An meinem Balkon wurde vor 2jahren ein sichtschutz angebracht, heute verlangt nun der Vermieter, dass dieser umgehend weg soll.. Was passiert bei verweigerun?

der sichtschutz wurde an meinem Balkon angebracht, um mich vor gaffenden Nachbarn zu schützen. Zwei Jahre lang ging alles gut, aber jetzt ist mir ein schreiben vom Vermieter ins Haus reingeflattert in dem steht:

Betreff: Entfernen des Sichtschutzes

Da der sichtschutz an ihrem Balkon eine äußere Veränderung des Gebäudes darstellt, bitten wir Sie, den sichtschutz Umgehend zu entfernen.

Eine äußere Veränderung des Gebäudes, in Form einer markise oder eines sichtschutzes, muss vom Vermieter genehmigt werden.

Falls sie künftig eine Markise anbringen möchten, bitten wir Sie, dies mit uns abzusprechen. Einen sichtschutz wie sie in derzeit angebracht haben, werden wir allerdings nicht genehmigen.

Die Nachbarn über und unter mir haben eine Markise angebracht, wieso wollen die jetzt dafür eine extra Absprache? Andere Nachbarn haben ein hölzernen sichtschutz an Ihren Balkonen angebracht wir dagegen ein stofflichen sichtschutz...macht das einen Unterschied?Wir wohnen seit 5 Jahren im 1stock und es laufen ziemlich viele herum und gaffen immer wie wie blöde in unserem Balkon rein, abgesehen davon gaffen auch noch einige Nachbarn, die gegenüber von uns wohnen mit rein. Es ist wirklich ein Ärgernis... Was soll ich tun? Umziehen? Nicht reagieren? Imich graut es bei der Vorstellung ohne sichtschutz auf meinem Balkon zu sitzen.. Oder machen die das extra um uns aus der Wohnung rauszuekeln? Wird uns die Wohnung gekündigt, wenn der sichtschutz bleibt? Danke.

Miete, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Balkon, mieten, Sichtschutz
Welche Art von Schabe/ Käfer ist das und bedeutet es Gesundheitsgefahr für den Mieter?

Nach 3 wöchiger Abwesenheit kam ich Mitte Juni in meine 1,5 Zimmer-Wohnung, Dachgeschoss (Holzdach, Haus Baujahr 1975, Naturnahe) und fand dort 2-3 Käfer/ Schaben wie auf dem Bild abgebildet. Ich vermutete sofort Küchenschaben und entfernte die Käfer ohne sie zu töten. In den nächsten Tagen fand ich ab und zu einen Käfer am Abend bzw. in der Nacht (Wohnzimmer/ Außenwand, in der Nähe des Bads). Deshalb meldete ich dies dem Vermieter. In der Zwischenzeit stellte ich selbstgemachte Fallen in der Wohnung auf, welche speziell gegen Küchenschaben gerichtet waren - Ohne Erfolg. Rückmeldung vom Vermieter: Das Bild wurde an eine Schädlingsbekämpfungs-Firma weitergeleitet mit dem Ergebnis: Keine Küchenschabe, harmlose Bernstein-Waldschaben, die nur Pflanzen essen und sich in warme Wohnungen "verirren" und dort einen Hungertod sterben. Deshalb auch keine Gesundheitsgefahr - (Käfer am Rücken braun, durchsichtiger Panzer. Dahingegen Küchenschaben mit zwei weissen Streifen auf dem Rücken und nicht durchsichtigem Panzer). Die Wände sind in meiner Wohnung sicherlich nicht komplett dicht und ich habe in der Nacht oft die Fenster auf (mit Schutzgitter) und deshalb kann es schon sein, dass die Käfer so in die Wohnung gelangt sind. Seitdem ich wieder da bin fand ich leider auch am Tag 1, 2 Käfer und einen in einer Küchenrolle sowie einen anderen im Schrank in einer zusammengelegten Hose.

Mein Frage nun: Kennt sich jemand mit Käfern/ Schaben aus und kann bestätigen dass die auf dem Bild abgebildete "Schabe" "nur" eine (Bernstein-) Waldschabe ist und somit kein Gesundheitsrisiko bzw. Handlungsbedarf besteht?

Vielen Dank im Voraus!

Bild zum Beitrag
Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Käfer, Kakerlaken, Gesundheitsrisiko, Küchenschabe, Schabe, Waldschabe
Schlüsselübergabe für Renovierung der neuen Wohnung?

Hallo erst mal,Ich habe folgendes Problem und weiß langsam nicht mehr weiter. Meine Freundin und ich ziehen nun bald in eine neue Wohnung. Der Vertrag läuft zum 1.8. Die Wohnung gehört der GWG und sind schon seit März mit denen in Kontakt. Laut denen sollte der Vormieter schon gegen April raus sein, so dass wir zum Mai schon mit den Renovierungsarbeiten beginnen sollen/durften. So sagte man es uns. Dafür müssten wir nur Anteilig schon einmal die Kaution zur Schlüsselübergabe zahlen und erst mal nur einen Schlüssel bekommen.So weit alles gut. Jedoch erfuhren wir von der Vormieterin, dass sie erst zum 30.06 auszieht.Nach Rücksprache mit der GWG wurde uns versichert, dass wir zum 1.7 in die Wohnung können. Auch das schlug fehl , da angeblich der Techniker noch nicht zur Abnahme in der Wohnung war. Wir müssen noch einiges an Arbeiten in der Wohnung vollrichten und wenn wir denn Schlüssel nicht spätestens Anfang nächster Woche haben, wird das hart. Uns sitzt ein Möbelhaus schon im Nacken wegen der Lieferung der neuen Möbel. Das haben wir auch der GWG mitgeteilt. Die sagte uns zu das es ganz bestimmt diese Woche mit den Schlüssel klappt und sich Montag (also heute) jemand melden würde für den Termin. Das ist aber noch nicht alles. Kurz nach dem wir raus sind, soll/will unser Nachmieter rein. Der ist zum Glück ein Freund und kommt uns entgegen falls etwas schief geht, aber auch er kann nicht ewig warten.Außerdem, war die Bedingung unsererseits für den Einzug, dass die Wohnungstür ausgetauscht wird. Diese war schon stark beschädigt und hält kaum noch bei etwas gegen stemmen. Darüber haben wir bis heute keine Infos. Uns wird nur immer gesagt, es kümmere sich einer drum.Wie gehts weiter? Sind mündliche Vereinbarungen den so wenig wert? Wie sieht da die Rechtsgrundlage aus? haben wir einfach pech gehabt und müssen uns gedulden? Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich drehe hier langsam durch.

Haus, Wohnung, Miete, Mieter, Vermieter, Renovierung
Hund bellt Nachbarn stört es Vermieter droht mit Kündigung?

Hallo meine Lieben,

Meine Oma verstarb vor 5 Monaten und ich habe ihren 9 Jahre alten Hund zu mir genommen.

Er ist eigentlich ein sehr lieber Hund! Es gibt nur ein riesen Problem! Er kann einfach nicht alleine bleiben!!

Meine Oma hatte ihn immer dabei, sie war Rentnerin und hatte somit einen kleinen Lebenspartner. Er war es immer gewohnt unter Menschen zu sein.

Nur kann ich ihn z.b. nicht mit zum Kinderarzt nehmen.. oder einkaufen.. dann muss er zuhause bleiben.. es geht nicht anders. Ich lasse ihn auch nicht oft alleine. Ich bin oft zuhause (arbeite im Home Office).

Und wenn ich einen Arzttermin habe, einkaufen muss o.ä. versuche ich immer das meine Schwester aufpasst bzw ihn nimmt. Aber das geht auch nicht immer.

Sobald man die Tür verlässt bellt er.. solange bis man wieder da ist.. die Nachbarn haben sich deswegen beim Vermieter beschwert. (Man hört ihn noch 2 Blocks weiter bellen - die Gegend hier ist allgemein sehr ruhig) Er meinte entweder der Hund muss weg oder ich muss ausziehen.

  1. Darf er das?
  2. Was kann ich tun das er nicht bellt? Vielleicht Maulkorb? Aber wie soll er dann trinken geschweige denn Essen?! Ich bin kein Fan von solchen Gefängnissen..

Und ihn abgeben!? NIEMALS! Ich liebe ihn! Er hat mich mein halbes Leben mit meiner Oma begeleitet, ich gebe ihn niemals ab!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Hund, Vermieter, kündigen, Nachbarn, Ruhestörung, bellen, drohen
Kann ich gegen ein Hausverbot des Vermieters an meinen Freund wegen Lärmbelästigung vorgehen?

Hallo zusammen, ich versuche diesen Abschnitt so knapp wie möglich zu gestalten. Es geht darum, dass mein Vermieter vor einigen Monaten meinem Freund ein Hausverbot erteilt hat. Begründet! Ich wohne seit ca. 2 Jahren in einer 1 Zimmer Wohnung, in der ich schon einige Probleme und Ärgernisse hatte. Betrunkene unfähige Handwerker, keinen Fernsehanschluss und eine defekte Klingel. Beides wurde nach erst ca. 1 Jahr instand gebracht! Ebenfalls ein nicht angeschlossenes Waschbecken also, das Wasser floss einfach in die Wand, da kein Rohr gelegt wurde (kein Scherz)! Das Ergebnis: ein lautstarkes Trockengerät das mindestens genauso Laut war wie eine Waschmaschine. Dieses Gerät ddurfte nur Nachts ausgeschaltet werden. Durch das Wasser bildete sich auch Schimmel an der Wand. Nur eine kurze Zusammenfassung mit was für einem Vermieter ich zutun habe. Nun zum eigentlichen Problem: Bei der ersten Vermahnung trat mein Freund meine Haustüre ein. Aber nur aus Angst mit wäre etwas passiert. Wir waren in der Sadt, ich bin früher heim und bin direkt eingeschlafen. Er hat wohl vor meiner Haustür öfter gerufen. Ich habe nichs gehört. Aus Angst trat er die Tür ein. Der Freundin meines Nachbarn (die garnicht im Haus wohnt) rief die Polizei. Die Sache habe ich am nächsten Tag geklärt und eine Vermahnung für meinen Freund bekommen. Fall 2: Ich habe mit einer Freundin zu Hause gesessen und einen Sekt getrunken und geredet - Mädelsabend. Später kam mein freund zu mir der dann bei mir schlafen wollte. Also saßen wir zu dritt bei mir. Erst einige zeit später merkte ich das mein freund 2 Matiniflaschen mitgenommen hatte und beide nach einer halben/ dreiviertel stunde geleert wurden. Nein, keine schlaue Idee. Meine freundin ging kurze Zeit später. Ich bemerkte, dass er unterschwellig agressiv wurde bis er irgendwann konplett ausrastete, rumschrie und meine Wohnung verwüstete. Die Freundin meines Nachbarn rief die Polizei, die ihn in eine geschlossene Anstalt brachte. Am nächsten Tag rief mein Vermieter an und sprach das Hausverbot aus. So, ja, ich weiß wie sich das anhört und ich kann das Hausverbot verstehen... irgendwo.. aber das ist nun mindestens 4 Monate her. Mein freund war in einer Klinik, trinkt nicht mehr. Nur er findet zur Zeit keine Wohnung, was bedeutet wit müssen für ein bisschen Privatsphäre bei Freunden oder in Hotels schlafen. Das wird ziemlich teuer... und mir fällt es auch sehr schwer eine günstige Wohnung zu finden. Ich mache zuZeit Abitur und kann mir nicht alles leisten. Wie jeder weiß.. die Mietpreise steigen bis ins lächerliche.. Nun suche ich Rat wie ich vorgehen kann, dass das Hausverbot aufgehoben - bzw. teilsaufgehoben wird? Darf die Freundin, die nichtmal im Mietvertrag steht, überhaupt soweit gehen? Ich kann verstehen, dass das Hausverbot auf der einen Seite begründet und auch rechtens ist wegen der Lärmbelästigung. Aber er ist schließlich nicht auf mich oder irgendjemanden losgegangen. Ist ein Umzug die einzige Option?

Umzug, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Freundin, Hausverbot, Lärmbelästigung
Miete Fristlos kündigen: kein Warmwasser, keine Heizung?

Hi, ich habe am 30.5. einen Untermietvertrag für Miete ab den 1.6. geschlossen, bin aber erst gestern (9.6.) eingezogen. Ich hatte lediglich am 2.6. Sachen in die Wohnung gestellt, bin aber am selben Tag noch 300km zu meinen Eltern gefahren, bei denen ich bis zum 9.6. geblieben bin. Ich hatte am 2.6. die Vermieterin getroffen und ihr gesagt, dass ich erst in einer Woche einziehen würde.

Meine Vermieter (Hauptmieter) wollten ab Einzug einen Zählerstand machen, leider waren sie bisher und sind immer noch nicht Zuhause und ich weiß nicht wann sie wieder kommen. Ich habe gestern die Zähler abfotograftiert, damit mein Stromverbrauch bis sie wieder kommen, dokumentiert ist.

Da die Wohnung Souterrain (Keller) ist, ist sie sehr kalt. Sie verfügt über KEINE Heizung, aber es ist ein Gasheizer eingebaut, welcher bei Demonstration am Tag der Besichtigung nach einigen Versuchen funktioniert hat, nun aber gar nicht mehr!

Ich wollte heute duschen gehen, aber nach 10 Sekunden ist das Wasser eiskalt geworden.

Mein Verdacht ist/war, dass die Vermieter viell. das Gas abgestellt haben, weil die Zähler (Wasser + Strom) noch nicht abgelesen worden sind.

Aber Warmwasser gibt es immer in Schüben (10-40 Sekunden Warmwasser, dann kalt). Deshalb bin ich mir bei diesem Verdacht nicht sicher, ob das Gas abgestellt ist oder einfach die Gasleitung defekt ist?

Auf jeden Fall habe ich am 31.5. also schon vor Einzug die Warmmiete bezahlt. Jetzt sitze ich in einer kalten Wohnung ohne Möglichkeit meinen körperlichen Hygienestandard beizubehalten. Ich musste mir Wasser kochen, damit ich mich in einem Eimer (lol) waschen kann, aber dafür habe ich nicht bezahlt. Ich habe für eine ordungsgemäße Wohnung gezahlt, welche ich ordungsgemäß nutzen kann.

Ich habe mittlerweile eine andere Wohnung im selben Stadtteil gefunden und möchte einfach hier weg, weil anfangs alles super ausgesehen hat, aber nun Probleme nach Problemen erscheinen.

Kann ich fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen, da ich schließlich von meinem Geld nicht bekommen habe, wofür ich bezahlt habe?

Der Untermietvertrag ist unbefristet, die Vermieter sind Hauptmieter des Gebäudes, es gibt zwei weitere (Unter-?)Mietparteien, welche Standardwohnungen haben. Die Souterrainwohnung wird möbliert vermietet.

Danke!

Kündigung, Miete, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Rechte, Gesetz
Darf der Vermieter defekte Fahrräder entsorgen?

Beim Auszug ist mir aufgefallen, dass mein MountainBike (welches zwar defekte Reifen hatte aber ansonsten noch einwandfrei und somit auch angekettet im Fahrradraum stand) fehlte. Ich habe den Vermieter darauf angesprochen und dieser meinte, dass er alle in irgendeiner Weise beschädigte und vermeintlich herrenlose Fahrräder entsorgt hätte. Er hätte 3 Wochen lang Zettel an die Fahrräder gehängt und kurzzeitig auch an das Müll-Häuschen. Da ich das Fahrrad die letzten Monate nicht brauchte (sitze daheim an der Thesis) habe ich mich natürlich auch nicht um eine Reparatur der Reifen gekümmert und habe auch den Zettel am Fahrrad nicht gesehen weil man ja nicht einfach in das Fahrrad-Häuschen läuft ohne das Fahrrad nutzen zu wollen. Ausserdem kann es auch sein, dass ich sogar die 3 Wochen gar nicht daheim war, da ich aufgrund der Thesis zu Konferenzen in ganz Deutschland gereist bin.

Nun denke ich, dass er Diebstahl begonnen hat, da es mein Eigentum ist und ich das Fahrrad ordnungsgemäß im nutzbaren Fahrrad-Häuschen angekettet hatte. Ich habe ja trotz defekten Reifen das Recht, mein Fahrrad vor Diebstahl zu schützen.

Nun finde ich im Internet leider keine klare Aussage, oft ist die Rede von funktionstüchtigen Rädern, da ist es klar dass die nicht entsorgt werden dürfen. Falls meine Vermutung stimmt, dass er das nicht durfte und ich Schadensersatz verlangen kann, bitte ich um Verlinkung einer Site, in der etwas zu meinem Fall steht, das ich ihm als Beweis (ohne einen Anwalt bemühen zu müssen) zusenden kann. Ein Artikel reicht vollkommen, nur Foren-Beiträge sind wohl etwas zu wage um meine Forderung glaubwürdig zu machen.

Danke im Voraus für eure hilfreichen Antworten!

Fahrrad, Mieter, Recht, Vermieter, Rechte, entsorgen, Rechtschreibung
Der Vermieter macht uns für die Verstopfung (Küchenabfluss) verantwortlich - Was tun?

Hallo allerseits,

wir hatten im April die besagte Verstopfung. Diese hat sich allmählich entwickelt war aber dann relativ schnell wieder zu, nachdem wir Rohrreiniger genutzt haben, so dass doch der Fachmann gerufen werden musste. Unser Vermieter hat uns dann die Pflicht dafür gegeben. Da wir den Abfluss brauchen und der Vermieter eh schwierig ist, haben wir die Kosten von 180€ erstmal auf uns genommen. Der Klempner sagte, dass es höchste Zeit wäre die Rohre mal im gesamten Haus reinigen zu lassen oder gar noch besser auszuwechseln, da diese Ablagerungen eine sehr lange Zeit bestünden und es nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sei. Der Hausmeister war sogar dabei und hat nach dem Kostenpunkt gefragt...

Wir haben aber angekündigt, dass es von der Miete abgezogen wird (schriftlich)... keine Reaktion von ihm. Diesen Schritt haben wir dann in die Tat umgesetzt und besagten Betrag von der Miete einbehalten nachdem wir uns haben fachlich beraten lassen (Anwalt beim Mieterbund). Jetzt macht der Vermieter Stunk weil er ja angeblich eindeutig weiß, dass wir das Ganze verschuldet haben und will seine volle Miete. Angeblich kann er jetzt auf einmal eine Rechnung einer anderen Firmavorzeigen, die bestätigt, dass die Rohre vor 4 Jahren komplett gereinigt wurden. Das scheint uns suspekt, denn wir wohnen seit 3 Jahren hier und der Abfluss hat immer wieder mal Probleme gemacht (trotz regelm. Abflussreiniger) und davon war nie die Rede. Er hat uns außerdem gesagt es sei unsere Pflicht noch regelmäßiger Abflussreiniger zu benutzen (das steht nicht im MV).

Weil meine Freundin am Telefon heute eigentlich keine Zeit hatte und eher zurückhaltend ist, hat sie den Vermieter (der uns sogar auf der Arbeit anruft) beschwichtigt, dass sich das schon zum guten wendet und wir ja erstmal den Rest nachzahlen und dann schauen wir mal.... Wir haben uns aber im Nachhinein eingestanden, dass der Vermieter uns nicht so auf der Nase herumtanzen kann. Jetzt wollen wir nochmal zum MB , haben aber erst in 3 Wochen nen Termin.

Was ist in diesem Fall ratsam? Weiter beschwichtigen (dass er uns in Ruhe lässt)?

Sagen, dass wir nicht zahlen werden vorerst und auf den MB verweisen (das nimmt er sicher als Anlass uns wieder hinterherzutelefonieren um uns anzuschreien)?

Oder einfach erstmal doch zahlen (wobei der Anwalt im MB meinte es obliegt dem Vermieter seine Wohnung so zu erhalten, dass man die Vertragsgemäß nutzen kann)?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Rechte, Reparatur
Vermieter behebt Wohnungsmängel nicht?

Ich bin mit meiner Freundin vor 8 Monaten in eine neue Wohnung gezogen und wir haben kurz nach dem Einzug die ersten Mängel gemeldet, unter anderem eine defekte Badlüftung, eine verstopfer Duschabfluss und undichte Fenster. Die Handwerker waren dann 2 Wochen später vor Ort (kommen aus Paderborn bis nach Berlin) und haben sich die Schäden angesehen und meinten das müssten sie weitergeben. Sind dann wieder abgezogen ohne was zu machen. In den Wochen darauf hatte ich mehrfach gemeldet und nach 2 Monaten kamen sie wieder vorbei und haben an dem Grundstück Reparaturen vorgenommen, bei uns war angekündigt, nach 2 Tagen waren die wieder weg ohne bei uns vorbeizuschauen. Das hatte sich noch 2 weitere Male wiederholt. Nun habe ich vor 2 Tagen eine Mail an die Vermietung geschrieben und eine Reparaturfrist gesetzt, eine Mietminderung angekündigt die ich mit einem Anwalt absprechen wollte und angekündigt dass ich einen Gutachter beauftragen werde wenn ich binnen 2 Wochen keinen Termin erhalte. Daraufhin erhielt ich heute die Antwort vom Vermieter: "Mietkürzungen akzeptieren wir überhaupt nicht und wir werden sofort dagegen angehen. Fristen lassen wir uns von Ihnen schon gar nicht vorgeben." Zur Frage: Ist die Aussage meines Vermieters rechtens? Mal davon abgesehen dass sie frech ist, aber stimmt es das ein Vermieter selbst von einem Anwalt eingeklagte Mietminderungen nicht akzeptieren muss? Darf ich denen keine Fristen setzen?

Wohnung, Miete, Vermietung, Vermieter, Reparatur
Rohrbruch im Keller. Habe ich einen Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in einem Hochhaus mit 24 Einheiten. Baujahr 1973. Gestern Abend musste ich leider feststellen, dass der Gemeinschaftsraum, welches mir Zugang zu meinem Keller gewährt durchnässt war. Ungefähr eine Fußsole Zentimer Wasser war auf dem Boden.

Unmittelbar neben meinem Keller befindet sich der Keller meines Nachbars. In dem Nachbarskeller befindet sich ein Wasserrohr der zu Bruch gegangen ist. (Der Keller ist verwahrlost und hat kein Schloss, sodass ich die Tür öffnen konnte und reinschauen konnte).

Aus dem Rohr spritze kochend heißes Wasser und im ganzen Raum (Gemeinschaftsraum) war es sehr feucht und warm.

Mein Keller hat einen Loch zum Nachbarskeller an der Wand (wahrscheinlich wegen Belüftungszwecken). Aus diesem Loch kam die ganze Luftfeuchtigkeit und das Wasser zu meinem Keller (mein Keller war wie in der Sauna für ungefähr 24 Stunden).

Es befanden sich mehrere Holzlatten und sonstige Holzplatten auf dem Boden welches durch das Wasser beschädigt wurde. Weiterhin befanden sich vier wertvolle zwischengelagerte Teppiche die der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Zwar sieht man aktuell keinen Mangel an der Sache, jedoch befürchte ich Schimmelbefall in naher Zukunft.

Meine Frage an Sie ist, ob ich einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter oder gegen den Verursacher wegen dem Rohrbruch habe.

Es ist ein geschätzter Schaden in Höhe von mindestens 500€ entstanden.

Habe ich einen Aufwendungsersatzanspruch für die Beseitigung des Wassers und anderen Aufräum- und Putzarbeiten?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Mit freundlichen Grüßen

aferinabisi

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden
Wasser Zugang im Garten weg gemacht worden. Kann man dagegen etwas tun?

N'abend.

Mein Vermieter hat vor längere Zeit im Garten den Hahnen abmontiert ohne etwas zu sagen. Ich wollten den Gartenschlauch anschließen und sah dann es ist weg und das Loch zu gespachtelt.

Darf er das einfach so? Wir haben hier einen Garten zur Wohnung. Wenn ich die Wiese nass machen möchte, muss ich gefühlte 150 mal hoch und runter laufen mit der Gießkanne.

Ich hab jetzt des Öfteren den Gartenschlauch im Bad unterm Waschbecken angeschlossen, weil er nur da dran passt. Aber es kann ja nicht sein, dass ich den Gartenschlauch jedes Mal in der Wohnung anschließen muss. Ich wohne im 1. OG und musst den Schlauch dann aus dem Fenster machen. Und genau dort ist ein Blumenbeet an der Wand entlang, was mir jedes Mal auf's neue Blüten abreist oder die Solarlampen umschmeißt wegen dem Gartenschlauch.

Kann man dagegen vor gehen?

Er meinte als Grund er habe ihn weg gemacht, da das Wasser auf alle aufgeteilt wird und meine Nachbarn es halt sinnlos täglich laufen lassen und so ich selbst hohe Kosten habe. Aber er hat es ja auch hin bekommen, dass das Wasser im Bad [ drei Wohnungen ] auch nicht mehr auf alle aufgeteilt wird. Sondern jeder seine einzelne Wasseruhr hat.

Kann man das an dem Anschluss im Garten nicht auch machen? Dazu muss ich sagen, meine Nachbarn Gießen den Garten, Blumen etc. Nicht. Die nahmen das Wasser dort eher für ihre Wohnung, weil sie es eben nicht selbst zahlen müssten alles.

Kann er nicht einfach eventuell nur mit Zugang, extra Schlüssel zum aufmachen geben, da ich den kompletten Garten immer mache? Es ist halt jedes Mal auf's neue mühselig und macht eben Blumen kaputt.

Danke schon mal.

Wasser, Wohnung, Garten, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Potentieller Vermieter meldet sich nicht mehr - was soll man davon halten?

Hallo,

wir hatten am 13.05.2017 einen Besichtigungstermin. Dort bekamen wir gesagt, das er sich nächstes Wochenende nochmal melden würde, da noch weitere Interessenten da seien.

Bereits am 18.05.2017 kam der Anruf von ihm, ob wir noch Interesse an dem Haus hätten. Wir natürlich positiv gestimmt gewesen und die Frage mit "ja" beantwortet. Dann wurde nochmals ein Termin ausgemacht, damit seine Frau uns kennenlernen konnte und für Unterlagen mit zu bringen. Dieser Termin war am 21.05. gewesen. An diesem Tag sind wir auch nochmals zum Haus gefahren und haben uns dieses nochmal angeschaut, da wir selbst etwas renovieren wollten, um bei der Kaution einzusparen.

An diesem Tag hieß es, wir seien in der engeren Auswahl und die Chancen stünden gut. Wir würden bis spätestens 24.05. Bescheid bekommen, ob oder ob nicht.

Wir mussten an Unterlagen, Kontoauszüge mitbringen, woraus ersichtlich ist, dass die Miete pünktlich bezahlt wurde, Gehaltsabrechnung und Kopie unsres Perso's.

So wir haben ihm am Montag, den 22.05. geschrieben, was wir uns zutrauen würden zu machen am Haus. Gestern haben wir geschrieben, wie er sich nun entschieden hätte (oder so ähnlich). Nachrichten wurden auch gelesen.

Heute haben wir jetzt eben um 12 Uhr versucht anzurufen, aber es ging nur die Mailbox an.

Was soll man nun von so einem Verhalten halten?! Was hat das zu heißen? Was könnte der Vermieter mit unsren Daten anstellen?! Sollen wir es heute nochmals versuchen mit anrufen?!

Haus, Vermietung, Vermieter, Immobilien
Auszug Parkettboden verfärbt?

Hallo, ich ziehe jetzt aus meiner Mietwohnung aus, welche ich ca. 1 1/2 Jahre bewohnt habe. Beim Einzug wurde die Wohnung vom Vermieter selbst renoviert. Er hat die Wände tapeziert, die Türen angemalt, auch die Heizungen, und einen Parkettboden neu verlegt. Da er es alles selbstgemacht hat und ist es natürlich nicht professionell gearbeitet worden. Es geht in meinem Anliegen speziell um den Parkettboden. Ich habe in einem kleinen Bereich, ca. 3 qm Hantel Matten ausgelegt für meinen Trainingsbereich um den Parkettboden zu schonen bzw. zu schützen. So jetzt habe ich die Wohnung leer geräumt und bemerkt, dass in dem Bereich wo die Hantel Matten waren, an 5 Stellen das Parkett am Rand sich dunkel/schwarz verfärbt hat. Genau die Stelle, wo das Parkett miteinander zusammen gesteckt wird. Ich habe mir die Stellen genau angesehen und bemerkt, dass die Parkettstücke an den Stellen nicht eben sind. Also der Boden ist nicht eben an den Stellen. Dort wo der Boden eben ist, hat sich auch nichts verfärbt. Anbei ein Bild : http://www.fotos-hochladen.net/thumbnail/img20170519wak3idxbyzpt_thumb.jpg

Meine Frage ist: Ist es meine Schuld, dass sich der Parkettboden an den Stellen verfärbt hat? Oder ist es die Schuld des Vermieters, weil er das Parkett an den Stellen nicht richtig eben verlegt hat? Ich hatte die Matten ja nur hingelegt um das Parkett zu schützen.

MFG, Jerry Sun

Mieter, Kaution, Vermieter, Mietkaution, Parkett, Auszug, Parkettboden, verfärbt
Mein Kühlschrank ist kaputt, wer muss ihn ersetzen? Ich oder Vermieter?

Hallo Ihr alle! :)

Wie schon die Frage aussagt ist mein Kühlschrank kaputt, besser gesagt hat die Lampe ein riesiges Loch in den Kühlschrank geschmolzen. Er kühlt noch, aber ob der noch sicher ist würde ich schon stark anzweifeln..

Die Situation: Am 31.03.17 habe ich die Schlüssel zu meiner Wohnung bekommen und mit der Vermieterin sowie dem Vormieter die Abnahme gemacht. Nachdem die Vermieterin (im Nachhinein merkte ich es war mehr schlecht als recht) die Wohnung auf Mängel kontrolliert hatte, konnte der Vormieter gehen. Im Übergabeprotokoll steht leider nichts konkretes zum Kühlschrank, tatächlich sagte mir die Vermieterin aber über die Küche: "die Küche ist drin". Es ist übrigens eine sehr kleine Singelküche. Im Übergabeprotokoll ist aber vermerkt "Alle Gegenstände des Vormieters gehen ins Eigentum vom Mieter über" Ich habe diesen Mangel am Kühlschrank nicht gleich bemerkt, erst am späten Abend ist mir das Loch aufgefallen. Der Vermieterin habe ich sofort eine E-mail mit Foto geschickt und ihr gesagt, dass der Kühlschrank ersetzt werden muss. Ihre Antwort hat mich dann etwas geschockt: Den Kühlschrank hätte ich vom Vormieter übernommen und deswegen wäre er mein Problem..

Was mache ich jetzt? Wer muss für die Entsorgung des alten Kühlschranks (älter als 10 Jahre) aufkommen bzw. für die Anschaffung des neuen? Meiner Meinung nach ist der Kühlschrank Teil der Küche und damit nicht mein Eigentum, wenn sie sagt "die Küche ist drin". Oder?

Vielen Dank für die Antworten! LG Mara

Bild zum Beitrag
Kühlschrank, Mietrecht, Vermieter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter