Bei dem vom Vermieter beanstandeten Gerät handelt es sich um eine DVB-T Outdoor-Antenne. Diese wurde von mir montiert, da eine Nutzung der bestehenden Antennen-Dose nicht möglich ist (es wird über diese überhaupt kein Signal empfangen, man könnte auch sagen, die Leitung ist „tot“). Aufgrund der Tatsache, dass ich im Erdgeschoss wohne und trotz einer DVBT-Zimmerantenne (mit Verstärker) auch kein Signal empfange, gab es keine Alternative, als eine Außenantenne anzubringen. Nun hat mein Vermieter von mir verlangt, das Gerät abzubauen. Er bezieht sich auf den Mietvertrag, der besagt, daß ich nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters eine Außenantenne anbringen darf. Und diese gibt er mir nicht. Ist das überhaupt rechtens? Ich meine, ich habe ansonsten überhaupt gar keine Möglichkeit, Fernsehen zu schauen. Muß der Vermieter nicht dafür sorgen bzw. verpflichtet, zumindest den Empfang von mind. 3 Fernsehprogrammen zu ermöglichen? Der unbrauchbare Anschluß von ihm läßt sogar dies nicht einmal zu.

Vielen Dank für Eure Hilfe!