Fristen beim Bewährungswiderruf

Hallo

mein Anliegen lautet wie folgt.

Im Oktober 2005 wurde ich zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Damals war ich 21 Jahre alt Diese konnte Anfang 2007 zum ersten mal nach dem Verbüßen einer gewissen Zeit als Reststrafenbewährung ausgesetzt werden. 9 Monate auf 3 Jahre Bewährungszeit. In der Bewährungszeit kam es dann zu zwei neuen Straftaten. Für diese wurde ich dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Einmal 4 Monate und die andere 12 Monate. Im August 2009 wurde ich dann wieder inhaftiert und die Jugendstrafe wurde widerrufen. Im August 2010 kam ich dann überraschend wieder auf Bewährung frei. Mit gewissen Auflagen und eines guten Schachzugs meines Anwalts. Leider weilt dieser nicht mehr unter uns. Danke nochmal für alles. :) Meine neue Bewährung setzte sich aus drei Einzelstrafen zusammen. Einmal 1,5 Monate, 4 Monate und die 7,5 Monate Jugendstrafe. Die Bewährungszeit wurde auf 4 Jahre festgesetzt.

Die Bewährungszeit ist mittlerweile abgelaufen. In der Bewährungszeit wurde ich nun erneut zu 12 Monaten verurteilt. Diese sind rechtskräftig und ich kümmere mich gerade um die Zurückstellung nach §35 BtmG.

Nun habe ich die Möglichkeit mich zum beantragten Widerruf der offenen Reststrafen zu äußern. Meine Fragen hier zu ist zum einen gibt es keine Fristen nach der ein Urteil aus einer Jugendsache im erwachsenen Alter nicht mehr Widerrufen werden kann, quasi eine Verjährungsfrist und was ist eine sinnvolle Argumentation um den Erlass der Strafe und nicht den Widerruf zu erreichen.

Ich möchte hier noch anmerken das ich keinerlei Antworten haben möchte, in denen steht, krieg dein Leben lieber auf die Reihe oder lernst du nie dazu, etc. Mir ist selbst bewusst was Sache ist nur kann ich hier niicht die Geschichte die hinter der Geschchte steht mit erläutern.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Bewährung, Verjährung
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