fahrgeschäfte den Weg versperrten. Es gibt an dieser Stelle ein totales Halteverbotsschild, was allerdings vor etwa einem Monat noch aus folgendem Grund ungültig war: Durch die aus Gründen der Rechtsbereinigung erfolgte Aufhebung des bisherigen § 53 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften haben Verkehrszeichen, die in ihrer Gestaltung der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung der StVO entsprechen und vor diesem Zeitpunkt angeordnet und aufgestellt wurden, ihre Gültigkeit verloren. So war jedenfalls der Sachstand bis zum 13.04 2010. Somit bin ich mir völlig sicher, nicht falsch geparkt zu haben und legte Widerspruch beim örtlichen Ordnungsamt ein, die die Angelegenheit zum Landkreis weiterreichte. Dort habe ich erneut Widerspruch eingelegt. Wie ist Eure Meinung?

Wissen, Falschparken

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wissen