Briefkastentür ab, Briefkasten offen - was tun?

Hallo Gemeinde,

ich bräuchte Rat zu einem Problem. Ich wohne seit 2 Monaten in einem 8-Parteien-Haus zur Miete. Von Anfang an hat etwas mit meinem Briefkasten nicht gestimmt: Etwas am Rahmen war kaputt, sodass die Tür sich jedes mal löste, wenn man den Briefkasten öffnen wollte und man musste die Türe wieder "einklinken". Der Hausmeister meinte einmal zu mir, dass er das Türchen abmachen möchte, um ein neues zu bestellen. Daraufhin machte ich deutlich klar, dass er das zwar reparieren könne, wenn er wollte, ich aber auf keinen Fall will, dass der Briefkasten einfach so offen steht.

Vor zweieinhalb Wochen hat er aber einfach meine Briefkastentür abgemacht und seitdem steht der Briefkasten offen und jeder im Haus kann einfach darauf zugreifen. Die Gegend ist echt nicht gut und manchmal haben wir fremde Personen im Haus, die den Müll durchsuchen oder Coupons aus den Zeitungen mitnehmen. Der Vermieter sagt nur, dass es die Aufgabe des Hausmeisters wäre, der Hausmeister sagt gar nichts mehr. Ich bin wirklich sauer und bekomme immernoch Post von der Arbeit, der Krankenkasse und der Bank wegen dem Umzug. Ich habe schon überlegt, ein neues Türchen zu kaufen, finde aber online nur ganze Briefkästen oder Briefkastenschlitze. Ich weiß einfach nicht, wie die Rechtslage ist und was ich tun kann. Es scheint sich einfach keiner drum zu kümmern und mich stört es total!

Liebe Grüße

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Vermieter behält Geld von der Haftpflichtversicherung ein, obwohl Schaden repariert und von mir bezahlt wurde?

Ich habe einen Haftpflichtschaden reparieren lassen und musste den Handwerker bar bezahlen. Der Vermieter hat das Geld von der Versicherung erhalten und zahlt es mir nun trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zurück, obwohl der Schaden von der Fachfirma behoben worden ist.

Des Weiteren behält er meine Kaution ein, obwohl alle Schäden im Übergabeprotokoll beseitigt wurden. Die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre ergaben für mich immer ein Guthaben zwischen 700 und 800 Euro. Dafür kann er aus meiner Sicht z.B. schon einmal NICHT die Kaution einbehalten.

Zur Kündigung kam es übrigens wie folgt: Zuerst wollte der Vermieter eine Mieterhöhung von 30 Prozent. Mit den gesetzlich erlaubten 20 Prozent erklärte ich mich einverstanden, worauf ich eine Eigenbedarfskündigung erhielt. Nachdem ich eine neue Wohnung gefunden hatte, teilt er mit mit, dass er "die Wohnung nun doch langfristig verkaufen wolle".

Ich suchte einen Anwalt auf wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf, worauf der Vermieter dann tatsächlich in seine Wohnung eingezogen ist (ich wohne im selben Haus, nur in einem anderen Stockwerk). Seit Wochen habe ich weder Licht in seiner Wohnung gesehen, noch wurden die Fenster bewegt (immer in der gleichen Stellung, Rolladen immer hoch), Ich bin davon überzeugt, dass er nicht WIRKLICH dort wohnt.

Wie auch immer: Weil ich beim Anwalt war, versucht der Vermieter nun, mich mit allen Mitteln "klein zu kriegen". Ich bin mit meinen Nerven am Ende und habe einen großen finanziellen Schaden erlitten. Ich bin dringendst darauf angewiesen, dass der Vermieter mir mein Geld auszahlt. Ich möchte doch nicht einen Cent mehr als mir zusteht!!!

Recht, Vermieter, Haftpflichtschaden
Preiserhöhung nach Grundrenovierung?

Ich muss in den nächsten Wochen umziehen. Nun habe ich eine Aussicht auf eine sehr schöne Wohnung. Alles passt, nur (leider) steht das Haus gerade komplett im Gerüst. Es wird komplett renoviert: Fassade Treppenhaus Fenster Haustüren

außerdem soll die Wohnung einen kleinen Balkon im Frühjahr erhalten.

Nun kann man da im Grunde nicht von leider sprechen, denn natürlich ist das alles auch vom Vorteil. Nur liegt aktuell die Miete bei 348 € kalt und 454€ warm. Mein Maximum an Miete liegt bei 500€ warm, viel geht natürlich nicht bis zu dieser Grenze.

Nun meine Frage: Inwieweit kann der Vermieter die Miete nach den Renovierungen im nächsten Jahr erhöhen? Ich höre immer wieder von Gesetzen die das Erhöhen der Miete bei Sanierung oder Renovierung ein wenig eingrenzen. Außerdem müsste man natürlich bedenken das man bei neuen Fenstern und neuer Haustier selbstverständlich auch im Gewissen Rahmen Heizkosten einspart.

Ich weiß das mir keiner von euch eine genaue Summe der neuen Miete nennen kann, eine grobe Einschätzung reicht mir an dieser Stelle völlig aus. Ich bin durchaus bereit für eine schöne Wohnung auch ein bisschen mehr als 500€ im Monat zu geben, natürlich muss ich das in gewisser Weise auch beschränken.

Die aktuelle Mieterin konnte mir diese Frage leider auch nicht beantworten da die Renovierung erst im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Erst dann soll ein Brief vom Vermieter rausgehen der die neue Miete mitteilt. 

Ich möchte mir das ganze gerne vorher durch den Kopf gehen lassen, bevor mir die Wohnung fest angeboten wird.

Bin froh über jeden Hinweis. Danke

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Wäsche zum Trocknen am Fenster aufhängen - Fristlose Kündigung?

Hallo Leute,

leider ist meine Mutter etwas schwierig, man kann sie nicht davon überzeugen, dass es den Nachbarn tierisch auf die Nerven geht, dass die Fenster in unserer Etage auch im kalten Winter gekippt bleibt und Wäsche am Fenster Tag und Nacht hängen bleiben. Wir haben diverse Abmahnungen vom Vermieter bekommen, weil die Wäsche optisch die Nachbarn stören, soll man diese nicht aufhängen.

Das hilft alles nichts, meine Mutter hört eine Weile auf und dann macht sie weiter mit Wäschetrocknen am Fenster.

So kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn, dann bekommen wir irgendwann wieder ein Schreiben vom Vermieter, der uns das Wäschetrocknen verbietet. Jetzt hat der Nachbar ein Schreiben am Schwarzen Brett ausgehängt, dass wenn die Fenster nicht geschlossen werden, dass er diese absperren wird. Darf er das überhaupt?

Der Nachbar hält sich auch nicht an alle Regeln, das letzte mal hat er uns den Zugang zur Tür versperrt. Das kann ich aber aktuell nicht beweisen, da ich einfach nicht der Typ bin, Beweise wie ein Detektiv zu sammeln.

Eigentlich bin ich voll und ganz auf der Seite unseres Vermieters, da er uns schon sehr oft abgemahnt hat und meine Mama einfach nicht ihr Fehlverhalten aufgeben möchte. Allerdings will ich auch nicht wegen des Fehlers meiner Mutter eine fristlose Kündigung kassieren.

Muss ich mir darüber Sorgen machen, dass wir bald eine Kündigung, sogar eine FRISTLOSE Kündigung bekommen können?

Ich habe in letzter Zeit enorm viel Druck bei Mama gemacht und jetzt hat sie endlich aufgegeben und hängt zumindest keine Wäsche mehr.

Nun aber gibt es wieder Stress wegen gekipptem Fenster bei Kälte. Ich möchte keine Streitigkeiten aber diese ereignen sich auch dann wenn man das selber nicht verursachte :(

Bitte helft mir.

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Was tun wenn Vermieter sich nicht an mündliche Absprache hält - (Hundehaltung)?

Hallo, In meinem Mietvertrag steht wie üblich 'Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters'. Mein 1. Hund ist abgeklärt und genehmigt, ich sollte morgen einziehen. Laut meines Wissens darf ein Vermieter einen Hund auch nur verbieten, wenn wichtige Gründe vorliegen. Ein Verdacht, dass ein Hund bellen KÖNNTE, reicht doch da nicht? Beim durchgehen des Vertrages hat meine Vermieterin mir gesagt, dass ich gern einen zweiten Hund anschaffen darf, weil wir uns kennen und sie weiß, dass ich erfahren bin und stets gut erzogene Hunde hatte.

Nun habe ich mir einen Welpen gekauft und ihr das gestern mitgeteilt. Sie hat mir gesagt, dass ein großer Hund (Labrador Mix in dem Fall) & schon gar kein Welpe infrage kommt, da ich über einer Arzt Praxis wohne und die sich beschweren könnten.

Dass dieses Argument total unsinnig ist, habe ich ihr gesagt und auch, dass ein Welpe was das angeht viel besser ist, als ein erwachsener Hund, der schon 'fertig' erzogen ist und eventuell Verhaltensauffälligkeiten hat. Sie löst aber nicht mit sich reden. Sie hat mir, wie gesagt, mündlich zugesichert, dass ich mir einen Zweithund anschaffen darf. Dabei hat sie keine Einschränkungen genannt.

Mein Mietverhältnis würde am 01.11. beginnen. Ich möchte mir wirklich nur im Notfall einen Anwalt nehmen, da ich nicht Rechtsschutz versichert bin.

Ich bin tottraurig, es war von Anfang an besprochen, dass es früher oder später 2 Hunde sein würden und selbst wäre es kein Thema gewesen, bin ich der Meinung, dass mir so einfach ohne vernünftige Gründe kein Hund verboten werden kann. Mein Recht einklagen möchte ich nicht, denn ich möchte nirgends leben, wo ich und meine Hunde nicht willkommen sind.

Danke

Ich würde gern wissen, was ich tun kann. Kann man den Vertrag für nichtig erklären oder fristlos kündigen? Bitte keine Vermutungen, sondern nur Wissen.

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VVermieter droht mit Kündigung des mietverhältnisses?

Mein Vermieter hat mir gestern einen Brief mit Forderungen zugestellt und im Falle eine Zuwiderhandlung mit Kündigung gedroht. Dabei erfülle ich alle Aufforderungen. Das würde beim letzten Gespräch auch schon mündlich erklärt. Man muss noch erwähnen, das sich die Mietsituation seit dem Einzug des neuen Obermieters verschärft hat. Dieser tritt gegen meine Glaswohnungstür, das diese letztens aufgesprungen ust, ohbe das wir das benerkt hatten, da ich einen Vorhang dabor habe und die türe nur etwa 2 cm aufgesprungen ist. Ich habe den Vermieter darauf angesprochen, das ich eine Bessere Tür haben möchte, da man befürchten muss, das die Türe eines Tages kaputt geht. Dabei sind m.E. Glastüren als wohnungstüren ungeeignet. Eine neue, einbruchssichere Tür würde der Vermieter nicht einbauen, da seiner Meinung nach Glastüren die besten Türen seien. Auch eine neuer Einbau neuer Türisolierungen lehnt der Vermieter ab. Man kann also sagen, man hat mich auf dem kieker. Ich wohne nun seit vielmehr 13 Jahren hier, aber was sich nun auf einmal hier abspielt isr nicht mehr normal. Der neue Obermieter erzählt dem Vermieter irgendeinen Stuss , und leider Glaubt mein Vermieter dem Typen. Egal, wie ich mich hier drehe und Winde, ich kann es den Leuten nicht recht machen. Diese neuen Forderungen vom Vermieter stellen für mich eine Gängelung dar. Was ist also zu tun?

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Recht, Mietrecht, Vermieter, Streit
Darf der Vermieter in einer WG Übernachtungen verbieten?

Da mein Freund in einer anderen Stadt das Studieren angefangen hat, habe ich mich jetzt dort für einen Ausbildungsplatz beworben und wurde von dem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Problem ist, dass die Stadt so weit von mir weg ist, dass ich 7 Stunden Zugfahrt habe und deswegen 3 Nächte bei meinem Freund übernachten müsste. Dieser wohnt jetzt seit kurzem in einer WG und hat seinen Vermieter gefragt, ob es Okay ist, wenn ich für 3 Nächte bei ihm im Zimmer mit schlafe. Daraufhin hat der Vermieter gesagt, dass das nicht geht, da jedes Zimmer nur für eine Person ist. Laut Mietrecht ist es einem Mieter allerdings erlaubt, Besuch bis zu 6 Wochen zu beherbergen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Deswegen meine Frage jetzt: Kann der Vermieter verbieten, dass ich für 3 Tage in dem Zimmer meines Freundes übernachte?

Wenn ja, dann kann ich den Termin für das Bewerbungsgespräch nicht wahrnehmen, da ich meiner Meinung nach keine 300 Euro für Reise und Schlafmöglichkeit zahlen kann, wenn ich nicht einmal sicher bin, dass ich die Stelle bekomme. Und da die Zugfahrt allein schon 53 Euro gekostet hat (Sparpreis) und die Hotels bei 59 Euro pro Nacht anfangen, habe ich eigentlich keine andere Wahl als entweder bei meinem Freund zu übernachten oder den Termin abzusagen.

Als weiteres Problem stellt sich mir hier aber auch, dass ich durch das Verbot des Vermieters meinen Freund ja nicht einmal in meinen Ferien besuchen kann. Deswegen ist es mir sehr wichtig, herauszufinden, ob der Vermieter die Übernachtung verbieten kann oder nicht..

Denn wenn wir uns jetzt ein Jahr lang nicht sehen können, weil sein Vermieter es verbietet, dann weiß ich nicht, ob unsere Beziehung überhaupt eine Chance hat, zu bestehen...

Vielen Dank schon mal im Voraus für euere Antworten.

Edit: Wenn es rechtlich gesehen dem Vermieter nicht zusteht, den Besuch zu verbieten, könnte es dann sein, dass mein Freund sich das ausgedacht hat, weil er mich nicht sehen will? 
Das wäre jedenfalls nicht wirklich schön, aber als ich ihm gesagt habe, dass wir uns dann ja nichtmal in meinen Ferien sehen können, hat er nur "Genau....." geantwortet..
Was meint ihr dazu?

Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, deutsches Recht, Übernachtung, WG, Besuch

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