Makler behält noch einen Wohnungsschlüssel trotz kompl. Zahlung der Mietkaution?

Hallo. Durch einen Makler wurde eine Wohnung besichtigt. Er hatte sie mit ruhiger Lage angepriesen im Expose und Sonntags war es da auch ruhig. Er hat den Kontakt mit dem Vermieter hergestellt und ich habe einseitig einen Mietvertrag unterschrieben. Dann hieß es plötzlich der Mietvertrag geht nicht, da das Haus jetzt verkauft werden soll, ich soll was anderes suchen. Also ging ich auf die Suche. Plötzlich jedoch kam der Mietvertrag dann doch zu mir zurück: unterschrieben. Obwohl ich die Wohnung da fast gar nicht mehr wollte..da ich Besseres gesehen hatte. Notgedrungen bin ich dann trotzdem zur Wohnungsübergabe erschienen und habe komplett die Kaution in Bar gezahlt, da ich mich genötigt sah das zu tun. Der Vermieter gab mir auch den Wohnungssschlüssel, meinte aber dass den zweiten Schlüssel noch der Makler hat. Er würde 'umgehend' an mich ausgehändigt.

Die Makler-Rechnung zu zahlen hatte ich bisher keine Lust - da ich damit gerechnet hatte es wird mit dieser Wohnung nichts und sie außerdem an einer lauten Straße liegt, wie sich erst wochentags nach längerem Aufenthalt dort herausgestellt hatte: die man auch durch die Fenster hindurch hört! Kein Schallschutz also.

Darf der Makler dann den Schlüssel der Wohnung so lange bei sich behalten bis ich ihm was gezahlt habe?? Er meinte er sei ein Freund des Vermieters. Jedoch wieso hat er die ganze Zeit noch einen Schlüssel zu der Wohnung? Mir kommt das komisch vor: muss ich ihn dann überhaupt bezahlen? Mir ist das alles so blöd mit diesem Hin-und Her dass ich wie gesagt überlege, wie ich die Wohnung loswerden kann statt einzuziehen. Habe Angst vor weiteren Überraschungen.

Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Makler
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