hund trotz verbot des vermieters?
hey, ich habe mal eine Frage. Ich hätte so gerne einen Hund, schon seit ich ein Kind bin. Ich liebe Hunde, könnte ihn auch mit zum Stall nehmen, da ich ein eigenes Pferd habe und es ist einfach mein Traum. Vermieter wurde schon angesprochen, er will das nicht. jetzt habe ich aber gehört, dass es seit einiger zeit nicht mehr erlaubt ist seinen vermietern haustiere zu verbieten. so richtig heimlich kann ich das nicht machen weil mein vermieter eine firma im haus hat und deshalb auch häufiger da ist. ich will auch keine deutsche dogge, ich möchte einen kleinen hund, beispielsweise einen mops ♥ soll ich mir jetzt einfach einen hund kaufen? oder meint ihr das wäre nicht in ordnung. und wer weiß mehr dazu das man haustiere nicht verbieten darf?
17 Antworten
Möpse sind Qualzuchten. Unterstütze diese bitte nicht. Zu wenige kriegen keine Atemprobleme.
Du wirst auch Probleme mit deinem Vermieter kriegen, wenn du dir einfach einen Hund zulegst. Das letzte Urteil zum Thema Haustier in der Mietwohnung heißt nich, daß es einen Freifahrtschein gibt zur Hundehaltung in der Mietswohnung. Jeder Einzelfall muss geprüft werden.
Dein Vermieter wird die Hundehaltung wohl wegen seiner Firma im Haus nich dulden. Wenn dort Kundenverkehr herrscht wo auch der Hund lang laufen würde...ich würd da auch nich ständig Hundehaare wegmachen müssen oder mich von so manchem Hundegeruch belästigen lassen wollen (zu viele Hundehalter können es einfach nich sein lassen, Schmalzohren uä ihren Hunden zu geben, wodurch sie nämlich stinken wie die Pest - gibt auch gut riechende Hunde, ich weiß).
Rede nochmal mit deinem Vermieter sachlich. Erzähle ihm, was für einen Hund du dir vorstellst und daß du auf gute Ernährung achten wirst, damit er nich anfängt zu stinken.
Informier dich über die Hunde, deren Herkunft, wie sie entstanden. Is es auf Grund des Körperbaus notwendig häufiger als mit anderen Hunden zum TA zu müssen? (Mini-Chihuahua is auch so ne Qualzucht)
kundenverkehr herrscht da nicht weil das eine reinigungsfirma ist die fahren nur woanders hin, aber ich hab bei den ganzen antworten schon eingesehen, dass die idee schlecht war :D
Das hängt davon, was ganz genau in deinem Mietvertrag steht. Für ungültig erklärt wurden durch die Gerichte so allgemeine Klauseln "Tierhaltung ist verboten", weil die den Mieter unzulässig einschränken, also auch die Haltung von Kleintieren verbieten. Ein Hundeverbot kann aber wirksam vereinbart werden. Du musst also in den Mietvertrag schauen. Steht dort eine wirksame Verbotsklausel drin, dann musst du dich auch dran halten.
So einfach ist das nicht, Tiere dürfen nicht OHNE GUTEN Grund verboten werden, im Prinzip ist man also genau so weit wie vor der Änderung. Lass sowas sein, das Tier muss am Ende drunter leiden. Wenn du einen Hund willst, dann zieh irgendwohin wo Tiere erlaubt sind, alles andere wäre unverantwortlich.
Auch wenn dir eigentlich der Vermieter die Tierhaltung nicht verbieten kann, bringt dir dies, wenn du dir einfach, ohne Erlaubnis des Vermieters, einen Hund anschaffst wahrscheinlich erheblich Ärger ein und entweder du, der Hund oder alle, landen über kurz oder lang auf der Straße bzw. im Tierheim! Wenn du einen Hund halten willst, dann suche dir eine Wohnung, wo die Hundehaltung wirklich erlaubt ist und mache dir vor dem Hundekauf genug Gedanken, ob du z.B. genügend Zeit für den Hund hast, welche Pflege und Bedürfnisse er hat! Von einer Qualzucht, wie den Mops würde ich dir abraten, da Möpse u.a. ziemliche Atemprobleme haben!
jetzt habe ich aber gehört, dass es seit einiger zeit nicht mehr erlaubt ist seinen vermietern haustiere zu verbieten.
Da hast du falsch bzw. nicht richtig gehört.
Dem Vermieter ist es nicht mehr erlaubt Hunde und Katzen grundlos zu verbieten.
Um Erlaubnis muß er immer noch gefragt werden. Kann/will der Vermieter keinen vernünftigen Grund nennen muß die Zustimmung notfalls eingeklagt werden.
Die Haltung eines Hundes ohne Zustimmung des Vermieters kann a) dazu führen das das Tier wieder abgeschafft werden muß oder b) die fristlose Kündigung der Wohnung folgt.
Also gut überlegen ob man das dem Tier bzw. sich selbst antut.