Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe vor 2 Jahren die mitvermietete Einbau-Kühl-Gefrier-Kombi kaputtgemacht. Natürlich habe ich sofort aus eigener Tasche eine Kühl-Gefrier-Kombi gekauft, allerdings nicht als Einbaugerät sondern als Standgerät. Meinen Vermietern, damals auch noch Schwiegereltern, war das egal. Da wo das Einbaugerät drin war, haben wir Regale reingemacht. War denen auch egal. Jetzt habe ich die Wohnung gekündigt, und auf einmal verlangen meine Vermieter, mittlerweile nun auch Ex-Schwiegereltern, dass die Küche wie vorher aussehen soll, sprich ich soll eine Einbau-Kühl-Gefrierkombi kaufen.

Nun ist meine Frage, ob ich das wirklich tun muss, da ja ein gleichwertiges Gerät, dass kühlt und gefriert, vorhanden ist. Nur halt nicht als Einbau- sondern Standgerät? Natürlich würde ich meine gekaufte Kühl-Kombi hier lassen. Gibt es hier dann eventuell eine Klausel, Paragraphen? Muss der Vermieter das akzeptieren oder muss ich tatsächlich diese Anschaffung tätigen?