Ich bin derzeit an der Sanierung eines Altbaus dran. Hierbei mache ich mir auch Überlegungen zum Brandschutz bei der Sanierung bezüglich der Deckenabhängung. Die Wohnungen sind durch Kalksandsteinwände getrennt und somit ist der Brandschutz Etagenweise auf jeden Fall gegeben.

Allerdings befinden wir uns in einem Altbau mit Holzboden und Balkendecke. Sollte es jetzt im EG anfangen zu brennen, würde sich das Feuer in wenigen Minuten in die Etagen darüber ausbreiten. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich als Vermieter verpflichtet bin, Brandschutzdecken anbringen zu lassen? Diese kosten gut doppelt so viel wie normale Trockenbaudecken und das ist mir ehrlich gesagt etwas zu viel. Und wenn man als Vermieter dazu verpflichtet ist, welches Gesetz und Paragraph schreibt dieses dann vor?

Danke schonmal im Voraus