ALG 1 / Überbrückungsgeld?

Servus, also Folgender fall.

Fa. A Kündigte mir zum 1.11.2015 Ich hatte zum 15.11 wieder was in aussicht bei Fa. B was sich im nachhinein nichtig raus gestellt hatte. am 16.11 als ich bescheid bekamm das die stelle bei Fa. B doch nicht klappt bin ich direkt zur Agentur für Arbeit bzgl ALG1 usw.

Jetzt musste ich die Arbeitsbescheinigung bei meinem Alten Arbeitgeber der Fa. A abgeben um diese auffüllen zu lassen. Später ging ich dann raus mit der Absprache das ich ab dem 15.12 wieder dort anfangen kann zu den Alten Konditionen. Was mich sehr Freut, das Wieso weshalb warum versteh ich zwar bis jetzt immer noch nicht, warum ich dann gekündigt wurde aber egal ^^.

Jetzt meine Frage. Da wir dort immer das gehalt am 1. des Monats bekommen ich aber am 15. eingestellt werde erneut und somit am 1.1.2016 gehalt für 2 Wochen bekommen würde fallen die 2 Wochen vorher ja noch in ALG 1 ? Oder gibt es was unbürokratischeres wie Überbrückungsgeld ? Da ich ja weiter hin meine Fixkosten und sonstige Laufende Kosten zu Tragen habe. Natürlich will das Amt jetzt auch wissen wieso ich mich nicht direkt gemeldet habe (Anhörung) wo ich hoffe das die verstehen wieso und weshalb ich mich erst zum 16.11 gemeldet habe. Da ich die Zeit ja hätte Überbrücken können zum Neuen Job Aber jetz ja nicht mehr geht. Hat da wer Tipps oder was ich machen soll ? Volles Gehalt bekäme ich erst zum 1.2. Ergo müsst ich 1 1/2 Monate Überbrücken. Danke

Kündigung, Miete, Gehalt, ALG, Arbeitsamt, Überbrückung
Vermieter schreibt mir vor wie lang ich zu lüften habe!

Hallo,

Ich wohne seit September ´12 in einer "ca" 30qm 1Z DG Wohnung. Mache zur Jetzigen zeit ab und an das Fenster (2x Foppeltfenster front) auf Kippe, sprich immer nur eins wirdg ekippt. Heizung schalte ich dann komplett aus, da ich nicht für umme Heizen will.

Jetzt war schon 2 mal der Vermieter bei mir vor der Tür gestanden (Wohnt im EG) und Sagt immer er will nach der Heizung schauen. Ok lass ich ihn rein. Und Jedes mal "Ermahnt" er mich das ich bei dem Wetter nicht so lange das Fenster auf (Kippen) lassen soll, da sonst der Öl ofen im Keller stätig laufen würde. Zitat: "Das war bei der Vormieterin nicht so" ... Das is ne bekannte von mir und die war nur zum Schlafen zu hause ;)

Ich hab nie unter 15Grad in der Wohnung auch wenn die Heizung aus ist. Und ich mag es eh nicht all zu "Warm".

Darf Mein Vermieter das ? Er Begründet immer damit das alle mehr heizen müssten und ich nicht stätig das fenster auf lassen soll. Ehm Ich denke mal ich Zahle miete, mach die Heizung aus und hab das fenster vllt ne stunde auf Kipp. Zu mal wenn ich rauche auch das Fenster auf habe bzw gekippt.

Bis jetzt hab ich immer Ja und Armen gesagt nur um kein schlechtes Verhältniss zum vermieter zu bekommen, man wolle ja wohlgesonnen bleiben. Aber langsam reicht es mir vorschreiben zu lassen in meiner angemieteten wohnungen vorschreiben zu lassen wie ich zu Lüften habe.

Gruss.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, heizen, Lüften
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