Was ist mit dem Arbeitslosengeldanspruch bei ärztlichem Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft?
Zum o.g. Thema (Arbeitslosengeldanspruch – Verfügbarkeit bei ärztlichem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG für nicht erwerbstätige Schwangere) hat damals das LSG Baden-Württemberg am 22.07.2021 (Az: L 13 AL 4524/09) einen Urteil erlassen, laut dessen Schwangere beim Beschäftigungsverbot nach o.g. Norm auch einen ALG1-Anspruch haben.
Das Bundessozialgericht hat dieses Urteil jedoch aufgehoben (Az: B 11 AL 26/10 R) und das LSG zur Neuverhandlung verpflichtet.
Was kam dabei endlich aus? Was hat sich bei der Neuverhandlung beim LSG Baden-Württembers ergeben? Wie sollen die Versorgungslücken bei arbeitslosen Schwangeren geschlossen werden? Ich fand leider keinen Folgeurteil vom LSG.