Wieviel Mieteranteil bei einem Abzug "Neu für Alt" (Parkettabschliff)?

Hallo. Ich habe 2008 eine Neubau-Wohnung als Erstbezieher gemietet. In beiden Zimmern war Parkett verlegt, ganz neu selbstverständlich. Leider sind durch zwei Drehstühle trotz einer Unterlage auf einer Fläche von ca. 2 m² Schäden entstanden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Ferner sind bei dem Abbau eines Schranks zwei tiefere Rillen in einem der Zimmer entstanden. Die Hausverwaltung hatte daraufhin gefordert, dass ich die Schäden beseitigen solle und zwar durch Abschleifen/versiegeln der gesamten Fläche; das habe ich mangels Expertise nicht getan, ferner bestand die Hoffnung, dass die Haftpflichtversicherung bei der Gothaer einen Teil des Schadens übernimmt (tut sie leider nicht, weil sie meint, vermietete Sachen, die primär der Abnutzung unterliegen seien nicht abgedeckt!) Inzwischen hat die Hausverwaltung nach meinem Auszug eine Firma beauftragt und den Schaden selbst behoben (Kostenpunkt: 1600 €--also praktisch die gesamte Kaution). In einem Schreiben, dass ich vorher von ihnen bekam, heißt es "Die Arbeiten werden wir durch eine Fachfirma beseitigen lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Selbstverständlich werden wir den entsprechenden Abzug (Alt für Neu) berücksichtigen." Denn: Sie versetzen die Wohnung in einen komplett neuen Zustand, ich habe durch eine Recherche gelernt, dass sich das Ganze "Vorteilsausgleich" nennt, habe aber leider keine Angaben darüber gefunden, wie hoch den dieser Vorteilsausgleich angesetzt werden kann? Vielen Dank für Hinweise jedweder Art.

Mietrecht, Parkett, Schaden
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