Studium bei der Polizei trotz Therapie?

Hallo.

Meine Freundin (19) ist groß, schlank und super sportlich. Sie beendet in 2 Monaten ihr Fachabitur und hat momentan einen Schnitt von 1.7. Seit sie denken kann, möchte sie zur Polizei. Da sie im vergangenen Jahr unter einer Anpassungsstörung (Erklärung am Ende) litt, war sie das letzt Jahr über in Therapie.

Sie hat sich vor einigen Wochen bei der Polizei um ein Studium beworben und hat aus besagtem Grund eine Absage bekommen. Man darf sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht in Therapie befinden.

Die Therapie ist nun beendet. Nun ist die Frage, ob es noch möglich ist, bei der Polizei eine Stelle zu bekommen? Natürlich erst im nächsten Jahr versteht sich. Sie ist nun todtraurig, dass sie eine Absage bekommen hat und ist ebenfalls der Meinung, dass sie auch nächstes Jahr nicht genommen werden wird, da die Polizei ja eh lieber die anderen Kandidaten nehmen wird, die noch nie in Therapie waren.

Kann mir jemand etwas dazu sagen? Ansonsten sind ihre Voraussetzungen super!

Kleine Nebenfrage: Angenommen man kennt jemanden, der einen Hohen Posten hat, könnte dieser Jemand einen zu einem Studium verhelfen bzw. sie "empfehlen" oder kann auch er da nichts machen?

Zur Anpassungsstörung: Eine Anpassungsstörung ist eine psychische Reaktion auf einmalige oder fortbestehende identifizierbare psychosoziale Belastungsfaktoren, die die Entwicklung klinisch bedeutsamer emotionaler oder verhaltensmäßiger Symptome zur Folge hat. - Bei ihr war es, dass sie von Lehrern der Schule gemobbt wurde und zum selben Zeitpunkt die Eltern in einer Kriese waren.

Vielen Dank!

Therapie, Studium, Schule, Polizei, Ausbildung, Gesetz, Psychologie, Ausbildung und Studium
Krankenversicherung als Werkstudent?

Hallo.

Ich studiere in vollzeit und bin Werkstudent. Ich arbeite maximal 20h/Woche und verdiene 14,50€ in der Stunde (Brutto). Bisher gingen von meinem Gehalt immer 8,30% für die Krankenverischerung ab.

Vor einigen Wochen wurde mir dann von mienem Arbeitgeber mitgeteilt, dass er mir wohl zu viel von meinem Gehalt abziehen würde und ich es demnächst zurück bekommen würde.

Mit dem Gehalt vom Januar erhielt ich also alles, was mir bisher an KV-Beitrag von meinem Gehalt abgezogen wurde zurück. Da kommen bei 9 Monaten schon ein paar Taler zusammen.

Als ich damals meine studentische Krankenversicherung bei der TK abgeschlossen habe, hieß es, dass mich diese ca. 80€ im Monat kostet. Dies hat auch ganz gut mit den Abzügen von 8,30% gepasst, da diese immer bei ungefähr 80€ lagen. Zusätzlich wurde mir nie etwas von meinem Konto abgebucht.

Da ich nun von mienem Arbeitgeber alles an KV-Beiträgen zurück bekommen habe und somit insgesamt quasi gar nichts gezahlt habe für miene KV, befürchte ich, dass ich demnächst auf einen Schlag 9x80€ nachzahlen muss.

Ich habe gelesen, dass Werkstudenten beitragsfrei sind in KV, AV und PV. Warum hieß es dann jedoch anfangs, dass ich 80€ im Monat zahlen muss?

Kennt sich da jemand aus und könnte mir auf die Sprünge helfen?

Ich habe natürlich schon die TK informiert, aber habe noch keine Antwort erhalten.

Vielen Dank!

Arbeit, Geld, Versicherung, Krankenversicherung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.