Wir haben unsere Kündigung nachdem Sonderkündigungsrecht mit einem Einschreiben/rückschein am 25.6.2013 zu unseren Vermieter geschickt. Im Mai erhielten wir ein Schreiben von unserem Vermieter mit der Mitteilung das die Miete auf die ortsübliche Mieten angehoben werden soll. Nun haben wir etwas anderes gefunden, nur noch Ärger mit dem Vermieter. Darf er das Einschreiben verweigern, oder es so lange hinauszögern bis die frist abgelaufen ist um die Mieterhöhung doch zubekommen und wir drei monate kündigungsfrist haben? Wir hatten bereits eine Woche zuvor ein Einschreiben mit Rückschein zu ihm senden müssen wegen der Mängel in unserer Wohnung da hat es nicht so lange gedauert.