Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
Muss ich dem Vermieter Türe öffnen, darf ich Klingel abstellen?

Hallo zusammen,

mein Vermieter klingelt bei mir ständig wegen allem möglichen - unangekündigt wohlgemerkt! Immer!

Einmal weil er "jetzt" das Wasser abstellt, weil er "jetzt" irgendwas an seiner Waschmaschine austauschen will und sein Bekannter, der das macht, nur "jetzt" Zeit hat.
Oder weil er "jetzt" mal die Fenster ansehen will, ob sie noch in Ordnung sind.
Oder weil der Maler "morgen um 7 Uhr" kommt um die Fenster von außen zu streichen.

Mir ist klar, dass er sich vorankündigen muss, es sei denn, es wäre ein Notfall (Feuer, Wasserrohrbruch etc.); auch ist mir klar, dass er seine "Vorhaben" und Anfragen "bündeln" muss und nicht wegen jedem Pieps kommen dürfe.

Ich habe ihm schon zigmal gesagt, bitte paar Tage vorher anrufen und Termin mit mir abstimmen. Macht er nicht, weil sich mal rausgestellt hat, er ruft immer anonym an und anonyme Anrufe sind bei mir in der Telefonanlage geblockt. Sie haben noch eine alten analogen Anschluss. Hab ihnen erklärt: ein Anruf bei der Telekom, Rufnummernübermittelung freischalten, kostet nichts, fertig. Nein, wollen sie nicht. Gut, kann ich nicht helfen, ihre Sache. Aber ich ent-blocke bei mir deswegen nicht anonyme Anrufe.

Also klingelt er wie eben erwähnt. Zu allen möglichen (Un)zeiten, wenn er eben wahrnimmt, dass ich zuhause bin. Aber ich will nicht unangekündigten Besuchern die Tür aufmachen, muss mich auch nicht rechtfertigen, ob ich gerade auf dem Klo sitze oder schlafe oder einfach meine Ruhe haben will.

Also habe ich meine Klingel oben (!) an der Wohnungstüre abgestellt, die unten am Haus geht nicht abzustellen, brauchts auch nicht, da habe ich Sprechanlage. Oben würde ich auch gar nicht sehen können, mangels Türspion, wer draußen ist. Also mache ich da NIE auf.

Hab ich ihm alles schon so oft gesagt gehabt. Interessiert ihn offenbar nicht. Er klingelt weiter, mal oben (wo ich es nicht merke, da klopft er dann), mal unten, und beschwert sich dann, dass ich ja "nie erreichbar" wäre.

Ich: doch, immer, per Telefon.
Wer anruft, landet bei mir in der Rückrufliste, die ich dann, wenn ich wieder Zeit habe oder daheim bin, abtelefoniere. Wer da nicht drauf ist, den kann ich dann natürlich auch nicht anrufen.

So, meine zwei Fragen:

a) muss ich ihm die Tür aufmachen, nur weil er klingelt (unangekündigt und ohne erkennbares Feuer oder Wasserrohrbruch, nein, Musik höre ich nie, Lautstärke fällt bei mir aus) oder kann ich ihn einfach immer nur aufs Telefon verweisen - nicht mein Problem, wenn er anonym anruft?

b) Darf ich meine Klingel oben an der Wohnungstüre einfach abstellen? Es gibt ja unten am Haus eine mit Sprechanlage.

Mietrecht, Vermieter, Ruhestörung
Austausch Zylinder Haustür - Vermieter unterstellt Mietern einen Ausbau und will Schadensersatz?

Der Vater meiner Frau hat vor ca. 3 Jahren eine Wohnung an uns vermietet. Er tritt somit als Vermieter, in Form einer Eigentümergemeinschaft, uns gegenüber auf.

Zum Einzugszeitpunkt (Sommer 2015) wurden noch Änderungen an der Wohnung vorgenommen (bsp. der Teppich im Spitzboden gegen Parkett ausgetauscht) und es waren in den ersten Tagen unseres Mietverhältnisses noch einige Handwerker in der Wohnung tätig.

Da die halbe Familie Generalschlüssel zur Wohnung besitzt (Schwester, Oma, Vater selbst), haben wir gerade wegen der neugierigen Oma Bedenken geäußert. Der Vater wollte sich den Zylinderausbau durch den Kopf gehen lassen (der eigentlich im Mietvertrag durch den Mieter ausdrücklich verboten ist).

Laut der Erinnerung meiner Frau hat einer der Handwerker eines Tages den Zylinder ausgebaut und gewechselt. Ihr wurden neue Schlüssel ausgehändigt, einer davon wurde an den "Verwalter", der für den Vermieter arbeitet, auf dessen Wunsch zur Aufbewahrung übergeben.

Nun, drei Jahre später, sind wir aus div. Gründen aus der Wohnung ausgezogen und der Vater meiner Frau verlangte den ursprünglichen Zylinder von uns zurück. Dieser befand sich jedoch nie in unserer Obhut nach dem Ausbau. Wir gingen davon aus, dass dieser, mit dem neuen Schlüssel, auch direkt zur Aufbewahrung an den Verwalter überging. Wir hatten den ausgebauten Zylinder nie in Händen.

Der Zustand, und die nachträglichen Änderungen in der Wohnung (bsp. Parkettverlegung), wurden nie in einem Übergabe-/Einzugsprotokoll festgehalten. Auch eine gemeinsame Begehung hat nie stattgefunden, womöglich aufgrund des damaligen "Vertrauensverhältnisses", durch die innerfamiliäre Vermietung der Immobilie.

Ein Ausbau-/Wechsel des Zylinders durch den Mieter ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Weder meine Frau, noch ich, sind handwerklich imstande, einen Tür-Zylinder auszubauen und zu wechseln. Auch in unserem Freundes- und Familienkreis gibt es niemanden, der dies für uns übernommen hat.

Interessanterweise besaß der Verwalter die ganze Zeit ein Exemplar der neuen Schlüssel und wusste gegen diesen (nicht durch uns verursachten) "Verstoß" gegen den Mietvertrag Bescheid.

Die alten (für den verschwundenen Zylinder) und neuen Schlüssel haben wir vollständig zurück gegeben. Jetzt will uns der Vermieter die Kosten für den Einbau eines neuen Zylinders in Rechnung stellen. Der Vermieter (Vater) gibt an, dass deren Handwerksunternehmen, welches für den Wechsel des Zylinders in Frage käme, den eingebauten Zylindertyp nicht führt. Wir werden aktuell beschuldigt, den Zylinder gewechselt und verloren zu haben.

Da aber weder wir, noch der Vermieter, den Zylinder gewechselt haben, und es keinen schriftlichen Nachweis über den Wechsel, trotz Verbot im Mietvertrag und Mitwissen durch den Vermieter, existiert, kann der Vermieter uns diese Kosten überhaupt in Rechnung stellen (Ohne Einzugsprotokoll, ohne nachträgliche Mietvertragsergänzungen, etc.?)?

Wie denkt ihr, würde ein Gericht hierzu urteilen? Vielen Dank vorab.

Schlüssel, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Haustür, Zylinder
Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen?

Meine Wohnung soll an einen neuen Eigentümer verkauft werden - daher habe ich Vorkaufsrecht.

Nun will ich die Wohnung natürlich nicht kaufen und auch keine großen Anstalten machen, hier hilfreicher zu sein als rechtlich von mir zu erwarten ist.

Ich werde aber seitens Makler zu allmöglichen Mitarbeiten gezwungen, zu denen ich weder Lust noch Zeit habe unter der heillosen Drohnung, ich würde in den Kaufvertrag eingehen, wenn ich es nicht unterschreibe. Was soll das heißen? Werde ich zum Kauf der Wohnung gezwungen, wenn ich nicht NEIN sage? Ich kann ja wohl nicht zu einem Kauf ohne meine aktive Mitwirkung gezwungen werden.

Ein Notar soll mir ein Einschreiben/Übergabe gesendet haben, jedoch habe ich nur von Post Modern einen pinken Zettel im Briefkasten, ich kann mir etwas (wobei ich ja nicht offiziell weiß, um was es sich handelt) irgendwo in Hinter-Timbuktu abholen. Das mach ich ganz sicher nicht. Hab nichts bestellt, fertig.

Außerdem muss das Ding in einen Briefumschlag, von denen ich gerade keine habe, stecken und mit einer Briefmarke versehen, die ich nicht habe, und es dann in einen Postbriefkasten werfen, zu dem ich 1) erstmal hin muss und 2) garnicht weiß wo hier einer ist. Für die meisten ein Klacks, für mich total nerviges Mittelalter und hier geht's auch hauptsächlch um's Prinzip.

Der Makler drängelt, ich möge binnen 1-2 Tage das Ding unterschreiben weil er das dringend braucht. Er wurde dann noch frech am Telefon, man müsse mir alles hinterhertragen. Ich möchte mal klarstellen dass ich hier nichts von ihm will, sondern er von mir.

Aber 1-2 Tage, etwas zu unterschreiben, von dem ich rechtlich nicht die leiseste Ahnung habe, ist mir etwas sehr suspekt, und habe das Gefühl, dass hier was stinkt. Darf ich das denn nicht erstmal prüfen lassen?

Evtl. wurde die Wohnung schon verkauft und er will jetzt mit meiner schnellen NEIN-Unterschrift den Fehler wieder gerade biegen?

Meiner Vorstellung nach müsste es doch einfach eine Frist geben, in der ich mich zum Kaufwillen äußern kann, und wenn ich das nicht tue, war's das halt einfach für mich und der Interessent bekommt die Wohnung.

Ich lese halt immer nur, dass man Vorkaufsrecht hat und so, aber nicht was man für Pflichten hat, wenn man NICHT will.

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, BGB
Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert bei einem Schaden in der Mietwohnung?

Hallo, Ich habe in einer Mietwohnung gewohnt und bin im April ausgezogen! Meine ehemalige Vermieterin meint jetzt mir das Leben zur Hölle machen zu müssen und möchte sich die Wohnung auf meine kosten renovieren lassen!

In der Wohnung sind unter anderem Echtholztüren verbaut gewesen, welche auf Grund des Alters der Wohnung nicht mehr all zu top aussahen, viele Schrammen und Kratzer! Ich wohnte ein Jahr darin und mein Katzen haben ihr übriges getan. Das heißt ich hab an einigen Türen ein paar Katzenkratzer zu vertreten. Ich sagte ihr, dass das kein Problem sei, da ich eine Haftpflichtversicherung habe, wo meine Katzen mit abgedeckt sind, Sie solle mir also einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen, der Türen geben. Gesagt getan, der Voranschlag kam und ich reichte ihn bei der Versicherung ein. Das dauerte...

In der Zwischenzeit wollte Fräulein Vermieterin nicht warten und hat die Türen abschleifen lassen, dort stellte dann der Handwerker fest, ja oh, na das wird dadurch aber nicht besser! Tja super, also neue Türen, jetzt will sie ungefähr 3000 euro von mir für neue Türen! Das wollte die Versicherung nicht einfach so zahlen und schickte einen Gutachter! Dieser stellte fest, dass wenn man 4 Katzen in der Wohnung hätte, das man mit solchen Schäden rechnen muss und es deshalb nicht versichert ist und lehnte ab! (Wird man ja sehen, was da noch rauskommt, da ich laut Versicherungsvertreter eigentlich dahingehend versichert bin)

Jetzt ist mein Anwalt im Urlaub und ich erreiche ihn nicht, weshalb mich das jetzt mti dem Restwert/Wiederbeschaffungswert interessiert! Laut Gesetz bin ich ja nur verpflichtet den Wiederbeschaffungswert zu zahlen! Also so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist! Und nicht einfach mal so neue Türen!

Kennt sich da jemand aus und kann es mir sagen?

Die Türen und das Haus sind über 10 Jahre alt und sahen wie gesagt schon dementsprechend aus!

vielen Dank

Schadensersatz, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert

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