Hallo! Ich habe hier eine difizile Frage auf die ich im www keine Antwort finde. Eine Wohnungseingangstür wurde bei einem Notfalleinsatz durch die Feuerwehr vor 5 Jahren aufgebrochen. Der Vermieter hat den Schaden weder bei seiner Gemeinde noch bei seiner Versicherung geltend gemacht, sondern die Tür mehr oder minder provisorisch repariert. Nach Verwalterwechsel hat die neue Verwaltung eine neue Tür mit Zarge und Schloss einsetzen lassen und über das Konto der WEG abgerechnet. Die Teilungserklärung besagt, dass jeder Eigentümer sein Sondereigentum so zu pflegen hat, dass das Gemeinschaftseigentum nicht beschädigt werden darf bzw. sein Sondereigentum in Schuss zu halten hätte, so dass die Gemeinschaft davon nicht berührt wird. a) Müssen wirklich jetzt alle Wohnungseigentümer diesen Schaden zahlen, obwohl sie damit nichts zu tun haben? b) Ist das nicht ein Freifahrtschein für jeden, der eine neue Tür haben will (Trete mal ein bisserl dagegen, die anderen zahlen schon? c) Müssen die Wohnungseigentümer dann auch jeden Schaden am Gemeinschaftseigentum von Mietnomaden mittragen?
Bin gespannt auf die Antworten! Vielen Dank!