Der Sohn unserer Mieterin hatte das Fenster gekippt gehabt. Beim starken Wind letzte Woche zerbrach die Scheibe als das Fenster mit hoher Wucht zurückschlug. Muss das der Vermieter oder der MIeter zahlen. Einerseits ist es ja höhere Gewalt, andererseits hätte der Sohn das Fenster beim Sturm auch zumachen müssen.