Einseitiger Kaufvertrag bei Gebrauchtwagenverkauf durch ichwillmeinautoloswerden.de?

Hallo zusammen, ich bin gerade dabei mein defektes Kfz bei allmöglichen Platformen zu verkaufen. Dabei stoß ich auch auf eine Seite (siehe Titel), die mich nach Abschicken der Anfrage meinerseits mich anrief und die restlichen Details zum Auto klärte. Dabei erklärte der freundliche Mitarbeiter mir, wie das mit dem Kaufvertrag laufen wird. Das Auto wird als Inserat für 24h sichtbar für angemeldete Händler sein und sobald mein festgelegter Mindestpreis übertroffen wird und das höchste Gebot ermittelt wurde, wird es als verbindlich verkauft gesehen. Es hieße ich habe kein Recht zu entscheiden, ob ich dann dieses Angebot, das mein festgelegten Mindestpreis übertrifft, auch tatsächlich annehme. Sobald diese Bedingung zutrifft, gilt es sofort als verbindlich verkauft. Bei meinem 3. Anruf bei selbiger Seite, wurde mir erneut bestätigt, dass dies -wie ich es oben beschrieb- der Fall ist. Es handele sich schließlich um einen -und diesen Begriff hörte ich bei allen Telefonaten zum 1. Mal- einen einseititen Kaufvertrag.

Zunächst klang es für mich danach, als wäre es ein Supermarkteinkauf, d.h. der Preis wird mir vom Händler direkt angeboten, und ich habe kein Recht an diesem noch zu verhandeln. Auf prinzipieller Ebene jedoch, habe ich doch wohl das Recht -in einem Supermarkt- das mir angebotene Produkt nicht zu kaufen? Der einzige Unterschied sei, dass ich bei ichwillmeinautoloswerden.de einen Mindestpreis festlegte.

Als ich nun kurz nach Definitionen für "Einseitiger Kaufvertrag" suchte, fand ich heraus, dass dieser sich vom zweiseitigen Kaufvertrag nur bei den Beteiligten an dem Vertrag unterscheidet.

All dies ist mir nun erst wichtig, da ich höchstwahrscheinlich mein Auto an ein Autohaus verkaufen werde, das weit mehr bietet und sich auch als vertrauenswürdig herausgestellt hat.

Tut mir leid, dass diese Frage so lang scheint, aber ich wollte so gut wie möglich meinen Fall klarstellen.

Danke!

Recht, Vertrag, Autoverkauf
Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung?

Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

  • kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
  • bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
  • Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
  • Luftzug an Türen und Fenstern
  • Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
  • Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
  • erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
  • Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
  • Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
  • Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Vertrag, Sanierung, Vertragsrecht, Vertragsbruch
Preisminderung bei Vertrag bei falscher Rassenangabe?

Hallo ihr Lieben,

ich habe vor einem Jahr einen Welpen gekauft im Kaufvertrag wurde hinterlegt das die Rasse ein Samojede sei. Nun nach knapp einem Jahr haben wir durch Zufall Kontakt mit der Züchterin von der Mutter erhalten und heraus gefunden das in 3 Generationen davor ein Mamalute dabei sei.

Sprich die Welpen sind eigentlich Samojede/Malamute Mixe. Uns ist das nicht aufgefallen, da die kleinen alle aussehen wie Samojede, jetzt haben wird Kontakt zu den jetztigen Züchtern und diese daraufhin angesprochen was das soll. Da uns die Welpen als Samojede Welpen verkauft wurden sowie dies auch im Kaufvertrag hinterlegt wurde. Ich bin mir dessen bewusst das alle Welpen ohne Papiere Mischlinge sind, obwohl diese auch nachweisbar reinrassige Eltern haben.

Der Mann hat mir jetzt erklärt, das er dies nicht wusste als er die Verträge aufgesetzt hat. Da die Frau vor 3 Jahren die Hündin gekauft hätte und es nie fiel das es ein Mix sei. Natürlich sind diese Menschen sehr entgegen kommend und wollten den Vertrag umändern und uns eine Differenz von 100€ zurück geben. Ich selbst habe 750€ gezahlt. Jedoch kosten Mixe in diesem Preisbereich zwischen 400 - 500€, dazu kommt noch das wir uns mit den anderen Haltern ausgetauscht haben und jeder von Ihnen einen anderen Preis für die Welpen gezahlt hat. Somit ist auch eine dabei die nur 450€ gezahlt hat.

Jetzt ist meine Frage wie weit können wir die Preisminderung runter setzten? Da es sich definitiv um Betrug handelt.

Hund, Betrug, Vertrag
Gedrosseltes WLAN, was kann ich tun?

Hi, habe ein Problem mit meinem Internet.
Ich fang mal ganz von vorne an.
Wir haben bei o2 einen DSL Vertrag den wir EIGENTLICH kündigen wollten. Dann hat o2 uns angerufen und wollten uns natürlich überreden dass wir sie nicht verlassen. Das haben sie auch geschafft (dummerweise) und den Vertrag um 2 Jahre verlängert.
Jetzt kommen die Probleme. Unser Internet ist Sau schlecht. Da wir den Vertrag über Telefon verlängert haben, habe ich bei dir o2 Hotline angerufen. Die meinten, dass wenn wir 300gb im Monat überschreiten, unser WLAN gedrosselt wird und somit echt sehr langsam ist.
Aber bei unserem alten Vertrag hatten wir diese Drosselung nie. Erst seit dem wir ihn verlängert haben.
Unter "Vertrag verlängern" verstehe ich den Vertrag NICHT zu ändern sondern genau so zu übernehmen und zu verlängern.
Und jetzt wollen sie mir noch anbieten dass ich für "nur" 15€ im Monat mehr, unbegrenztes Volumen habe.

Meine Frage, dürfen die mir das einfach unterjubeln mit der Drosselung obwohl wir den Vertrag nur verlängert haben?

Und was kann ich dagegen tun dass es weg geht? Ich will diese Drosselung nicht mehr und ich sehe es auch nicht ein 15€ mehr zu zahlen weil o2 auch schon so überteuert ist.

In der Hotline meinten die dass ich dagegen nichts tun kann außer mir das für 15€ zu buchen.

Aber kann ich mich nicht irgendwie beschweren und das schriftlich irgendwo hin schicken damit die das entfernen oder so was?

Hoffe jemand macht sich die Mühe und hilft mir. Lg.

Falls nötige Information, habe eine Fritzbox.

Computer, Handy, Internet, WLAN, O2, PlayStation, surfen, Vertrag, Tarife

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