Hallo Ihr,

ich hätte da mal eine Frage zu meinem Untermietverhältnis, und zwar ist es so, dass meine Glühbirne durchgebrannt ist. Beim Wechseln ging die Glaskugel der Lampe kaputt, da die alte Glühbirne aus der Fassung herausgebrochen ist und somir durch die Glaskugel gefallen ist die dann zersprang. Mir ist bewusst dass ich eine neue Lampe kaufen muss, aber meine Vermieterin verlangt dieselbe Lampe für 140 EUR. Ich selbst bin Studentin und kann eigentlich garnicht so viel geld aufbringen außerdem steht im Untermietvertrag die Klausel

§ 7 Instandhaltung und Instandsetzung, Bagatellschäden (1) Die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung während der Dauer des Untermietverhältnisses trägt der Hauptmieter, sofern der Schaden nicht von dem Untermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden ist. (2) Der Untermieter trägt ohne Rücksicht auf Verschulden die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen. Die Verpflichtung zur Kostentragung besteht nur bis zu einem Betrag von jeweils EUR 75,00 und ist begrenzt auf nicht mehr als EUR 200,00 im Jahr. (3) Die im Haus mitbenützten Gegenstände (Staubsauger, Kücheneinrichtung, Rasenmäher, Grill etc.) sind pfleglich zu behandeln und bei Beschädigung zu ersetzen. Zur Pflege sind Markenprodukte zu verwenden.

jetzt wollte ich eure Meinung mal hören, ob sie von mir verlangen kann eine alte Lampe die nicht mutwillig zerstört wurde, durch eine nagelneue im Wert von 140 EUR zu ersetzen bzw. von meiner Kaution abziehen?

Vielen Dank schonmal