Problem: Unser Wasserhahn in der Küche tropft.

Nun ist mir durchaus bekannt, dass sich bei Bagatellschäden, wie z.B. Dichtung oder Kartusche der Armatur wechseln, der Mieter um die Sache zu kümmern hat. Das wollte ich auch tun, habe aber beim Zerlegen bemerkt, dass es sich anscheinend um ein Billigbaumarktprodukt handelt, bei dem es nichts auszutauschen gibt. Auch ein handwerklich begabter Kollege bestätigte dies. Nun möchte ich gerne wissen, wenn es darum geht die komplette Armatur zu tauschen — ist es dann immer noch die Angelegenheit des Mieters oder muss das der Vermieter regeln?

Außerdem würde mich noch folgendes interessieren: In unserem Mietvertrag steht, dass wir 8 Schäden bis zu 50 Euro pro Jahr selbst zu tragen haben. Bedeutet das, dass wir im Schadensfall sozusagen eine Selbstbeteiligung zahlen müssen? Fiktives Beispiel: Duschtrennwand ist defekt, Reparaturkosten inkl. Material beträgt 130 Euro. Sind dann 50 der 130 Euro von uns zu tragen oder bezieht es sich ausschließlich auf Schäden die unter 50,01 Euro liegen und jede Reparatur, deren Rechnung höher ausfällt muss komplett vom Vermieter getragen werden?

Für Antworten vielen Dank im voraus.