Servus, also Folgender fall.
Fa. A Kündigte mir zum 1.11.2015 Ich hatte zum 15.11 wieder was in aussicht bei Fa. B was sich im nachhinein nichtig raus gestellt hatte. am 16.11 als ich bescheid bekamm das die stelle bei Fa. B doch nicht klappt bin ich direkt zur Agentur für Arbeit bzgl ALG1 usw.
Jetzt musste ich die Arbeitsbescheinigung bei meinem Alten Arbeitgeber der Fa. A abgeben um diese auffüllen zu lassen. Später ging ich dann raus mit der Absprache das ich ab dem 15.12 wieder dort anfangen kann zu den Alten Konditionen. Was mich sehr Freut, das Wieso weshalb warum versteh ich zwar bis jetzt immer noch nicht, warum ich dann gekündigt wurde aber egal ^^.
Jetzt meine Frage. Da wir dort immer das gehalt am 1. des Monats bekommen ich aber am 15. eingestellt werde erneut und somit am 1.1.2016 gehalt für 2 Wochen bekommen würde fallen die 2 Wochen vorher ja noch in ALG 1 ? Oder gibt es was unbürokratischeres wie Überbrückungsgeld ? Da ich ja weiter hin meine Fixkosten und sonstige Laufende Kosten zu Tragen habe. Natürlich will das Amt jetzt auch wissen wieso ich mich nicht direkt gemeldet habe (Anhörung) wo ich hoffe das die verstehen wieso und weshalb ich mich erst zum 16.11 gemeldet habe. Da ich die Zeit ja hätte Überbrücken können zum Neuen Job Aber jetz ja nicht mehr geht. Hat da wer Tipps oder was ich machen soll ? Volles Gehalt bekäme ich erst zum 1.2. Ergo müsst ich 1 1/2 Monate Überbrücken. Danke