Wie wirken sich diese Unterbrechungen auf die Stufenlaufzeit nach TvöD aus?

Hallo alle zusammen, heute brauche ich mal Eure Hilfe im Bezug auf die Berechnung von Stufenlaufzeiten...

Es dreht sich um folgendes Szenario:

Frau A wurde am 15.06.2006 bei der Stadt X eingetsellt. (Mitglied VKA, daher wird TVöD angewandt). Sie wurde in EG 6 eingruppiert und der Stufe 1 zugeordnet.

Stufenlaufzeit nach §16 (VKA) III TvöD grundsätzlich:

  • Stufe 1: 15.06.2006 - 14.06.2007
  • Stufe 2: 15.06.2007 - 14.06.2009
  • Stufe 3: 15.06.2009 - 14.06.2012

Zwischenzeitlich wurde A jedoch schwanger und es ergaben sich neben dem Mutterschutz, welcher gem. §17 III 1 a) TvöD als ununterbrochen angesehen wird, noch folgende, direkt anschließende, Unterbrechnungen:

  • Elternzeit 04.07.2011 - 07.05.2014 (zwei Jahre, zehn Monate, vier Tage)
  • Sonderurlaub 08.05.2014 - 07.05.2017; zur Betreuung des Kindes (kein dienstl. Interesse) (genau drei Jahre)

Gem. §17 III 2 TvöD sind Elternzeit bis zu jeweils fünf Jahren und sonstige Unterbrechungen bis jeweils drei Jahren unschädlich, werden aber nicht auf die Laufzeit angerechnet.

Werden die Zeiträume hier getrennt gesehen und die Stufe wird tatsächlich um fünf Jahre, zehn Monate und vier Tage eingefrogen, oder gibt es einen kumulativen "Oberwert", sodass eine neue Stufenzuordnung stattfinden müsste?

Ich hoffe, es findet sich jemand, der sich mit dieser Problematik auskennt und mir/uns weiterhelfen kann.

Vielen Dank!

Arbeit, Gehalt, Recht, Vertrag, Öffentlicher Dienst, Tarife, TVöD
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