Hallo zusammen,

ich befinde mich in einer Auseinandersetzung mit meiner ehemaligen Vermietungsgesellschaft (im Weiteren: "Vermieter").

Ich hatte vor Auszug die Schlafzimmertürzarge derart beschädigt, dass diese komplett ausgetauscht werden musste. Die notwendige Reparatur wurde durch den Vermieter nach meinem Auszug beauftragt und von einer Schreinerei ausgeführt (ca. 750 Euro). Die Rechnung habe ich meiner Haftpflicht vorgelegt, die den Zeitwert der Türe festgeetzt hat und dann ca. 500 Euro erstattet hat. Mein Vermieter behält nun die Differenz in Höhe von 250 Euro nachwievor von meiner Kaution ein und ist nicht bereit, mir diese auszuzahlen. Ich argumentiere, dass ich nur zum Ersatz des Zeitwerts verpflichtet bin. Meine Versicherung hat dies dem Vermieter ebenfalls schriftlich bestätigt und um Herausgabe der 250 Euro an mich gebeten. Bin ich im Recht? Lohnt sich ein RA? Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe! Gruß