Hallo Steuerexperten!

Bei meiner Immobilie handelt es sich um folgenden Fall: Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, vor zwei Jahren gekauft. Im vergangenen Jahr wurde bereits Erhaltungsaufwand als Werbungskosten geltend gemacht, das Finanzamt setzt rund 200.000 € als Gebäudewert an. Die 15%-Grenze, innerhalb derer in den ersten drei Jahren Erhaltungsaufwand direkt abgesetzt werden kann, beläuft sich also auf 30.000 €. Nun wollen wir in diesem Jahr eine neue Heizung einbauen, wodurch wir insgesamt knapp unter den 30.000 € bleiben. Soweit, so gut.

Fällig wären aber auch Reparaturarbeiten am Dach, da wir eine Solarthermieanlage auf das Flachdach setzen wollen, daher sollte das Dach auch fit sein. Mit diesen Kosten lägen wir dann jedoch über der 15%-Grenze.

Meine Frage: Da wir das Haus ja teilweise auch selbst bewohnen, ist es möglich, die Dachreparatur im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen bei der Steuer anzugeben, um zumindest die 20% der Lohnkosten ersetzt zu bekommen, oder würde diese Summe dann dem Erhaltungsaufwand des Hauses zugeschrieben und die 15% sprengen? Ich befürchte eine Rückzahlung der bisherigen Steuererstattung...

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!