Ich wohne zwar erst 6 Monate in der Wohnung, habe aber bereits nach 3 Monaten gekündigt, weil der Vermieter wichtigen Reparaturen nicht nachkam. Wenn ich ihn angerufen habe, ging er nicht ran,auf E- Mails, Einschreibebriefe reagiert er nicht. Zuerst dachte ich , dass er in Urlaub sei....nun habe ich die Wohnung fristgerecht per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und ihn um einen Termin für die Wohnungsübergabe gebeten. Leider hat er sich bis heute (3 Monate später ) noch nicht gemeldet. Nun ist in ca 12 Tagen Auszugstermin...die Schlüssel wollte ich ihm per Einwurf- Einschreiben zurückschicken.... Hat ein Vermieter nicht die Pflicht sich zu melden , bzw eine kurze Kündigungsbestätigung zu schicken, sei es auch per Mail? Jedenfalls habe ich alle Fristen eingehalten und auch immer die Mieten überwiesen. Ach ja, einen Mietvertrag habe ich auch nie von ihm erhalten, er wollte zwar einen machen ,tat das aber nie..... Was haltet ihr davon ?

Gruß Pascal