Vodafone Callya wurde nicht richtig aufgeladen?

Hallo.

Ich bin Kunde bei Vodafone und sehr auf mein Handy angewiesen, daher besteht eine gewisse Dringlichkeit. Mein Problem ist: Vor einigen Tagen, wenn ich mich nicht irre vor nicht ganz zwei Wochen, habe ich mein Handy per CashCode aufgeladen, das mache ich immer so und das hat bisher auch immer sehr gut funktioniert ohne irgendwelche Schwierigkeiten zu bereiten. Ich lade dabei immer 15€ auf. Vorher hatte ich mein Guthaben völlig ausgezehrt und dann meinen "Vorschuss" von 3 Euro genutzt, auch das mache ich öfter und es gab noch nie Probleme. Aber heute wollte ich einen Anruf tätigen und bekam die Meldung, dass ich kein Geld mehr auf dem Konto hätte und daher nicht telefonieren könne. Habe dann meinen Kontostand abgerufen und dort stand dann auch 3.49 Miese. Was mich daran irritiert ist, dass ich meinen Vorschuss seit dem letzten Aufladen noch nicht in Anspruch genommen habe und seit dem Aufladen auch noch keine SMS verschickt habe oder ähnliches. Kurzgesagt: ich habe 15€ auf mein Callya Konto aufgeladen, aber dort sind sie scheinbar nie angekommen, was mir etwa zehn Tage später aufgefallen ist. Was kann bzw soll ich jetzt machen? 15€ sind 15€ und ich wäre schon ziemlich verärgert wenn die einfach weg wären nur weil Vodafone es nicht hinkriegt sie auf meinen Callya Account zu laden obwohl das bisher immer geklappt hat. Und eigentlich hat es mir auch gesagt, im Benachrichtigungsfenster nach dem Aufladen, dass mir die 15 Euro gutgeschrieben würden - als ich kurz danach aber meinen Kontostand aufgerufen habe, waren diese 15 Euro nicht dort, was öfters schon mal vorkam aber dann bald nachgeholt wurde, daher hab ich mir auch nichts dabei gedacht - zu Unrecht in diesem Fall.

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Muss ich meinem Arbeitskollegen meine Telefonnummer oder eine Möglichkeit geben mich zu erreichen für Notfälle wenn er mich für einen 1 Monat vertritt?

Hallo, mein Arbeitskollege hat mich gefragt wie ich im Notfall erreichbar wäre, er vertritt mich für eine längere Abwesenheit von ca. 1 Monat. Ich habe ihm gesagt dass ich ihm die Nummer nicht geben will weil ich in den vergangenen Jahren auch ohne Notfallnummer ausgekommen bin und weil man alles selbst lösen konnte und weil ich mich bei Herausgabe einer Nummer auch erreichbar halten muss was ich nicht will. Ich will einfach meine Nummer nicht hergeben. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts direkt drin dass ich die Nummer hergeben muss, nur eventuell lässt sich aus einem § "Verpflichtung Datenschutz und Fernmeldegeheimnis; Einwilligung Datentransfer" so etwas ableiten. Ich zitiere mal den entsprechenden Absatz:

"Sie willigen mit Ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ein, dass zur Abwicklung des Anstellungsverhältnisses und zu Zwecken der Personaladministration Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch die Gesellschaft oder einer von ihr beauftragten Stelle erhoben, verarbeitet, gespeichert bzw. genutzt und an andere Gesellschaften im Konzern XYZ* übermittelt werden."

  • = Konzern XYZ ist der Konzern bei dem ich beschäftigt bin.

Könnt Ihr aus diesem Absatz herauslesen dass ich meinem Kollegen meine Nummer geben muss?

Ich habe ein Diensthandy, das schalte ich natürlich aus während meiner 1 Monat Abwesenheit, ich habe ja keine Rufbereitschaft.

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Wie wirken sich diese Unterbrechungen auf die Stufenlaufzeit nach TvöD aus?

Hallo alle zusammen, heute brauche ich mal Eure Hilfe im Bezug auf die Berechnung von Stufenlaufzeiten...

Es dreht sich um folgendes Szenario:

Frau A wurde am 15.06.2006 bei der Stadt X eingetsellt. (Mitglied VKA, daher wird TVöD angewandt). Sie wurde in EG 6 eingruppiert und der Stufe 1 zugeordnet.

Stufenlaufzeit nach §16 (VKA) III TvöD grundsätzlich:

  • Stufe 1: 15.06.2006 - 14.06.2007
  • Stufe 2: 15.06.2007 - 14.06.2009
  • Stufe 3: 15.06.2009 - 14.06.2012

Zwischenzeitlich wurde A jedoch schwanger und es ergaben sich neben dem Mutterschutz, welcher gem. §17 III 1 a) TvöD als ununterbrochen angesehen wird, noch folgende, direkt anschließende, Unterbrechnungen:

  • Elternzeit 04.07.2011 - 07.05.2014 (zwei Jahre, zehn Monate, vier Tage)
  • Sonderurlaub 08.05.2014 - 07.05.2017; zur Betreuung des Kindes (kein dienstl. Interesse) (genau drei Jahre)

Gem. §17 III 2 TvöD sind Elternzeit bis zu jeweils fünf Jahren und sonstige Unterbrechungen bis jeweils drei Jahren unschädlich, werden aber nicht auf die Laufzeit angerechnet.

Werden die Zeiträume hier getrennt gesehen und die Stufe wird tatsächlich um fünf Jahre, zehn Monate und vier Tage eingefrogen, oder gibt es einen kumulativen "Oberwert", sodass eine neue Stufenzuordnung stattfinden müsste?

Ich hoffe, es findet sich jemand, der sich mit dieser Problematik auskennt und mir/uns weiterhelfen kann.

Vielen Dank!

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Handy dreimal repariert, nun Recht auf Neues?

Mein Problem ist folgendes: Ich habe letztes Jahr über einen Vertrag von Mobilcom ein Handy bekommen. Dieses macht nur Zicken und muss ungefähr alle 4 Monate eingeschickt werden, weil immer wieder ein oder mehrere Fehler auftreten. So vibriert mal die Kamera und das Bild flackert, ein anderes Mal dann Pixelfehler usw. Der letzte Fehler war ein nicht richtig funktionierender Homebutton.

Mittlerweile habe ich das Handy 4 mal in den Store zum Reparieren gebracht, selbstverständlich alles in der Garantie. Soweit war dies auch kein Problem, es wurde immer repariert. Mittlerweile ist der Fehler der vibrierenden Kamera wieder vorhanden und ich müsste es erneut einsenden. Wegen genau dem Fehler wurde es aber bereits zweimal eingeschickt, einmal schlug die Reparatur fehl, beim anderen Versuch haben sie es geschafft.

Nun meine Frage(n): 1. Ab wann kann ich ein neues Handy verlangen? (Mit Paragrafen Angabe falls möglich) 2. Wie sieht dies aus wenn das Handy Bestandteil eines Vertrages ist? 3. Habe ich die Möglichkeit die Kosten des Vertrages zu senken oder die Einzugsermächtigung des Anbieters zu sperren, solange das Handy in Reparatur ist und ich meinen Vertrag überhaupt nicht nutzen kann? Weil berechnet wird trotz der eingeschränkten Nutzung voll... Bei Nachfrage im Call Center heißt es dann nur "Mobilcom ist nicht verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten, dies geschieht nur auf Kulanz" kurz: ich müsste für eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehmen kann, voll bezahlen. Das beißt sich rechtlich doch sehr, oder? 4. Wie sieht es aus, wenn mir durch die eingeschränkte Erreichbarkeit ein Schaden entsteht, kann ich den dann Mobilcom in Rechnung stellen?

Über Antworten, am BESTEN mit Paragrafen freue ich mich sehr. Die Beste Antwort wird ausgezeichnet ;)

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Wie kann ich einen befristeten (Alleinauftrag) Maklervertrag vorzeitig kündigen?

Hallo zusammen,

ich möchte den Maklervertrag über die Vermittlung zum Verkauf meiner Immobilie kündigen. Es handelt sich um einen Alleinauftrag mit 6 monatiger Laufzeit, die Hälfte der Zeit ist vorbei. Bei Abschluß des Vertrages wurde der Verkaufspreis der Immo, zusammen mit dem Makler festgelegt. Dieser Preis lag schon deutlich unter meiner Preisvorstellung. Der Preis wurde anhand der aktuellen Marktanalyse vom Makler erstellt u. letztendlich von mir akzeptiert. Der Makler sicherte mir anhand dieses Preises sehr gute Verkaufschancen zu. Jetzt möchte er nach Ablauf von 3 Monaten den Preis nochmals um 30% senken. In diesen 3 Monaten gab es seitens des Maklers keine Kontaktaufnahme, nur auf Rückfragen von mir

Es besteht meinerseits kein Vertrauen mehr in diesen Makler weil ich den Eindruck habe er kümmert sich überhaupt nicht um den Verkauf sondern möchte nur mit dem Preis weiter runter gehen. Er ist schon erfahren u. hat auch mehrere Häuser in der Region verkauft. Ich möchte den Vertrag früher beenden, weil ich das Gefühl habe je länger es dauert desto mehr Verlust muß ich am Ende hinnehmen.

Meine Fragen nun:

1. Wie kann ich, ohne finanziellen Schaden, frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen ?

2. Kann ich auf den festgelegten Preis,sollte punkt 1 nicht möglich sein, bei Weiterführung des Vertrages, bestehen ?

3. ist fehlendes Vertrauen in den Makler u. erneute Preisdrückung,ein frühzeitiger Kündigungsgrund ?

Vielen Dank schonmal

Kündigung, Immobilien, Vertrag, Makler
Fahrzeugpapiere im Fahrzeug aufbewahren?

Hallo alle!

Neulich hatte ich eine Diskussion mit einem Kollegen, und wir waren uns wegen folgender Rechtslage uneinig:

Viele Leute bewahren ihre Fahrzeugpapiere im Handschuhfach auf. Wenn das Fahrzeug aber geklaut wird mitsamt diesen Papieren, wie kann der Halter den Diebstahl dann noch beweisen? Der Dieb könnte doch behaupten, rechtmässiger Besitzer zu sein, auch ohne Kaufvertrag? Mit anderen Worten: wie aufgeschmissen ist man, wenn einem Gauner das Fahrzeug, die Papiere und blödstenfalls auch noch der Schlüssel in die Hände fällt? Dieser könnte ja umgehend das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen?

Der umgekehrte Fall: Wenn ein solcher Diebstahl trotz fehlender Papiere beweisbar wäre, wie kann sich im Falle eines rechtmässigen Fahrzeugkaufes der Käufer sicher sein, dass der Verkäufer nicht nachträglich Besitzansprüche stellt, wenn ein Vertrag fehlt (aus welchen Gründen auch immer)?

Fazit: Können Fahrzeugpapiere bedenkenlos im Fahrzeug aufbewahrt werden oder nicht?

Besten Dank und Gruss

Nachtrag:

Vielen Dank schonmal an alle für die zahlreichen Antworten.

Leider stelle ich fest, dass ihr in Deutschland andere Dokumente habt.

Einen Fahrzeugbrief kennen wir hier in der Schweiz nicht. Wir haben nur den Fahrzeugausweis, den wir bei der Fahrt verpflichtet sind mitzuführen, und auf Verlangen vorzuweisen. Und genau auf dieses Dokument bezog sich meine Frage. Wir haben also keine Art Urkunde, die man zuhause im Tresor als Besitznachweis aufbewahren könnte . D.h., dass wir sogar beim Verleihen des Autos den Fahrzeugausweis (also quasi die Besitzurkunde) mit "verleihen" müssen. Und diese ganze Situation erscheint mir eben insgesamt kniffliger, als es in Deutschland geregelt ist.

Vielleicht kann jemand zur Situation in der Schweiz Auskunft geben?

Besten Dank

Auto, Recht, Kaufvertrag, Vertrag, Diebstahl, Eigentum, Vertragsrecht, Fahrzeugpapiere
Terasse vom Nachbar auf unserem Grundstück gebaut

Wir haben letztes Jahr ein Grundstück gekauft und darauf ein EFH bauen lassen. Bei Abschluß der Bauarbeiten wurde Feinmessung durchgeführt. Dabei ist es aufgefallen, dass die Terasse vom Nachbar mit ca 30 cm auf unserem Grundstück befindet, und das über die Länge von 14m. Wir haben unserem Nachbar freundlich erklärt, dass es uns nicht stört. Jedoch die Betonwand, die die Terasse "einfängt", bietet keinen schönen Anblick an. Wir haben ihn gebeten die Terassenmauer irgendwie zu "verschönern". Dies wäre für ihn bei weitem günstigere Alternative, als eine bauliche Veränderung der Terasse. Daraufhin hat er uns erklärt, dass er das Grundstück geerbt hat, und diese Mauer befand sich schon da. als er die Terasse bauen lies, haben die den Zaun auf die Grenze genau gesetzt. jedoch im Zwischenraum zwischen Zaun und der Mauer von ca 10-15 cm haben die Pflastersteine gelegt und somit die Mauer als Stütze für die Terasse genutzt. er meinte, früher hätte man es mit der Grenze nicht so genau genommen.

Unsere Frage nun: können wir drauf bestehen, dass er mit seiner Terasse die Grenze einhält?

Wir sind bereit die Mauer selbst zu entfernen. Jedoch würde dann seine Terasse nicht mehr stabil sein und früher oder später auf unsere Seite sacken. und soweit wir richtig informiert wurden, wären wir dann die jenigen, die in diesem Fall die Kosten für die Reparatur seiner Terasse tragen müssen.

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, Vertrag
Ausfallhonorar lt. Psychotherapievertrag - wie seht es aus?

Diese Frage betrifft nicht mich, möchte ich aber dieser Person gerne helfen. Es geht um die Themen Ausfallhonorar und Psychotherapievertrag.

Die Person hat sich intensiv nach einem Psychotherapeut gesucht. Heutzutage ist es leider oft schwierig ohne erhebliche Wartezeit einen zu finden. Bei der Person hat es auch monaten lang gedauert.

Der Therapeut wäre der Person geeignet. Die probatorische und dann die erste "echte" Sitzungen verliefen positiv.

Da gibt es jedoch einen Punkt, wo sie sich nicht einigen konnten...

Der Psychotherapeut will in ihrem Psychotherapievertrag eine Klausel mit folgendem Wortlaut vereinbaren: "Ich arbeite in einem Bestellsystem, d.h. dass ich für Sie die vorher abgesprochene Therapiestunde reserviere. Da die Krankenkasse nur durchgeführte Stunden bezahlt, ist es notwendig, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss der nicht wahrgenommene Termin, unabhängig von Gründen, auch Krankheit/Unfall/Verkehrsstau, privat berechnet werden. Mein Honorar beträgt in diesem Fall 80,00 €."

Ohne den Psychotherapievertrag nimmt der Psychotherapeut die Person als Patient nicht an! Auch interessant ist, als sie beim Psychotherapeut argumentiert hat dass ein Unfall, Busausfall usw vorkommen kann; bekam sie als Antwort "dann kann man vom Busunternehmen erstatten lassen". So viel ich weiß, haftet für Verspätungen/Ausfälle kein Verkehrsunternehmen.

Meine Fragen sind:

  • Wie sieht es rechtlich aus? Darf der Psychotherapeut einen solchen Vertrag ausmachen?
  • Muss die Person (Patient) ohne Rücksicht auf sein Verschulden den Ausfallhonorar wirklich selbst tragen?
  • Oder kann es sein, dass einige Vertragsklauseln (wie z.B. die Bezeichnung "unabhängig von Gründen") unwirksam sind? Falls ja, dann wegen welchem Gesetz?
  • Wie könnte die Person (Patient) auf der sicheren Seite sein? (sprich: verliert die Therapiemöglichkeit nicht aber auch keine Risiko annehmen muss)

Bitte um Euren Ratschläge, insbesondere die Gesetzgebungen die hier nützlich wären.

Therapie, Unfall, Rechte, Gesetz, Vertrag, Psychologie, Haftung

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