Fenster bei starken Wind zugeknallt und zu Bruch gegangen, zahlt der Mieter?

6 Antworten

Bei uns war es so, dass der Grill leider etwas zu nah an unserem Wohnzimmerfenster stand. Durch die Hitze ist das Fenster zersprungen... unsere Haftpflichtversicherung hat den Schaden übernommen. Wir wohnen auch zur Miete von daher war es kein Problem. Da der Schaden gute 1000 Euro hatte (das Wohnzimmerfenster ist sehr groß) haben sich Vermieter und Versicherung dahin gehen geeinigt, dass die Hälfte die Versicheurng bezahlt und die andere Hälfte übernahm der Vermieter, aber wir mussten versprechen nicht mehr in der Nähe des Fensters zu grillen.... ich bin froh, dass wir so kulante Vermieter haben

Der Sohn unserer Mieterin hatte das Fenster gekippt gehabt. Beim starken Wind letzte Woche zerbrach die Scheibe als das Fenster mit hoher Wucht zurückschlug. Muss das der Vermieter oder der MIeter zahlen. Einerseits ist es ja höhere Gewalt,

Da wird wohl der Mieter in die Tasche greifen müssen.

andererseits hätte der Sohn das Fenster beim Sturm auch zumachen müssen.

Eben, der Vermieter kann das ja wohl schlecht machen.

Letzteres, ich denke, das muss der Mieter zahlen, er hat grob fahrlässig gehandelt...

Die Haftpflicht des Mieters.

Wenn das Fenster auf kipp stand, wird es wohl nur eine alte einfach Verglasung und keine 2 fach Verglasung haben.Ansonsten kann ich es mir nicht vorstellen. Dann würde ich am besten das Fenster austauschen. Oder das Glas stand unter Spannung oder hatte evtl eine kleine Beschädigung. Hier mal die Versicherung fragen.