Wir wohnen in einem Haus mit fünf Mietparteien in 2 Eingängen. Alle haben im Mietvertrag den Passus stehen,der eine allgemeine Gartennutzung erlaubt. Einer der Mieter hat nun dort ein dreistöckigen Kaninchenstall (105 cm breit, ca 50 cm tief und 170 cm hoch) hingestellt. Dort hält er 6 Zwergkaninchen. Zu dem Stall hat er ein Außengehege von 2, 20 x 3,50 m gebaut. Zusätzlich hat er Vorrichtungen gebaut um den Kaninchen einen ausreichenden Auslauf zu garantieren. Dazu wird der Hauptweg zum hinteren Eingang des Hauses einfach mittels Gatter abgesperrt. Heute war die Vermieterin da und hat gesagt dass der Scheiß da weg muss. Angeblich weil Ungeziefer, Ratten oder Mäuse angezogen werden können. Der Besitzer der Zwergkaninchen ist derzeit im Urlaub und deshalb stelle ich hier diese Frage. Darf ein Vermieter so etwas verlangen? Die Hausgemeinschaft im Allgemeinen hat nicht unbedingt etwas dagegen.