Ich bewohne eine bereits sehr alte Wohnung . . . . wie sollte es auch anders sein, geht irgendwann mal was kaputt. In diesem Fall war es die Türklinke des Badezimmers - an Silvester - kurz nach Mitternacht! Das Problem war, dass jemand in dem Bad eingesperrt war. Nach einigen Selbstversuchen um hohe Kosten zu ersparen, dem Versuch den Hausmeister/Vermieter zu erreichen, blieb nichts anderes übrig, als den Not-Schlüsseldienst-Techniker zu holen. Dieser meinte, dass es ein "altersbedingter Fallenbruch" ist, was ich auf der Rechnung, die wegen des Feiertags mehr als happig ausfiel, vermerken lies. Unter anderem machte ich auch Fotos und sagte ihm, er solle bitte nur die Tür öffnen und keine weiteren Maßnahmen, die Kosten bedeuten würden, durchführen. Ich versuchte die Vermieterin mehrmals zu kontaktieren (noch am 01.01.2013 selbst). Ansprechbar war sie erst wieder am darauffolgenden Tag. Natürlich möchte sie nicht bezahlen. Der Techniker meinte aber, dass es Aufgabe der VM sei, Türklinken in dem hohen Alter auszutauschen. Da ich mich nicht darauf verlassen wollte, sah ich im Mietvertrag nach, der keine Klausel für Schönheitsreparaturen beinhaltet, sondern: "§ 16 - Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume - Jeden in und an der Mietsache entstandenen Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat."

Eigentlich bedeutet das doch, dass ich das Geld zurück bekommen müsste? Ich würde mich sogar bereit erklären, einen kleinen Anteil zu bezahlen. Wäre niemand im Bad gewesen, hätte ich auch versucht bis zum 02. zu warten. Die VM hat einen Rechtsanwalt für Haus und Grund, bei dem liegt der Fall jetzt wohl. Was soll ich jetzt tun? Was wird mich eventuell erwarten? Dazu kommt, dass ich Studentin bin und die Rechnung in Höhe meiner Semestergebühren waren . . .