Einfach so gehalt kürzen bzw Entgeldstufe verringern?

Hallo liebe Community,

Folgendes Problem:

Derzeit bin ich TL (Teamleiter) in einem Unternehmen. ( seit 3 Jahren angestellt, 2 davon als Teamleiter, unbefristetes Arbeitsverhältnis )

Die Gehälter sind je nach Rangordnung verschieden, d.h. man startet in unserem Unternehmen als Einsteiger mit der EG ( Entgeldstufe) 02. Je mehr man kann, desto höher geht die EG.

Als TL bekomme ich die EG05 Mit einem festen Bruttogrundlohn von 2500€.

Von jetzt auf gleich meint die Führungsebene, dass ich doch kein TL mehr bin, da ich wohl keine Führungsqualifikationen hätte ( nach bereits 2 Jahren als TL aufeinmal zu schlecht??? Alles klar! ). Jetzt möchten diese mich von der TL Stelle streichen & mich als normalen Arbeiter einstellen. Ich weiß dass die Führungsebene ein persönliches Problem mit mir hat & mich quazi runter kicken will. Habe schon von mehreren Kollegen gehört dass der mich aufm Kicker hat, wobei ich meiner Arbeit IMMER mit bestem Gewissen und Mühe nachgegangen bin.

Es heißt jetzt plötzlich ich würde auf EG03 zurück fallen und rund 400€ weniger bekommen!!! Dürfen die das einfach so?! In meinem Vertrag kann ich leider nichts über so eine Situation finden. Mein Gruppenleiter hat mir in einem vorherigen Gespräch versichert dass man an mein Lohn nicht ran dürfen, da es ja vertraglich so abgemacht ist. Jetzt allerdings zieht er seinen Eier ein und hätte wohl niemals sowas behauptet.

Kennt sich jemand mit sowas aus?

Mein Anwalt ist erst nächste Woche wieder im Lande, muss also noch warten, hätte aber vorher gerne einpaar (Experten) Meinungen.

Natürlich werde ich keinen neuen Vertrag unterschreiben bis das alles geklärt ist, hoffe ihr könnt mir helfen.

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Was sind meine Rechte bei einem privaten Tierschutzvertrag?

Hallo,

meine Mutter hat unseren Kater abgegeben. Ich tue mir damit extrem schwer und leide jetzt seit Samstag darunter.

Dies habe ich dem Übernehmer ausführlich mitgeteilt aber sie zeigen kein Einfühlungsvermögen.

Gibt es irgend eine Chance die Katze zurück zu bekommen? Es gab einen Privatenschutzvertrag und eine Schutzgebühr von 30 Euro. Der Vertrag war dieser hier: file:///E:/Downloads/privater-tierschutzvertrag.pdf

Hat er überhaupt irgendeine Rechtsgültigkeit oder ist er ungültig? In wie weit muss er eingehalten werden?

Wir wollten gestern mal kurzfristig aber Angesagt zu ihnen und uns 5 min vom Zustand und der Umgebung des Tieres überzeugen. Sie schlugen aber alles ab und meinten das geht nicht, sie haben einen Termin und haben uns blockiert jetzt auch per Whatsapp blockiert.

Jetzt mache ich mir noch mehr sorgen, dass meine Katze in schlechten Händen gelandet ist und ich nie wieder von seinem zustand höre. Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüßen

PS: Diese dinge standen im Vertrag:

1. ...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben, es im Wohnbereich zu halten und ihm liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, das Tier nicht – auch nicht vorübergehend – im Freien zu halten oder dort anzubinden. 2. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen, ohne schriftlich die Genehmigung des Übergebers. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann, so ist der Übergeber davon in Kenntnis zu setzen und behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.

3. ...mit dem Tier nicht zu züchten, sondern es VOR dem Eintreten der Geschlechtsreife (also mit 4-6 Monaten!!) auf eigene Kosten kastrieren zu lassen. 4. ...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und auf eigene Kosten vornehmen zulassen.

5. ...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen. 6. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist der Übergeber berechtigt, die Herausgabe des Tieres zu verlangen. 7. Für den Fall einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der Übernehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,- Euro an.

8. Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr in Höhe von: 30 Euro

9. Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.

10. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Brettspiel erfunden - was tun?

Hallo Community,

Ich hatte neulich eine Idee zu einem Brettspiel, das es in dieser Form meines Wissens nach noch nicht gibt. Ich hab vor das in den nächsten Ferien mal fertig zu machen, insofern weiß ich noch nicht ob es überhaupt Spaß macht etc. - ich denke aber dass es echt cool werden könnte. Meine Frage an euch:

Sollte es sich herausstellen dass das Spiel echt Spaß macht, könnte ich daraus Kapital schlagen? Es gibt ja diverse Spieleverläge - mir fallen jetzt "Zoch zum Spielen", "Amigo", "Hans im Glück", "Pegasus" und "Ravensburger" ein. Hat jemand damit Erfahrung gemacht, wie man sich an so einen Verlag wendet, wie so eine Spielvorstellung abläuft, wie viel Arbeit es ist einen spielbaren Prototypen zu einem verkaufsfertigen und in Massen produzierbaren Spiel zu entwickeln (und wie viel Eigenarbeit das ist - ich denke mal, das Artwork wird vom Verlag selbst übernommen, und die werden eigene Autoren haben um das Regelwerk leicht verständlich zu formulieren. Andererseits denke ich, dass der Autor durchaus an möglichen Regeländerungen mitfeilen muss). Muss man beispielsweise ein Spiel auch selbst promoten, also auf Spielemessen herumreisen und es Leuten vorstellen, oder ist das nur optional?

Und in welchem Maß wird der Autor/ Erfinder des Spiels an dessen Erfolg beteiligt? läuft das über eine pauschale Summe die der Verlag ein mal zahlt oder wird man an dem Gewinn beteiligt?

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Bestelltes Sofa hat Mängel - Welche Rechte hat man?

Hi,

ich habe eine Frage, weil ich total ratlos bin momentan.

Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiterhelfen.

Wir haben im November 2017 ein Sofa vom XXXLutz geliefert bekommen, welches bestellt war. Am Anfang war alles super, aber bereits nach 2-3 Wochen ist uns aufgefallen, dass der Stoff des Sofas total komisch ist. Es kamen immer mehr Fäden aus dem Sofa raus. Wir dachten uns, dass das mal vorkommen kann und haben die einfach abgeschnitten. Aber dannach sind an anderen Stellen noch mehr Fäden rausgekommen und nicht gerade kleine, sondern auch lange bzw. mehrere aus ein und der selben Stelle. Wir haben gleich nach Neujahr angerufen und das Problem erklärt. Nach ewigem Hin und Her, kam letzte Woche (06.02.2018) ein Mann von einer anderen Firma um die Fäden zu vernähen. Hat er echt super gemacht, man sieht gar nicht mehr wo die Fäden rauskamen. Jetzt nach nicht mal einer Woche, kommen wieder neue Fäden, aus anderen Stellen raus. Wir sind total unzufrieden mit dem Stoff. Auch da wo wir sitzen, scheint er sehr rau geworden zu sein und allgemein sieht der Stoff total abgenutzt aus, als hätten wir das Sofa bereits mehrere Jahre. (Es ist nicht mal 3 Monate bei uns). Jetzt hab ich eben wieder beim Lutz angerufen und der Mann meinte nur, dass man auspassen muss, wenn man zum Beispiel Nieten an den Hosen hat, dass da der Stoff schaden nehmen kann. (Wir sind nur in Jogginghose auf dem Sofa und da sind nicht mal Reisverschlüsse dran oder etwas ähnliches! Außerdem kommen die Fäden auch an den Lehnen raus, wo wir nicht sitzen bzw. nicht mal mit dem Kopf hinkommen). Jetzt soll ein Gutachter kommen und das Sofa anschauen. Es ist einfach total nervig, sich ewig wegen dem Sofa rumzuschlagen und ständig dort anrufen zu müssen. Außerdem will ich mir nicht ständig Urlaub nehmen müssen, um dann von 8-13 Uhr auf einen Techniker bzw. Gutachter warten zu müssen..

Ich bräuchte einfach einen Rat, welche Rechte wir besitzen. Eigentlich möchten wir einen komplett neuen Stoff für das Sofa haben, aber ist das möglich? Können wir Preisminderung verlangen (Kaufpreis war ca. 4100€). Was ist, wenn sie uns den Tausch vom Stoff nicht gewähren, was haben wir für Möglichkeiten? Sollten wir unseren Rechtsschutz anschließen?

Vielleicht kennt sich jemand rechtlich aus, oder hat persönliche Erfahrungen mit Ähnlichem gemacht.

Ich bin dankbar für jede kleine Hilfe oder für einen Rat..

Liebe Grüße

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