Darf der Vermieter die Miete bei Empfängern vom Jobcenter erhöhen ohne Modernisierung vorgenommen zu haben?
Die Mieterhöhung würde dann aber maximal der Mietobergenze entsprechen, dass das Jobcenter zu diesem Wohngebiet zulässt. Die jetzige Miete ist dem Höchssatz vom letzten Jahr angepasst. Er möchte es für dieses Jahr anpassen, da die Obergrenzen von Jobcenter gestiegen sind. Kann er das so schreiben, dass er es an die neue Höchstgrenze vom Jobcenter anpassen möchte? Kennt sich jmd aus? LG