WBG will Hunde abholen lassen mit Polizei! ist das Rechtens?
**Hallo
Folgendes Problem!.die 2 Hunde meiner Schwiegermutter sollen Bis 28.12.2012 weck sonst werden sie von der Wohnungsbaugesellschafft mit Polizei abgeholt.Der Grund dafür ist das einer der Hunde das erste mal einen Menschen leicht gebissen hat,die Verletzung war so minimal das es kaum der rede wert ist.können die nicht einfach erstmal Maulkorbzwang verordnen lassen oder so,zumal der kleine Hund niemandem was getan hat und soll auch mit weck! ist das alles Rechtens???? Vielleicht hat jemand sogar ein Schriftstück aus dem Internet das uns helfen könnte. Vielen dank!**
11 Antworten
Das ist egal ob der Hund leicht oder ordentlich gebissen hat. Es genügt schon ein Kratzer was angezeigt werden kann. Die Wohnbaugesellschaft kann jedenfalls die Hunde nicht mit Polizei abholen lassen das ist Blödsinn. Der Geschädigte muss erst mal eine Anzeige bei der Polizei machen und einen Arzt konsultieren, erst dann beginnen die Räder der Justitz sich zu bewegen. Der Hundebesitzer bekommt dann von der Polizei Auflagen, wie den Hund auf Tollwut zu untersuchen, Beisskorb und Leinenpflicht und die tierärztliche Bestätigung muss er bei der Polzei abgeben. Dasselbe Spiel muss er nach 10 Tagen wiederholen. Schadenersatz an den Geschädigten bezahlt dann die Hundehaftpflichtversicherung.
Es gibt allerdings keinen Freibiss mehr wie es früher war, so könnte auch eine polizeiliche Strafe nicht ausbleiben. Bei mehrmaligen Vergehen kann auch die Abnahme des Hundes erfolgen, wenn Gefahr von ihm ausgeht. Noch was: Hunde die beissen, haben einen Beisskorb zu tragen und sind an der Leine zu führen, dann gibts auch keine Probleme! Immer dasselbe Theater mit eueren dertutjanix Hunden!
Auflagen werden von Veterinäramt auferlegt. Die Kontrollen macht die Polizei. Bei einem angezeigten Biss bekommst du die Maulkorb/leinenpflicht von der Polizei verordnet. Ist in Österreich so.
egal ob klein oder gross,ob schwere verletztung oder nur kratzer,biss ist biss...auch kleine hunde können bei kleinkinder erheblich narben und schäden hinterlassen..das darf nicht verharmlost werden...und meistens muss nach einer anzeige einen wesenstest gemacht werden und dann gibts leinen- und maulkorbpflicht und wen wieder was passiert oder nicht vorschriftsgemäss gehalten wird wird er abgeholt...ich nehme an das die verwaltung schon öfters beschwerden über die hunde deiner schwiegermutter hatte und sie deshalb jetzt endgültig genug haben und nicht mehr zusehn wollen bis alles eskaliert...
Das is ne Sauerei! Such am besten im Internet nach Jemanden der sich damit besser auskennt und Rufe den an! Das dürfen die normal gar nicht meldet euch mal bei Hund Katze Maus... villeicht nehmen die sich den Fall vor und ihr könnt die Hunde somit behalten! Ich weiß das der Vermieter nicht einfach sagen darf das die Hunde weg müssen wenn vorher im mietvertrag stand das es erlaubt sei Hunde zu halten!
Ich wünsche euch viel Glück
Hi Danke für den Tip,wir werden jetzt einige Vorschläge hier beherzigen und werden erstmal zum Mieterschutzbund gehen die wbg informieren das die Frist nicht Rechtens ist da wir erstmal das verfahren abwarten müssen
ja, klar,schäferhund ist der gefährlichste und du hast dich damit abolut super auseinander gesetzt,prozentual,was beissstatistiken angeht,vom wesen her und generell
boar,warum haben typen ,wie du,immer was zu kamellen?! weisst du was da passiert ist?ein hund der beisst,ist nicht ok,da sind wir uns einig,aber was ist wenn ein mensch einen hund schlägt und dieser sich wehrt?ist das nicht ok?muss wegen der dummheit eines menschen ein hund leiden?ich sage nein!bevor du hier so schnell deine statemants abgibst,hinterfrag oder überleg doch mal.wie viele menschen werden durch hunde gerettet,oder haben ein besseres leben durch sie,diese seite sehen leute wie du nicht!...
Du schreibst hier bei weitem nicht alles. Davon gehe ich aus. Die WBG weiß, wie sie in solchen Fällen vorgehen muss und hat bestimmt eine amtliche Verfügung über die Entfernung der Hunde erwirkt, die von der WBG, einem Mieterverein und schon gar nicht rechtzeitig von einem Gericht zurück genommen werden kann. Sucht Euch doch ein Tierheim oder jemand anderen, der für eine gewisse Zeit wenigstens die Hunde betreuen kann. Dann in Ruhe klären, was weiter mit den Hunden passieren kann, ob sie wieder zurück dürfen oder nicht. Eine andere Chance sehe ich für Euch nicht und für dei Hunde wird es sicher besser sein, wenn sie nicht von der Polizei, sondern von Euch selbst weggebracht werden.
Ist das Hundehalten im Mietvertrag erlaubt?
ja ist es.und da der hund das erste mal Auffällig geworden ist hallte ich die Reaktion der wbg für Überzogen.
Auflagen von der Polizei?
Nach meinem Dafürhalten liegt die Zuständigkeit beim Ordungsamt.