Fristverlängerung bei Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf verlangt wird?

Bildern: https://goo.gl/photos/BYPkQFt5noUcbYsT7. Ich habe versucht diese hier hochzuladen, hat aber irgendwie nicht geklappt (?!).

Hallo zusammen,

Immer wieder Probleme mit dem Vermieter (gut, dass ich mindestens nicht der einzige Mieter bin, der Probleme mit ihm hat). Mitte Dezember 2016 habe ich folgendes per Email erhalten:

Sehr geehrter Herr MIETER,

anbei ein Schreiben auf Ankündigung Eigenbedarfs in 2017. Genügt Ihnen dies so oder soll ich es parallel per Post versenden?

Freundlich Grüße, VERMIETER

Anhang kann zu dieser Nachricht kann im Bild NachrichtVermieter1 gesehen werden. Antwort von meiner Seite war noch am selben Tag nämlich:

Hallo wieder,

Ich plane nächstes Jahr die "Wohnung" auch zu verlassen. Es genügt, dass Sie mich per Email informiert haben.

Mit freundlichen Grüßen, MIETER

Das ist ja auch tatsächlich so. Ab 1.Oktober habe ich mit meiner Masterarbeit angefangen und der Plan war (und ist immer noch) möglichst schnell nachdem ich diese abgeben habe (Ende März 2017) mit der Suche nach einer neuen Wohnung anzufangen. Zu dem Moment habe ich einfach die Sachen so gelassen, besonders weil:

  • er hat selber geschrieben "rein informativ und keinerlei rechtliche Grundlage" und
  • ich bis Ende 2017 Zeit habe.

Oder so habe ich mir gedacht...Am 15. Februar habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr MIETER,

wir planen einige Umbaumassnahmen und müssen Handwerker bestellen. Bis wann können wir mit Ihrem Auszug rechnen?

Vielen Dank. Gruß, VERMIETER

Da ich damals (und immer noch) wegen Thesis und noch weiteren Problemen gestresst war, habe ich nicht geantwortet. Ich fand es auch echt frech, wenn man vorher "Du hast halt Zeit bis Ende des Jahres" gesagt hat und plötzlich 2 Monate später fragt "Nun, wann ziehst du denn aus?".

Vor 5 Tagen (also am 6.März) habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr VERMIETER,

leider haben wir von Ihnen bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Bis wann werden Sie ausziehen?

Die Räumlichkeiten werden ab Mitte 2017 benötigt.

Vielen Dank. Gruß

Heute habe ich ein Brief (kein Email) mit Unterschrift in meinem Postfach erhalten (anscheinend am 9.März versendet) also weniger als 1 Woche nach der letzten Nachricht. Inhalt kann man im Anhang NachrichtVermieter2 sehen.

Ich habe wirklich keine Zeit mich damit zu beschäftigen. Wie schon erwähnt - Thesis muss nach ca. 2 1/2 Wochen abgegeben werden, über Op werde ich mit meinem Orthopäde hoffentlich nächste Woche sprechen. Zusätzlich ist ein Freund von mir im Krankenhaus wegen Unfall und ich fange ab 1.April auf einem neuen Arbeitsplatz. Da bin ich mir wirklich nicht sicher, dass ich in der Lage sein werde so schnell eine Wohnung zu finden.

Ich habe recherchiert und anscheinend kann man Kündigungsfrist unter Umständen verschieben. Ich möchte das nicht tun, aber...

Ich werde höchstwahrscheinlich bis Mitte April mir einen Rechtsanwalt aussuchen aber möchte gern zuerst hier nach Rat fragen. Ich bin mir auch 99.9% sicher, dass es sich hier nicht um Eigenbedarf handelt.

Vielen Dank im Voraus!

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Eigenbedarf, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Vermieterverein hilft nicht und will mich nur in Prozeß treiben?

Nun habe ich aufgrund der zahlreichen Probleme mit meiner Mieterin einen Vermieterschutzverein Deutschland und dann einen Vermieterverein München gefunden und in Anspruch genommen. Der 1. hat die Methode höchst umstich Telefontermine zu vereinbaren, die dann wiederrum nicht eingehalten oder mehrfach aufgeschoben wurden, dadurch war ich wieder gezwungen alles alleine zu machen, ich habe dann noch all meine Unterlagen nach Düsseldorf geschickt und nochmals höflich um Hilfe und Rückruf gebeten, Erfolg - Null. Nun habe ich diesen fristlos gekündigt und möchte meinen Beitrag zurück. Schadenersatz habe ich mir vorbehalten, da durch die Zeitverzögerung unnötige zusätzliche Probleme mit der Mieterin entstanden sind. Der zweite Verein in München hat nun eine Beitrittserklärung online gefordert, diese umfasst eine zweiährige! Mitgliedschaft, einen mündlichen-perönlichen Termin erhielt ich sofort, diesen ich auch umgehend wahrgenommen habe. Meinen Mietvertrag plus Anhang scannte ich ein und schickte ihn auf Verlangen. Beim Termin nun ließ man mich 20 Minuten warten, dann begegnete ich einem sehr lauten Anwalt, der mir in einem Redeschwall klar machte, dass die Kündigungsgründe momentan nicht ausreichen, er mir jedoch eine Rechtschutzversicherung empfiehlt um dann in drei Monaten einen Räumungsprozeß führen zu können. Ich machte ihm klar, dass die Versicherungen immer fragen, wann der Versicherungsfall eingetreten ist, ist dieser bereits ursächlich vor der Wartefrist (und dem ist so) eingetreten, wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Ich hätte ergo lediglicht weitere Kosten für die Versicherungsprämien. Er riet mir fernerhin einen Untermieter (dies wollte ich eben nicht), der mir vorgestellt wurde für die Mietpartei zu akzeptieren, diesem einzureden, er solle nur 1/3 der Miete an die Mieterin bezahlen (um diese wegen Zahlungsverzugs dran zu kriegen) und ihm in Aussicht stellen, dass er dann, wenn wir sie los haben, die Wohnung ganz bekäme. Ist dies nicht Anstiftung zur Straftat? Ich möchte die Mitgliedschaft widerrufen und ich lasse mich nicht auf solche Vorschläge ein, diese sind kriminell. Geholfen hat mir dieser sehr laute Anwalt dann schließlich auch nicht. Was sagt ihr dazu, ausser - hättest dir halt gleich einen Anwalt genommen - ja das hätte ich getan, hätte ich gewusst, dass es schon wieder nur geldgierige Schlawiner sind. Ich habe auch weder SaTZUNG NOCH mITGLIEDERVERZEICHNIS noch sonst etwas bekommen. Schriftverkehr wird von dem Verein auch nicht geführt, ergo hab ich die A- Karte. Danke fürs Lesen bis hierhin und eine freundliche Antwort - Sarkasmus bitte stecken lassen.

Rechtsanwalt, Vermieter, Amtsgericht, Jura
Vermieter will plötzlich doch keine Nachmieter?

Hi, ich habe meinen Vermieter nach absenden meiner fristgemäßen Kündigung angerufen und ihn gefragt ob ich einen Nachmieter suchen kann. Seine Antwort darauf war ja, ich solle nur rechtzeitig bescheid sagen ca. 2 Wochen oder mehr.

Die Wohnung wurde zum 31.03.2017 gekündigt und mitte Januar habe ich bereits eine neue Wohnung gefunden. Daraufhin habe ich einen neuen Mietvertrag ab Februar abgeschlossen und suchte nach Nachmietern. Als ich ein paar Anwerber auf die Wohnung hatte, rief ich den Vermieter erneut an um ihn darüber zu informieren und gegebenenfalls einen Termin mit ihm zu vereinbaren. Er meinte nun sinngemäß "ich habe es mir anders überlegt. Ich will keine neuen Mieter, sondern eher alle die noch im Haus sind los rausbekommen und das Haus verkaufen". Nun ist die Frage folgende:

Bin ich nun dazu verpflichtet noch den März Miete zu zahlen? Ich habe die Wohnung zum Februar nur aufgrund seiner Aussage bezüglich der Nachmieter in betracht gezogen. Und falls es tatsächlich dazu gekommen wäre hätte ich auch ein mal doppelt Miete gezahlt (für Februar). Aber jetzt auch noch den März zu zahlen, nur weil er es sich plötzlich anders überlegt finde ich ziemlich beschissen! Klar weiß ich, dass ich mit einer schriftlichen Vereinbarung besser dran gewesen wäre... Allerdings kann man ja gewisse Verträge und Willenserklärungen mündlich abschließen/abgeben. Jetzt bin ich ratlos.

Dem verpeilten Jungen der ein Haus geerbt hat und mit der Verantwortung offensichtlich nicht umgehen kann noch Geld in den Rachen werfen? hmm...

Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Jura, mieten
Was kann man bei Schikanen von Vermieter unternehmen?

Hallo Leute, weiter geht es mit den Schikanen unseres Vermieters… Wir haben seit Juli 2016 einen neuen Hauseigentümer. Ohne das er sich einmal vorstellte, bekamen meinen Nachbarn (beide 70 und krank) und ich im Juli den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Da Vermieter aber noch nicht im Grundbuch eingetragen war, musste er die Kündigung zurückziehen. Im September 2016 hat der Vermieter sein noch bestehendes altes Haus zum Verkauf angeboten. Seit Dezember 2016 soll nun sein bisheriges Haus verkauft sein. Vermieter kann aber noch nicht mit seiner Familie (Eltern und Bruder) in unser Haus einziehen weil zwei der vier Wohnungen ja noch von uns bewohnt sind. Zum 1. Dezember 16 kam dann ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, mit einer ordentlichen Eigenbedarfskündigung zum 28.02.17. (bis hierhin im 5. Jahr wohnhaft…3 Monate Kündigungsfrist). Ich hatte bis zum 31.12. Widerspruch eingelegt. Mein Mietvertrag datiert vom 29.02.2012. FRAGE: Wenn jetzt in den nächsten 14 Tagen kein Schreiben vom Vermieter erhalte, bedeutet das dann eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (BGB §545)? Und ab dem 1. März 17 bin ich ja schon im sechsten Jahr des Mietverhältnisses! FRAGE: Wenn Vermieter die 14 tagesfrist nicht einhält, wird er neue Kündigung aufsetzen müssen, dann mit 6 Monate Kündigungsfrist? Ich möchte erwähnen, dass ich nicht die Absicht habe diese Wohnung zu besetzen. Ich suche schon seit Juli 2016 nach neuer Wohnung, nur gibt es ständig absagen. Pro angebotene Wohnung ca. 90 Bewerber!

Unser Haus wird seit November 2016 von Handwerkern umgebaut. Handwerksunternehmer ist Freund vom Vermieter. Beide versuchen schon seit geraumer Zeit uns mit Schikanen mürbe zu machen. Vor kurzem sind meine Nachbarn vom Unternehmer so dermaßen angeschnauzt worden, (zieht endlich aus damit wir weiter arbeiten können), das sich die alten Herrschaften nicht mehr aus der Wohnung trauen. Ich selbst stehe kurz davor diesem Typen zu erwürgen! Ständig werden uns die Kabel (TV, Telefon und Internet) von diesen Handwerkern im Keller „versehentlich“ gezogen. Zudem wird oft Heizung abgestellt. Zwei Tage vor Weihnachten wurden meinen Nachbarn eine weiße Plane, am Baugerüst, vor allen fenstern gehängt… Nur, von Weihnachten bis 6. Februar 17 war kein Handwerker vor Ort!! FRAGE: Kann man was gegen diesen Unternehmer unternehmen, ohne dass man gleich ein Gerichtsverfahren durchführen muss? (Hausverbot würde ja nur für meine Wohnung gelten). Zumindest habe ich alles einmal fotografiert…

Danke für Antwort

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Räumungsschutzantrag trotz Verzicht auf Räumungsschutz?

Ich habe eine ganz prekäre Situation. Anfang des Jahres lief eine gerichtliche Verhandlung bzw. Einigung mit unserm Vermieter. Es ging unter Anderem um die Räumung der Wohnung. Die Wohnung wurde wirksam zum 31.03.2017 gekündigt. ANMERKUNG: Der Vermieter musste bei der Kündigung keinen Grund angeben, weil das Haus nur 2 Wohnungen hat, und eine davon vom Vermieter selbst bewohnt ist. Somit ist die Kündigung leider rechtens.

Bei der Einigung wurde uns Räumungsfrist bis zum 30.06.2017 gewährt unter der Voraussetzung, dass wir ab dem 01.07.2017 auf unseren Räumungsschutz verzichten - soweit gesetzlich zulässig. Dem haben wir gezwungener Maßen zugestimmt. Nun sind wir seid einiger Zeit auf Wohnungssuche und erhalten eine Absage nach der Anderen. Dies dürfte wohl an unserer eidesstattlichen Versicherung liegen, da neuen Erkenntnissen zufolge jeder potenzielle Vermieter bei Schuldnerverzeichnissen bzw. den zuständigen Behörden nur mal eben Anrufen braucht um das zu erfragen und es wohl Gang und Gebe ist, dass die Behörden alles raus plappern.

Nun finden wir also ums Verrecken keine Wohnung und uns rennt die Zeit davon. Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, dass wir Räumungsschutz erwirken können? Ein paar Randinfos: Wir haben 3 Kinder im Alter von 6 Jahren, 3 Jahren und 9 Monaten, meine Frau ist erneut Schwanger und es sieht nach einer intakten Schwangerschaft aus (und bevor wir als Assoziale betitelt werden: Wir haben ein Gesamteinkommen von ca. 4000€ im Monat, eine anständige Wohnung sollte sich davon ja wohl bezahlen lassen und wir sind und waren bisher nicht vom Amt abhängig) zum Zeitpunkt des gerichtlichen Vergleiches hatten wir keine Kenntnis davon, dass eine Wohnungssuche wegen einer eidesstattlichen Versicherung so massiv scheitern würde, daher wurde das auch nicht bei Gericht erörtert.

Kann jemand Tipps geben, waíe wir uns verhalten sollen bzw. was wir tun können und ob wir noch Möglichkeiten haben, einen wirksamen Räumungsschutz zu erwirken?

Ich bitte höflichst von Antworten Abstand zu nehmen, die darauf aus sind, unsere schlimme Situation zu Analysieren/zu Bewerten, uns unsere Dummheit oder wie auch immer man es nennen möge, vor zu halten oder die Aussagen "hätten wir mal", "wärt ihr lieber" ... etc, diese sind

A: NICHT hilfreich B: sind solche Antworten hier schlichtweg fehl am Platz und C: beantworten solche Antworten nicht die Frage

Dass wir bemüht sind, die eidesstattliche Versicherung löschen zu lassen, das sollte klar sein, gleichwohl wissen wir nicht, wie lange das dauern wird.

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Kinder, Schwangerschaft, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Eidesstattliche Versicherung, Räumungsklage
Respektlos mit Vermieter umgegangen - Entschuldigung erforderlich?

Liebe Community,

ich wohne bei einem Ehepaar in einer Jugendvilla in einer Einliegerwohnung im dritten Stock. Ich muss durch den Wohnbereich meiner Vermieter um in meine Wohnung zu kommen. Ich zahle dafür 450 Euro Warm (Miete + NK + BK + Internet). Heute habe ich einen sehr schlimmen Arbeitstag gehabt und als ich nach Hause kam fragte mich mein sehr alter Vermieter ob ich ihm den CD-Player einstellen könnte. Das habe ich sehr gerne getan und ihm viel Spaß damit gewünscht. Dabei habe ich meinen Schlüssel (Autoschlüssel, Hausschlüssel, usw.) unten liegen lassen. Als ich in meine Wohnung kam, die auch von außen mit Klinke zu öffnen ist, habe ich mich sofort nackt gemacht und bin ins Bad. Habe mich frisch gemacht und als ich dann aus dem Bad kam, stand mein Vermieter mitten in meinem Zimmer und mit meinem Schlüssel in der Hand. Ich habe ihn sofort herauskomplimentiert und ihm gesagt, dass sowas hier überhaupt nicht geht. Er sagte daraufhin er habe schon mal einen nackten Mann gesehen woraufhin ich meinte, dass das nicht der springende Punkt ist. Ich will nicht dass mein Vermieter mich nackt sieht und vor allem will ich nicht, dass mein Vermieter seine Wohnung genau dann sieht, wenn ich sie aufgrund von Stress total unaufgeräumt lasse. Jedenfalls ging er mit dem Kopf abgeduckt nach draußen aber ich habe jetzt das Gefühl, dass ich etwas zu hart mit ihm umgesprungen bin.

Sollte ich mich morgen früh entschuldigen und erklären oder fandet ihr die Reaktion angemessen? Ich bin nicht laut geworden, aber ich war schon sehr aufgeregt und habe ihm deutlich die Meinung gesagt wie ich das gerade finde - übrigens war ich dabei die ganze Zeit nackt, weil ich nichts hatte mit dem ich mich bedecken konnte.

Vermieter, Entschuldigung, Respekt
Mitbewohner Terror, bitte helfen?

Guten Tag zusammen,

(ich weiss es ist viel Text, aber brauche wirklich sehr dringend Hilfe)

Ich wohne jetzt seit 1 1/2 Jahren in einen Familienhaus. Das Haus stand komplett leer als ich hier eingezogen bin, und somit habe ich die Wohnungen gefüllt für den Vermieter. Das Haus besteht aus 3 Parteien. Unsere Partei besteht aus einer 3er Wg. Ein Mitbewohner ist am 01.07.2016 hierher gezogen. Habe damals ausdrücklich gesagt, dass es sich hier nicht um eine Zweck Wg handelt, dem wurde auch zugestimmt. Dann ging es los, ich habe noch nie in meinem Leben so einen dreckigen Menschen gesehen, der ist Arbeitslos, zockt die ganze Nacht und schläft Tagsüber und liegt dem Staat schön auf der Tasche. Ich selber bin Student und habe dementsprechend auch nicht viel Geld. DIe Nebenkostenverträge laufen über mich, somit müssen mir die 2 Mitbewohner jeden Monat einen Betrag gemäß der Zimmergröße überweisen. Die Mietkosten werden dem Vermieter von jedem einzelnd überwiesen, da wie alle im Mietvertrag stehen. Das nächste Problem (nach seiner unsauberkeit) war, dass er mir ganze 4 Monate keine Miete überwiesen hatte. habe ihm dann anfang Dezember noch einmal zeit bis zum 31.12.2016 gegeben, daraufhin folgte nichts und ich habe am 02.01.2017 beim Vermieter angerufen, um ihn kündigen zu lassen. Der Vermieter sagte, dass er es mit ihm noch einmal abgesprochen hat und er noch einmal eine Woche Zeit bekommt, was ich schon nicht okay war, da er ja schliesslich 4 Monate Zeit hatte, um mir das Geld zu überweisen. Na gut, die Woche war um und er hat immernoch nicht bezahlt, der Vermieter hat ihm eine schriftliche Kündigung geschickt, und er meldete sich daraufhin beim Vermieter und sagte, dies wäre nicht zulässig und hätte kein Recht dazu, und sagte er würde das Geld bis zum 17.01.2017 bezahlen, sollte er nicht bezahlen würde er freiwillig ausziehen. Somit hat er wieder eine Chance bekommen, die ich nicht gutheissen konnte. Am 18.01.2017 hatte ich das Geld dann drauf, mir geht es jetzt aber darum, dass er es überhaupt soweit hat kommen lassen. In der Zeit, als ich seine Nebenkosten für ihn mit übernehmen musste, ging es mir geldlich richtig schlecht und ich musste mir teilweise Geld von freunden leihen, da versteht sicher jeder, dass ich nicht mehr mit ihm zusammen wohnen möchte. Noch dazu kommt, dass ich mitbekommen habe, dass er versucht hat jeden im Haus gegen mich zu hetzen, und angeblich würde ihn ja jeder lieben. Was sowieso eine Frechheit ist, da ich 1. am längsten hier wohne, 2. am meisten gemacht habe und auch am meisten Geld hier rein investiert habe für renovierungen (ich bin gelernter Maler und Lackierer). Der andere Mitbewohner in unserer 3er Wg möchte auch, dass er auszieht. Er weigert sich auszuziehen und stellt noch eher die Forderung, dass ich ausziehen soll. Ich brauche bitte ganz dringend Hilfe, ich habe hier sehr viel Zeit und Geld investiert, weshalb ich auf keinen Fall ausziehen möchte.

Danke für die Hilfe

liebe Grüße DeMaggio

Wohnung, Miete, Geld, Stress, Schulden, Mieter, Vermieter, kündigen, Nebenkosten, WG, mitbewohner
Mein Vermieter erpresst mich. Was kann ich dagegen tun?

Hallo miteinander,

ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Ich teilte ihm Anfang Januar telefonisch mit, dass ich umziehen möchte, dass ich einen Nachmieter hätte und ob es daher bereits zum 31.1. möglich sei. Der Nachmieter würde gerne auch zum 1.2. einziehen - es wäre also kein Mietausfall oder Ähnliches.

Mein Vermieter meinte, dass er auch einen Bekannten hat, welcher in diesem Zuge gerne in meine Wohnung ziehen würde. Für diesen entschied mein Vermieter sich nun auch.

Ich habe eine eigene voll funktionsfähige Einbauküche, welche perfekt in die Wohnung passt. Ich sagte seit meines Einzugs 2011 von Anfang an, dass diese Küche bei meinem Auszug gerne entgeltlich übernommen werden kann. Dies empfand mein Vermieter natürlich positiv und freute sich.

Also fragte ich ihn nun, ob er die Küche für 500,- € übernehmen wolle und er sagte, dass er entschieden hat, dass der Nachmieter die Küche kaufen muss.

Auf diese Aussage verließ ich mich also und begann mit meinem Umzug, meldete alle laufenden Verträge um bzw. kündigte Strom, Internet, Telefon, ... zum 31.1.

Vor ein paar Tagen bei einem Treffen mit dem Vermieter, bestand der Vermieter nun plötzlich darauf, dass ich ihm die Küche umsonst überlassen soll. Ich ging noch mit dem Preis herunter. Aber er wollte 0,- € zahlen. Also sagte ich ihm, dass ich nichts zu verschenken habe und die Küche ausbaue und mitnehme. Heute Morgen schreibt er mir, dass ich nun doch nicht zum 31.1. raus darf und meine 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss. Es sei denn ich schenke ihm die Küche...

Das grenzt doch an Erpressung. Er kommt mir, jetzt wo alles gekündigt und bereits umgezogen habe, und setzt mir das Messer auf die Brust. Er nutzt in meinen Augen meine Lage aus und erpresst sich somit die Küche. Weil er weiß dass es für mich fast kein Zurück mehr gibt.

Hätte er von Anfang an gesagt, dass ich nicht zum 31.1. ausziehen kann, sondern 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss, dann wäre das ja i.O. gewesen. Aber jetzt 4 Tage vor Monatsende, ist das doch nicht richtig...

Ich weiß dass ich eine 3 monatige Kündigungsfrist habe und nur Whatsapp Nachrichten, aber sitzt der Vermieter hier echt am längeren Hebel?

Ich würde mich über einen Rat sehr freuen...

Vielen Dank!

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Erpressung, Kündigungsfrist
Verbraucht unser Durchlauferhitzer zu viel Strom (Durchlauferhitzer, Stromkosten, Vermieter)?

Guten Tag liebe Community,

wir haben bei uns in der Wohnung den Verdacht, dass unser Durchlauferhitzer zu viel Strom verbraucht, da wir für ein zwei Personen Haushalt so durchschnittlich 14 KW pro Tag verbrauchen. An manchen Tagen kommen wir sogar auf 20KW und das können wir uns nicht so ganz erklären, da wir keine Stromfresser in der Wohnung haben. Das haben wir auch schon mit einem Messgerät überprüft. Wir haben einen 12 Jahre alten Stiebel Electron Durchlauferhitzer, der mit 21 KW läuft. Die Seriennummer ist 074033. Ich habe bereits ein paar Tests gemacht und beispielsweise den Wasserhahn auf warmes Wasser aufgedreht, ungefähr die Temperatur, mit der man sich die Hände so wäscht. Dabei wurde laut Stromzähler 1 KW in ca. 3 Minuten verbraucht. Beim duschen komme ich auf ca. den selben Wert. Rechnet man das auf eine Stunde hoch, wären dies ungefähr 18-19 KW. Natürlich wird nur ca. 10 Minuten pro Person geduscht, also insgesamt 20 Minuten. Weiterhin auffällig ist, dass das Gerät nur heißes Wasser abgibt, wenn man es voll aufdreht. Also auf Regler ganz hoch aufgedreht und das auf dritter Stufe. Auf anderen EInstellungen bleibt das Wasser eher so lauwarm. Ist das Normal? Ich habe auch mal beim Hersteller angerufen, aber da habe ich schon zwei unterschiedliche Versionen gehört. Einmal sagte mir ein Herr am Telefon, dass beim Test mit den Wasserhahn pro Stunde nur ca. 6-7 KW verbraucht werden darf (also nicht 18-19 KW wie bei uns), ein anderes Mal teilte mir ein anderer Mitarbeiter mit, dass das Gerät nicht defekt sein kann und der Verbrauch normal sei. Das ist jetzt natürlich etwas schwierig zu sagen, was davon stimmt. Ein anderes Problem ist, dass wir zwar ein gutes Verhältnis zu unserem Vermieter haben, dieser aber sich ein wenig weigert einen Elektriker zu holen, der das mal alles genau abcheckt. Er sagt, dass wir dann die Kosten eventuell tragen müssten. Weiß jemand wie es hier genau ausschaut? Muss der Vermieter so ein Gerät mal alle paar Jahren kontrollieren lassen? Müssen wir den Elektriker bezahlen? Wissen langsam nicht so ganz weiter, denn wir können uns diesen Stromverbrauch in unserer Wohnung nicht wirklich erklären, da wir auch nicht immer da sind und wie bereits erwähnt, kaum Elektrogeräte besitzen, die viel Strom fressen. Den Kühlschrank haben wir seit Monaten schon ausgestöpselt, eine Waschmaschine haben wir nicht in der Wohnung, sondern im Flur, welches über einen gemeinschaftlichen Stromanschluss läuft.

Wäre für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar!!!

Liebe Grüße.

Wasser, Wohnung, Strom, Mietrecht, Vermieter, Kosten, Stromverbrauch, Nebenkosten, Durchlauferhitzer
Kündigung durch Vermieter zulässig nur weil Mieter wegen Diebstahl angezeigt wurde?

ich habe folgende Frage: und zwar geht es um einen Mann (27J) welcher in einer sehr kleinen Stadt lebt in der quasi jeder jeden kennt. dieser Mann ist Mitte Dezember wegen Diebstahls bei der Polizei gewesen. er hat auch alles zugegeben und wartet nun auf Post von der Staatsanwaltschaft um zu sehen wie es weiter geht. da in besagter Kleinstadt jeder jeden kennt hat die Vermieterin von diesem jungen Mann ihm heute (24.1.) die Wohnung gekündigt. ausziehen soll er zum 1.3. diesen Jahres. dieses wurde von ihr bereits telefonisch vorher angekündigt dass er ausziehen sollte aufgrund des Diebstahls. in dem Kündigungsschreiben steht jetzt als Kündigungsgrund drinnen dass er aufgrund lauter Musik ausziehen soll und dass er geliehenes Flickzeug nicht zurück gegeben hätte. meiner Meinung nach ist diese Kündigung nicht zulässig weil a) nicht ansatzweise die gesetzgegebenen Fristen eingehalten werden und b) kein Grund vorliegt welcher eine Kündigung rechtfertigen würde. die Miete wurde übrigns die gesamte Mietdauer über vom Sozialamt direkt an die Vermieterin überwiesen so dass Mietschulden ausgeschlossen sind. und der besagte Diebstahl hatte auch gar nix mit der Vermieterin oder demHaus oder den Nachbarn etc zu tun! meine Frage ist jetzt: ist die Kündigung überhaupt rechtskräftig und wenn ja, kann er was dagegen machen ?

Kündigung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
vermieter terrorisiert mich?

hallo ihr lieben , ich hoffe das ihr mir helfen könnt,ich bin echt mit den nerven am ende und verzweifel langsam. ich wohne seit dezember mit meinen beiden kindern in einer dreizimmer wohnung naachdem wir endlos lange gesucht haben, eigentlich ein traum jetzt, wir erreichen endlich alles super , mein freundwohnt auf der anderen straßenseite und die wohnung ist traumhaft, wäre da nicht der vermieterder mit im haus wohnt. die wohnung ist auf drei personen also nur mich und meine kinder ausgeschrieben , macht mir nichts aus , aber nun verbietet mein vermieter mir den besuch meines freundes und meint er hätte da ja noch ein wort mit zu reden ob ich einen freund habe nicht . außerdem durchsucht er meinen müll , will mir kündigen da mein freund seinen hund mal mitgebracht hat , ebenso wie meine mutter die bisher einmal hier war , also kein regelmäßiger hundebesuch , sondern nur ab und zu mal . er durchsucht meinen müll, stellt sich extra auf zehenspitzen um ungeniert in meine wohn und schlafräume zu spannen , habe mittlerweile schon überall sichtschutz und vorhänge. es ist ein wasserrohr geplatzt , nachts und der vermieter war nicht da und nicht zu erreichen, also habe ich den haupthahn abgedreht damit nicht alles unter wasser steht . morgfens stand er dann vor meiner tür und hat mich gefragt ob ich es abgedreht habe , was ich natürlich bejaht habe und erklären wollte warum, soweit bin ich nicht gekommen , weil er mich direkt angebrüllt hat ich könne mir nicht alles erlauben , erst nachdem ich seine schimpftirade über mich ergehen lassen hab konnte ich ihm dann auch mal erklären warum, eine entschuldigung für sein unangemessene´s verhalten gab es natürlich nicht. naja aber heute ist das ganze dann deutlich eskaliert , er stand wieder vor der tür und hat sturmgeklopft und geklingelt , als ich dann aufgemacht habe wurde ich direkt angemotzt warum das licht im treppenhaus gestern abend noch gebrannt habe , ich habe mich entschuldigt und gesagt dass ich gestern abend noch im keller war und es wohl vergessen habe , dann sagte er mir dass er gestern ja wieder den hund gesehen habe und er mich gefragt habe ob ich haustiere hab (was er nie gefragt hat und ich ihm auch sagte ), ich sagte ihm dass ich ja keins habe und er nur zu besuch da gewesen sei und das war wirklich nicht lange , außerdem steht im mietvertrag nichtmal geschrieben dass keine haustiere gehlaten werden dürfen. meine kinder lieben den hund und ich will den besuch nicht verbieten ganz einfach , ich sagte ihm höflich dass er nur zu besuch war und er doch nicht verbieten könne das ab und zu besucher ihren hund mitbringen , darauf hat er mir dann gesagt dass er mir nun kündigen wird. mein freund kam daraufhin vorbei weil er mir was brinegn wollte und hat mich sehr aufgebracht vorgefunden und hat beim vermieter geklopft , dieser hat ihn direkt beschimpft , er kennt ihn nichtmal , hat gesagt dass er ihn nicht im haus haben will und wenn er sich nicht verpisst ihn verprügeln lässt und hat dann auch

Mietrecht, Vermieter, bedrohung
Bodenbeläge vom Vormieter übernehmen vs. im Mietvertrag aufnehmen?

Hallo Community,

es geht um eine potentielle Mietwohnung, in der aber Veränderungen vom Vormieter vorgenommen wurden. Urspünglich war die Wohnung wohl teilweise mit Teppichboden, alten Fliesen (kein guter Zustand) und vorrangig mit PVC-Boden ausgelegt, und jetzt mit Laminat, Parkett und Fliesen. Es gibt die Option die Bodenbeläge zu übernehmen, allerdings stellt sich die Frage, ob man nicht die Aufnahme im Mietvertrag erreichen könnte, da die Wohnung hochwertiger geworden ist. Es ist auch nicht klar, wie beispielsweise die ursprüngl. Böden unter dem Laminat, Fliesen etc. aussehen. Es geht im Grunde darum zu verhindern, dass man als neuer Mieter später, aus welchen Gründen auch immer das verlangt wird, dazu verpflichtet ist bzw. werden kann, die Böden alle rauszureißen bzw. einen Ursprungszustand zu erstellen, der dem Mieter nicht bekannt ist. Welche Vereinbarung Vormieter und Vermieter getroffen hatten ist auch noch nicht bekannt. Welchen Spielraum hat man für Verhandlungen? Es werden ja oft beispielsweise Bodenbeläge vom Vormieter übernommen, ist es daher unüblich, dass dies eventuell auch einfach in die Mietsache übergeht und somit Eigentum dem Vermieters wird? Könnte eine Vereinbarung, wenn Übernahme obligatorisch sein sollte, auch so gestaltet sein, dass man den Fremdboden entfernen lässt, aber den Ursprungszustand nicht herstellen muss, da unbekannt und seitens des Vormieters entfernt wurde (wenn zb. das Laminat / Parkett nicht auf dem PVC aufliegt bzw. damalige Fliesen wurden ja vermutlich auch rausgeklopft)? Vielen Dank!

Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, bodenbelaege, Bodenbelag, Mietsache, Übernahme, Rückbau, Vormieter
Vermieter will mich auf fiese Weise rausekeln, was kann ich tun?

Hallo, mein Vermieter hat sich einige richtig dicke Klöpse geleistet. Vorweg, ich habe keine Schulden bei ihm und bin auch sonst eine völlig unauffällige Mieterin. Ich nehme an, dass er mich rausekeln will, aufgrund von Eigenbedarf o.Ä.

1. -Ohne Vorwarnung ging mein Vermieter zum Anwalt und hat mir eine Abmahnung geschickt, die ich nun mit einem dreistelligen Betrag bezahlen soll. Diese beinhaltete, dass ich mir unerlaubt eine Katze angeschafft habe und dass ich die 3 kleinen Pflanzen des Vermieters in meinem eigenen Garten (Einfamilienhaus in dem nur ich wohne, auch Garten nutze nur ich) im Beet umgesetzt habe (nichts weggeschmissen). Laut Mietvertrag darf ich den Garten nutzen und pflegen.

-Der Vermieter belästigt mich häufig (wie ein Irrer geklingelt, geklopft und meinen Namen gebrüllt, wenn ich nicht aufgemacht habe). Einige male hat er mich mit meinem Freund angetroffen, der hier zu Besuch war. Nun steht in der Abmahnung, dass ich unerlaubt jemanden hier wohnen lassen würde und er ganz genau weiss, dass mein Freund hier eingezogen ist. Das stimmt natürlich vorne und hinten nicht und das habe ich ihm schon so oft gesagt. Ich kann es auch beweisen. Mein Freund ist ganz woanders gemeldet.

-Für diesen Quatsch soll ich zahlen und der Anwalt droht mit weiteren Gerichtskosten, wenn ich nicht zahle. Auf einen langen Brief an diesen Anwalt indem ich ihm das fürchterliche Verhalten des Vermieters erkläre ist er nicht eingegangen. Im Gegenteil, er hat nur mit weiteren Kosten gedroht wenn ich nicht zahle.

2. Der Vermieter hat mir bereits 2x die Heizung abgedreht, weil die Miete erst am 3. des Monats drauf war. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Miete bis zum 3. des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss. Das kann also nur reine Schikane sein. Er hat bereits schriftlich zugegeben, dass ihm die Überweisung zu spät war und deswegen liefert er mir kein Gas. Draussen lag Schnee und es waren Minusgrade. Beim ersten mal saß ich das ganze Wochenende ohne Heizung im Haus und musste mit dem Backofen heizen. Beim zweiten mal hat er die Heizung am gleichen Abend wieder angestellt und seine Frau hat sich schriftlich entschuldigt.

3. Der Vermieter sagte mir beim Einzug, dass hier 3 Wochen lang Baustelle sein wird, da Rohre verlegt werden. Die Baustelle geht jetzt bereits seit 12 Monaten also seit ich hier wohne. Teilweise haben wirklich die Wände gewackelt. Ich denke er wusste das auf jeden Fall vorher.

Das Problem ist, dass der Vermieter eine super Rechtsschutzversicherung hat und im Grunde kostenlos jederzeit zum Anwalt gehen kann. Er kann bis zum Äussersten gehen. Ich habe keinen Anwalt und Geld habe ich auch kaum.

Ich möchte hier so schnell wie möglich ausziehen, da ich das Verhalten des Vermieters nicht mehr aushalte. Meine Nerven liegen blank!

Was sind meine Rechte und was kann ich tun? Gespräche sind nicht möglich. Er brüllt nur herum und zuhören hat er wohl nie gelernt.

Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mieter, Vermietung, Vermieter, mieten, Wohngeld

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter