Ausfallhonorar lt. Psychotherapievertrag - wie seht es aus?

Diese Frage betrifft nicht mich, möchte ich aber dieser Person gerne helfen. Es geht um die Themen Ausfallhonorar und Psychotherapievertrag.

Die Person hat sich intensiv nach einem Psychotherapeut gesucht. Heutzutage ist es leider oft schwierig ohne erhebliche Wartezeit einen zu finden. Bei der Person hat es auch monaten lang gedauert.

Der Therapeut wäre der Person geeignet. Die probatorische und dann die erste "echte" Sitzungen verliefen positiv.

Da gibt es jedoch einen Punkt, wo sie sich nicht einigen konnten...

Der Psychotherapeut will in ihrem Psychotherapievertrag eine Klausel mit folgendem Wortlaut vereinbaren: "Ich arbeite in einem Bestellsystem, d.h. dass ich für Sie die vorher abgesprochene Therapiestunde reserviere. Da die Krankenkasse nur durchgeführte Stunden bezahlt, ist es notwendig, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss der nicht wahrgenommene Termin, unabhängig von Gründen, auch Krankheit/Unfall/Verkehrsstau, privat berechnet werden. Mein Honorar beträgt in diesem Fall 80,00 €."

Ohne den Psychotherapievertrag nimmt der Psychotherapeut die Person als Patient nicht an! Auch interessant ist, als sie beim Psychotherapeut argumentiert hat dass ein Unfall, Busausfall usw vorkommen kann; bekam sie als Antwort "dann kann man vom Busunternehmen erstatten lassen". So viel ich weiß, haftet für Verspätungen/Ausfälle kein Verkehrsunternehmen.

Meine Fragen sind:

  • Wie sieht es rechtlich aus? Darf der Psychotherapeut einen solchen Vertrag ausmachen?
  • Muss die Person (Patient) ohne Rücksicht auf sein Verschulden den Ausfallhonorar wirklich selbst tragen?
  • Oder kann es sein, dass einige Vertragsklauseln (wie z.B. die Bezeichnung "unabhängig von Gründen") unwirksam sind? Falls ja, dann wegen welchem Gesetz?
  • Wie könnte die Person (Patient) auf der sicheren Seite sein? (sprich: verliert die Therapiemöglichkeit nicht aber auch keine Risiko annehmen muss)

Bitte um Euren Ratschläge, insbesondere die Gesetzgebungen die hier nützlich wären.

Therapie, Unfall, Rechte, Gesetz, Vertrag, Psychologie, Haftung
Nachträglich nach Verkehrsunfall (ohne Unfallbericht) Anzeige oder Schadensersatz möglich?

Mal angenommen, Auto A parkt auf einem Parkplatz eines Supermarkts ganz normal. Person A (Besitzer vom Auto A) ist im Laden drin und sieht daher sein Auto gar nicht.

Es gibt Auto B, einen Mietwagen, steht auf der beiden Seiten des Autos B als Aufkleber.

Auto B will neben Auto A einparken. Es sind zwei Leute im Auto B. Person B1 fährt und Person B2 (Mitfahrer) steigt aus und hilft Person B1 beim Einparken.

Auto B berührt Auto A ganz leich. Eine Person C (Fahrer eines dritten Autos C) beobachtet den Fall und wartet Person A ab, um ihm mitzuteilen, was passiert ist.

Person A kehrt zu seinem Auto zurück. Person B2 und Person C sind da. Lt. Aussage von Person C hätte ein leichtes Zusammenstoß passiert. Lt. Person B2 sei aber nichts passiert. Person A schaut sein Auto und ebenfalls Auto B an. Sie findet da nichts, daher wird (aus seiner Gutmütigkeit) kein Unfallbericht aufgenommen. Die Schuld an diesem Unfall wird schriftlich nicht zugeben, weil Person A und Person B2 beide der Meinung sind, da sei nichts passiert. Person B1 ist während dieser Klärung im Laden.

Person C fühlt sich betrogen, schrieb daher das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf. Zur Sicherheit gibt sie ihre Visitenkarte der Person A. Auf dieser Karte schreibt Person A zusätzlich das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf.

Am Ende des Falls sagt Person A zum Fall: "es hat sich hier alles erledigt", da sie keine Krätzer usw. gefundet hat. Keine Austausch von persönlichen Daten mit Person B1/B2.

Etwa später merkt Person A: es sind kleine Schäden doch auf seinem Auto aufgetaucht.

Person A ist mein Freund. Personen B1, B2 und C kenne ich überhaupt nicht.

Die Frage ist: kann Person A nachträglich Person B1 oder B2 anzeigen? Hat es überhaupt sinn, oder sind deren Reparaturkosten als Lerngeld zu betrachten? Ist es rechtlich möglich, diese Kosten geltend zu machen, oder hat mit dem Satz "es hat sich hier alles erledigt" Person A erklärt, dass ihr keinen Schaden entstanden ist? Kann man hier vom Unfallflucht sprechen?

Bitte auch die entsprechende Gesetzgebungen zitieren bzw. die rechtliche Lage der Situation aus Sich von Person A und Person B1 ebenfalls mitteilen.

Person A hat die folgenden Daten:

  • Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B
  • Bezeichnung der Mietwagenfirma (vom Auto B)
  • Visitenkarte der Person C
  • Mündliche Zusage der Person C zur Bereitschaft als Zeuge auszusagen was und wie sie den Fall erlebt hat
Unfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Autofahren, parken, Strafe, Strafrecht, Unfallversicherung
Handyanbieter hat eine Tarifänderung "willkürlich" ohne meine Zustimmung durchgeführt. Ist Zulässig?

Hallo allerseits,

ich bin ein langjährige Kunde des Handyanbieters. Es gabe eine Tarifoption, die derzeit, als ich zu diesem Anbieter gewechselt habe, verfügbar war. Ich benutze sie seitdem ungebrochen.

Vor kurzem habe ich gesehen, dass sie - aus einem unbekannten Grund - diese Option bei mir deaktiviert haben. Ich habe selbst die nicht abbestellt, deshalb verstehe ich gar nicht, wieso es gemacht wurde.

Ich habe dem Anbieter eine Mail geschrieben, in deren ich sie darum gebeten habe, mein ursprünglicher Tarif inklusive aller Rabatte wiederherstellen.

Die Antwort war: Die Option steht für Neubestellungen oder Tarifwechsel nicht mehr zur Verfügung! Die Tarifoption wurde nicht reaktiviert, obwohl ich sie benötige. Es liegt möglicherweise ein Systemfehler ihrerseits vor, trotzdem wurde mein Wunsch unerfüllt.

So viel ich weiß, man hat ein Anrecht darauf, dass der ursprünglicher Tarif inklusive aller Rabatte wiederhergestellt wird. So wie er vor dem Tarifwechsel war. Es handelt sich um eine Prepaid-Konstruktion und eine extra Tarifoption.

Darf der Anbieter einfach die Option bei mir, als "Altkunde" ohne weiteres deaktivieren? Ist es zulässig, meine Anforderung einfach abzulehnen?

Sollte es unzulässig sein, was der Anbieter gemacht hat, bitte ich dann um Eure Hilfe, gegen welche Gesetzgebungen liegt ein Verstoß vor.

Handy, Mobilfunk, Recht, Antrag, Handyvertrag, Mobiltelefon, Tarife, Vertragsrecht
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