Eine Freundin hat einen Hund über Schutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt. Jetzt ist die Tochter aber allergisch und sie möchte die Hündin zurück geben. Muss meine Freundin ihr die Schutzgebühr zurück zahlen? Sie würde die Hündin zu einer Freundin geben bis ein neues Zuhause gefunden ist da sie es nicht nochmal übers Herz bringt die Hündin bei sich zu haben. Im Vertrag steht nix von Rückgaberecht Nur das er nicht ohne Einverständnis vermittelt werden darf